TAGEBAU HAMBACH: DIE ENTSCHEIDUNGSFRAGE!
Mail von Kurt Claßen:
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Ist der Tagebau Hambach zur Sicherung der Stromversorgung in erster Linie in NRW erforderlich? … dies ist die Entscheidungsfrage, über die im Termin der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen am Donnerstag, den 03. November, 11.30 Uhr, zu verhandeln ist.
Nach dem Garzweiler-Urteil ist der Tagebau Hambach zur Sicherung der Stromversorgung nur erforderlich, wenn die Gewinnung von Braunkohle aus dem Tagebau Hambach „in der Lage ist“, einen substantiellen Beitrag zur Sicherung der Stromversorgung „in erster Linie für das Land NRW“ zu leisten.


Gestern wurde auf der Wiesenbesetzung am Hambacher Forst ein Banner in Solidarität mit den North Dakota Standing Sue indigenen Aktivist*innen gemalt die sich gegen das „Dakota Access Pipeline“-Projekt zur Wehr setzen um allen Engagierten in diesem Kampf Grüße zu senden. Dieser Bewegung ist die Fortsetzung des Jahrhunderte andauernden Widerstands gegen Kolonialismus und der ökologischen Zerstörung.