Erneute Barrikadenräumung am 22.06

Am Donnerstag, dem 22.06 war der Polizei wohl malwieder langweilig. Ob bei hochsommerlichen Temperaturen in voller Einsatzmontur durch den Wald zu stapfen allerdings ein sinnvoller Zeitvertreib ist sollte angezweifelt werden. Die Barrikaden auf den Wegen wurden entfernt.
Mittags war der Einatz auch schon wieder vorbei. Warscheinlich wurde es langsam doch etwas zu warm in den gepanzerten Uniformen. Vielleicht gabs zur Belohnung von Papa Polizeipräsident ja auch ein Eis.

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Paremos la mina! Besser leben ohne Kohle – Gegen die Cerrejon-Mine in Kolumbien*

Folgende Einaldung erreichte uns:

„*Paremos la mina! Besser leben ohne Kohle – Gegen die Cerrejon-Mine in Kolumbien*

Wann: Montag 03.07.2017, 20:00

Wo: Naturfreundehaus Köln Kalk, Kapellenstraße 9A, 51103 Köln

Im Nordosten Kolumbiens in der Region Guajira leistet die indigene und afrokolumbianische Bevölkerung Widerstand gegen den größten Kohletagebau Lateinamerikas, die Cerrejon-Mine. Seit über 30 Jahren wird dort Kohle abgebaut mit verheerenden Folgen für Menschen und Umwelt. Massive Vertreibung der Bevölkerung und der kleinbäuerlichen Land- und Viehwirtschaft, schwerwiegende Gesundheitsprobleme, Wasserknappheit und Luftverschmutzung, sowie die umfassende Militarisierung der Region und Repression gegen Aktivist_innen sind das Panorama der Folgen des Bergbau.

Der Widerstand der lokalen Bevölkerung ist aber auch breit aufgestellt:
Lokale Gemeinschaften kämpfen seit Jahren für einen Verbleib auf ihrem angestammten Land, den Zugang zu Wasser, Gesundheitsversorgung, Bildung und Infrastruktur und gegen eine Vertreibung und erzwungene Umsiedlung. Derzeit geht es akut um den Kampf gegen die weitere Ausweitung der Mine und die Umleitung des Flusses Arroyo Bruno, aber auch für würdevolle Lebensbedingungen in den bereits umgesiedelten Gemeinden.

Deutschland und seine großen Energiekonzerne sind unter den wichtigsten Importeuren kolumbianischer Kohle und damit direkt für die
Menschenrechtsverletzungen gegenüber der lokalen Bevölkerung mitverantwortlich. Im Zuge der Energiewende wird in Deutschland verstärkt der Atomausstieg forciert und auf Kohleverstromung gesetzt. Gleichzeitig ist Deutschland aber auch Produzent von Kohle, wie zum Beispiel in der Lausitz und im Rheinland.

Gegen das fossile Energiemodell und den Kohleabbau regt sich jedoch auch hierzulande breiter Wiederstand: Unter dem Slogan „System change, not climate change“ setzen sich einige Aktionsbündnisse zunehmend für die Verbindung von Widerstand gegen kapitalistischer Ausbeutungssysteme, Klimawandel und Fluchtursachen aus dem globalen Süden und die Öffentlichkeits- und solidarische Protestarbeit für Ressourcen-Kämpfe im
globalen Norden ein.

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Übrmorgen: radikaler Waldspaziergang

Noch mal eine kleine Erinnerung: Am Sonntag um 14:00 ist radikaler Waldspaziergang.
Das wird was besonderes, weil der Waldspaziergang von den Besetzter*innen selbst organisiert wird. Wir wollen selbst zu Wort kommen und uns mit euch austauschen. Es wird wohl mehr um Politik und Gesellschaftskritik gehen als bei den regulären Waldspaziergängen.
Und für alle die das Wörtchen radikal abschreckt: Radikal (v. lat.: radix ‚Wurzel‘, ‚Ursprung‘) . Es geht uns darum die Dinge von der Wurzel aus zu betrachten. Das bedeutet nicht nur daruaf einzugehen, dass Kohle und Bäume fällen blöd ist, sondern auch warum das passieren kann.
Also kommt vorbei!
So, 18.Juni, 14:00 am Parkpkatz Manheimer Bürge (50.8823, 6.5677). Zu erreichen vom Bahnhof Buir (Kerpen) dann mit Fahrrad oder zu Fuß in Richtung A4, Über die Autobahnbrücke und dann immer gerade aus.

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queer feministisches festival 27.6.-2.7.

vom 27. juni bis zum 2. juli findet diese jahr ein queer-feministisches festival im hambacher forst statt. schon lange gibt es im widerstand menschen, die das patriarchat angreifen und zerstören wollen. durch das festival wollen wir mehr achtsamkeit für das thema feminismus entwickeln.

seit april 2012 ist der hambi besetzt. im wald gibt es viele baumhäuser (eins davon ein flit safer space) und daneben befindet sich das wiesen protest camp.
beim festival wird es raum für diskussionen über feminismus, konsens und handlungsstrategien geben, sowie workshops zur gewaltfreien kommunikation, hütten- und lehmbau, yoga, barrikaden basteln, wildrkräuter bestimmen.

die infrastruktur auf dem camp ist bereits vorbereitet: inforaum, umsonstladen, theater, bücherei, museum, fahrradwerkstatt, gewächshaus und ein großer raum für workshops warten auf neuen schwung!
im kampf um klima- & soziale gerechtigkeit geht es uns darum ausbeutung, kapitalisierung und unterdrückung entgegenzuwirken. besonders dieses jahr gilt es die zerstörung der letzten alten reste des waldes zu verhindern. jedes jahr vom 1. oktober bis zum 28. februar ist rodungssaison, in der wieder viele bäume gefällt werden sollen, um platz für den größer werdenden braunkohletagebau zu machen. im rheinischen werden 1/3 der deutschen co2 emissionen austgestoßen. mit genug phantasie können wir rwe aber aufhalten!

es ist gut, wenn du ein zelt, eine gesunde portion feminismus, eventuell irgendwelche farben und womöglich veganenen kuchen mitbringst. wenn du ideen für workshops hast, musikalische untermalung oder performances ankündigen möchtest, dann melde dich unter der 0157 8100 8614

come queer – mach dir dein eigenes bild!

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Prozessbericht zweiter Verhandlungstag in Böblingen am 12.06.

Erster Prozesstag: https://hambacherforst.org/2017/05/26/prozess-gegen-umweltaktivisten-am-12-05/

Der zweite Prozesstag ging schon turbulent los. Mal wieder gab es Eingangskontrollen und es war ziemlich viel Polizei da. Schon hier gab es massive Einschüchterungsversuche gegen den Angeklagten. Ein Freund des Angeklagten, der den Prozess verfolgen wollte, wurde direkt in Polizeigewahrsam genommen und weggeschleift, die offizielle Begründung war, dass die Zigaretten, die er für nach dem Prozess bei sich trug zu lang waren. Einem weiteren Freund des Angeklagten wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert, die Begründung war nicht ganz klar, hing aber eventuell mit einem augenscheinlich benutzten Tampon zusammen das es bei sich trug. Als es versuchte durch das Fenster des Saales den Prozess zu verfolgen wurde es auf äußerst brutale Art in Gewahrsam genommen und ebenfalls weggetragen. Währenddessen wurde dem Angeklagten schon wieder ein Wahlverteidiger verweigert, er wurde aber als zweiter „Beistand“ zugelassen, darf also auf der Anklagebank sitzen und sich flüsternd mit dem Angeklagten beraten. Einer der beiden Rechtsbestände kritisierte daraufhin mit einer recht deutlichen Wortwahl die Einschüchterungsversuche der Justiz und wurde dafür ebenfalls gewaltsam aus dem Saal entfernt und in Polizeigewahrsam genommen.
Beschwerden gegen die Ablehnung des zweiten Wahlverteidigers durften nicht verlesen werden. Richter Vieweg sagte dazu, sie würden eh nicht bearbeitet werden.
Kurz darauf begannen die Zeugenbefragungen mit dem Lokführer einer der verhandelten Aktionen. Er konnte wie alle RWE-Zeugen nichts zu möglichen Beteiligungen des Angeklagten sagen, aber offenbarte interessante Details zu Betriebsabläufen. Der Richter äußerte sich auch während der Zeugenbefragungen mehrfach äußerst problematisch. Zum Einen sprach er von dem Angeklagten gegenüber Zeugen konsequent mit dem grammatikalisch weiblichen, also falschen, Pronomen und Anrede, während er bei direkter Anrede des Angeklagten teilweise die gewünschte Anrede verwendete. (Das absichtliche Missgendering von transgeschlechtlichen Personen gilt als beleidigend und abwertend. Ob ein offensichtlich transfeindlicher Richter dazu geeignet ist einem Verfahren gegen einen transgeschlechtlichen Angeklagten zu urteilen sei mal dahingestellt.)
Mit dem Polizeizeugen, der den Angeklagten identifiziert haben will, sprach er länger darüber, dass es „hier nicht vorkommen“ könne, dass Menschen freigelassen werden, ohne identifiziert worden zu sein. Er behauptete, dass der Gewahrsam zur Identitätsfeststellung in BaWü bis zu zwei Wochen dauern könne.
Er fragte den Polizisten auch, ob er den Angeklagten erkenne, „obwohl sie (sic!) heute besser gewaschen ist.“
Während auf den letzten geladenen Zeugen gewartet werden musste, wurde das Vorstrafenregister verlesen. Danach erzählte die Jugendgerichtshilfe, dass sie bisher keinen Kontakt zum Angeklagten gehabt habe. Sie begründete ihre Forderung, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, mit dem Verhalten im Prozess und einem vorherigen Urteil, von dem der Richter meinte, er hätte es auch gerne.
Der Richter fragte außerdem, ob sie über einen Prozess des Angeklagten in Düren informiert wurde. Sie antwortete, dass die Jugendgerichtshilfe in Düren von „Löwen und Paradiesvögeln“ berichtet hätte, was aber „für Düren nichts ungewöhnliches“ sei.
Dann begann der Angeklagte, Beweisanträge zu stellen, durfte aber schon ab dem zweiten nur noch die zu beweisende Tatsachen und die Beweismittel (teilweise nicht einmal das) verlesen, bevor er vom Richter unterbrochen wurde: „Geben Sie das zu den Akten, wird abgelehnt, da für das Verfahren ohne Relevanz.“ Eine Chance, die in allen Anträgen erläuterte Relevanz zu verlesen, gab es nicht.
Zwei Ablehnungen stachen jedoch besonders hervor. Als bewiesen werden sollte, dass ziviler Ungehorsam wirkungsvoll ist, meinte der Richter nur „Vergessen Sie`s, im Gerichtssaal gibt es keine Demokratie.“ Er erklärte später: „Das ist ein Strafverfahren und kein politisches Verfahren.“
Gleich der nächste Antrag, der mit Verweis auf den tragischen Unfall von Sébastien Briat beweisen sollte, dass es einem Güterzug nicht schadet, über einen angeketteten Menschen zu fahren, wurde vom Richter mit den Worten kommentiert, er würde das gern „selbst per Augenschein überprüfen“ und rechne damit, dass ein entsprechendes Verfahren gegen einen Lokführer schnell eingestellt würde.
Ein aufgrund dieser Einschüchterungen gestellter Befangenheitsantrag wurde vom Richter selbst zurückgewiesen, einigen Leuten stellt sich jetzt die Frage, was für Gründe, wenn nicht eine ausgesprochene Totschlagsfantasie des Richters gegenüber dem Angeklagten, den Verdacht einer Befangenheit begründen.
Ein Zuschauer, der laut seine Empörung äußerte, wurde gewaltsam aus dem Saal entfernt und in Gewahrsam genommen.
Der dann eingetroffene letzte Zeuge war dem Angeklagten vorher nicht bekannt und auch nicht in der Ladung angekündigt worden. Nachdem der Richter dies eingesehen hatte, ging er gern auf das Angebot der Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren zu der zweiten verhandelten Aktion, zu der dieser Zeuge hätte aussagen sollen, einzustellen, um ihn nicht nochmals laden zu müssen.
Somit wurde nur noch über eine Blockade geurteilt.
Trotz Protest des Angeklagten wurde dann die Beweisaufnahme geschlossen und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erhielt das Wort zum Plädoyer.
Sie verneinte einen rechtfertigenden Notstand und legte dem Angeklagten auch einen am selben Tag auf die Oberleitung der Hambachbahn geworfenen Wurfanker zur Last. Aufgrund der Vorstrafe forderte sie sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage, 80 Sozialstunden zu leisten.

Das Plädoyer des Angeklagten halten wir für so interessant das wir es hier komplett zitieren:

„Aus meiner Sicht kommt nur ein Freispruch in Frage, die Gründe dafür werde ich nun ausführlich erläutern.
Erstens liegt rein juristisch gesehen keine „Störung öffentlicher Betriebe“ vor, da die Hambachbahn von den blockierenden Personen nicht zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar gemacht wurde und ihr auch nicht die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzogen wurde.
Auch die Tatsache, dass ich bei beiden Blockaden überhaupt anwesend war halte ich für nicht eindeutig erwiesen, ein übereinstimmendes Tattoo ist kein einzigartiges Personenmerkmal, im Gegenteil ist es nicht unüblich, dass Tattoomotive andere Leute zu ähnlichen Motiven inspirieren.
Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass die minimalen Ansprüche an ein faires Verfahren hier nicht erfüllt wurden, da es mir verwehrt wurde mich von einem Verteidiger meiner Wahl verteidigen zu lassen. Allerdings muss man anmerken, dass mir ein Beistand gewährt wurde.
Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst wenn ich die hier vorgeworfenen Taten begangen hätte, hier, wie in der Beweisaufnahme bereits ausführlich dargelegt, ein rechtfertigender Notstand vorliegen würde. Das begründe ich unter anderem mit den vielen Menschen, die durch den Klimawandel sterben. Durch das CO², das RWE und andere Firmen freisetzen, bekommen nämlich erstmal nicht die Menschen in Europa den Schaden ab, sondern die im globalen Süden. Dort kommt es zu Dürren oder aber starken Regenfällen, was unter anderem zu Ernteausfällen führt. So entzieht der Klimawandel vielen Menschen die Lebensgrundlage. Aber auch andere Naturkatastrophen werden durch ihn ausgelöst, die noch weiteren Menschen das Leben kosten. Und ich bin mir nahezu sicher, dass sie mir darin zustimmen, dass das Leben eines Menschen im globalen Süden genauso viel wert ist wie das eines Europäers. Falls der vorsitzende Richter das anders sieht, kann er den rechtfertigenden Notstand hier selbstverständlich ignorieren.
Zuletzt möchte ich noch etwas zum „Namen des Volkes“ sagen auf das sich der Richter in seinem mutmaßlichen Urteil vermutlich beziehen wird. Denn wer oder was ist dieses „Volk“ denn überhaupt? Letztendlich ein völlig fiktives Gedankenkonstrukt zum Zweck der Durchsetzung von Interessen die entgegen den Interessen des Individuums stehen, aber angeblich im Interesse der „Volksgemeinschaft“. Mit der Phrase „im Namen des Volkes“ beruft sich eine privilegierte Einzelperson auf eine fiktive Autorität um ihre Meinung durchzusetzen. Diese wird im Zweifelsfall auch mithilfe von Gewalt durchgesetzt. Dabei sind die moralische Legitimität und die Sinnhaftigkeit von Strafe höchst zweifelhaft. Die Tatsache, dass Gewalt zwischen Menschen zunimmt je autoritärer und repressiver das Umfeld ist, wurde mehrfach bewiesen. Ganz allgemein stell ich mir die Frage wie ein Mensch sich überhaupt herausnehmen kann über einen anderen Mensch zu richten und ihn zu bestrafen.
Von all den Punkten abgesehen kann ich mir vorstellen, dass die nächsten Instanzen besseres zu tun haben als sich mit diesem Verfahren zu befassen.“

Es folgte als letztes Wort der rätselhafte Satz: „Dies ist ein Antiterroranschlag des asozialen Netzwerks!“

Das Urteil lautete am Ende auf 120 Tagessätze zu je 10 Euro, was das bisher höchste Urteil für eine vergleichbare Schienenblockade ist.
Dabei ist interessant, dass der Richter meinte, er hätte nach der Akte auf etwa ein Jahr verurteilt und würde nur wegen der hehren Ziele auf die Geldstrafe reduzieren, was nach seinem Verhalten während der Verhandlung ziemlich überraschend klingt.

Kurz nach Prozessende wurden Rechtsmittel eingelegt, aber noch nicht als Berufung oder Revision spezifiziert.

Bis die vier Menschen, die während des Verfahren festgenommen wurden alle frei waren, verging noch einige Zeit. Sie wurden in einer Polizeiwache festgehalten, ihnen wird mit verschiedenen Anzeigen gedroht:

– Beleidigung in zwei Fällen
– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (wegen zwei angeblich zu langen Zigaretten) und Urkundenfälschung (wegen einem verschönerten Personalausweis)
– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (wegen einer zu langen Zigarette und einer Packung mit zerkleinerten, nicht verschreibungspflichtigen Hustenpastillen), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung (scheinbar hatte eine Polizistin einen kleinen Kratzer, das der festgenommene Mensch zu dem Zeitpunkt bereits gefesselte Hände hatte wurde ignoriert)
– Beleidigung und versuchter Totschlag (wegen angeblich strengem Körpergeruch)

Etwa zwei Stunden nach Ende des Prozesses wurde der letzte festgenommene Mensch freigelassen und vor der Polizeiwache mit einer Zigarette und einem Hopfen-Smoothie begrüßt.

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Barrikadenräumung

Heute wurde hier wieder Barris geräumt. Zwischen 8:00 und 12:00 waren Bullen im Wald und haben, wie gewohnt, Barrikaden geräumt.
Vielleicht haben ja motivierte Waldspaziergänger*innen am Sonntag Lust auf ein kleines Workout und helfen uns die Barrikaden wieder aufzubauen.

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Weiterer Gerichtsprozess gegen Aktivist_innen

Am 23.06.2017 findet um 9 Uhr im Amtsgericht Düren ein weiterer Prozess gegen Aktivist_innen statt. Ihnen wird vorgeworfen, am 12.12.2016 die Hambachbahn zwischen Tagebau und Kraftwerk blockiert zu haben.

https://hambacherforst.org/2016/12/12/blockade-der-hambachbahn/

Die Repression gegen Umweltaktivist_innen hört nicht auf. Darum sollten auch wir nicht aufhören, solidarisch mit den Angeklagten zu sein. Kommt zum Prozess!

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Zweiter Prozesstag gegen Umweltaktivisten am 12.06.

Der zweite Verhandlungstag in der ersten Instanz des Prozesses gegen einen Umweltaktivisten, dem vorgeworfen wird, mehrmals die Hambachbahn blockiert zu haben (siehe hier: https://hambacherforst.org/2017/05/26/prozess-gegen-umweltaktivisten-am-12-05/ ) ist am 12.06. um 13:00 am Amtsgericht Böblingen, wir treffen uns schon etwa zwanzig Minuten früher vor dem Gericht. Das Gericht plant an dem Tag acht Zeug*innen zu vernehmen, ob die Zeit dafür ausreichen wird, werden wir sehen. Am ersten Verhandlungstag war viel Polizei da, umso mehr freuen wir uns über ein großes solidarisches Publikum, gerne frech und unbequem. Wir rechnen mit einem interessanten und unterhaltsamen Verhandlungstag, der noch deutlich unterhaltsamer werden kann, wenn das Publikum sich aktiv einmischt. Außerdem rechnen wir mit Eingangskontrollen, seid also darauf eingestellt.

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