Das Legal Team informiert: Personalienkontrollen und Festnahmen

Wie gehe ich damit um, wenn die Polizei meine Personalien feststellen möchte?
Also erstmal, du bist NICHT dazu verpflichtet, ein Ausweisdokument mit dir zu führen. Allerdings „darf“ die Polizei in vielen Situationen deine Personalien feststellen. Wenn du kein Ausweisdokument mit dir führst, heißt das, dass du dazu verpflichtet bist, der Polizei Angaben, wie Name, Adresse, Geburtsdatum und was noch so auf einem Personalausweis steht, zu machen. Ob du das machen möchtest, ist letztendlich deine Entscheidung, sowohl die Verweigerung als auch die Angabe haben Vorteile, wir haben das weiter unten aufgeführt. Immer sinnvoll ist zu fragen, aus welchem Grund sie deine Personalien feststellen möchten. Allgemein ist es fast bei allem, was Bullen von dir wollen, sinnvoll, erstmal „warum“ zu fragen“?

Noch ein Hinweis: Du bist nicht verpflichtet, anderen Menschen gegenüber Angaben zu deiner Person zu machen. Auch der RWE-Sicherheitsdienst hat da keine Sonderrechte. Allerdings dürfen alle Menschen, die dich beim Begehen von Straftaten beobachten (das gilt nur, wenn sie dich direkt gesehen haben, dass sie etwas vermuten reicht nicht), dich so lange festhalten, bis die Polizei da ist. Das gilt nur für Straftaten, nicht für Ordnungswidrigkeiten.

Die Vorteile & Nachteile der Personalien Verweigerung
Personalienverweigerung hat zwei offensichtliche Vorteile: Erstens kann gegen dich nur schwer ein Strafverfahren eröffnet werden, wenn die Behörden nicht wissen, wer du bist. Zweitens ist es, wenn du Behörden im Hambi-Kontext noch nie aufgefallen bist, ja ganz nett, wenn sie nicht mal wissen, dass du hier aktiv bist.

Personalienverweigerung bringt aber auch einige Nachteile und Risiken mit sich: Wenn du dich weigerst, deine Personalien anzugeben, darf die Polizei zum Zweck der Personalienfeststellung bis zu zwölf Stunden (neu seit 1.1.2019: 7 Tage!!!) festhalten, selbst, wenn dir keine Straftat vorgeworfen wird. Wenn sie am Ende rausfinden, wer du bist, dann droht ein Verfahren wegen Personalienverweigerung, das ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit (wir wissen aber noch von keinem Fall, in dem das verfolgt wurde). Außerdem erhöht eine Personalienverweigerung natürlich das Risiko einer Untersuchungshaft, aber das ist normalerweise nur relevant, wenn dir tatsächlich etwas schwerere Straftaten vorgeworfen werden. Wenn dir gar keine Straftaten vorgeworfen werden, kannst du NICHT in U-Haft kommen!

Was tue ich, wenn die Polizei mich mitnimmt?
Wenn die Polizei dich mitnimmt, bringt sie dich entweder in eine normale Polizeiwache oder in eine sogenannte „Gefangenensammelstelle“ (kurz „GeSa“). Dort kommst du vermutlich in eine Einzelzelle oder eine Zelle mit anderen. Wenn du aufs Klo musst oder Essen/Trinken brauchst, sag das, eigentlich müssen sie dir das gewähren (passiert nicht immer). Außerdem solltest du darauf bestehen, telefonieren zu dürfen. Ansonsten kann es sein, dass du vernommen wirst. Ganz wichtig hier: Keine Aussage, nichts unterschreiben. Es gibt keine entlastenden Aussagen. Selbst Aussagen, die dich entlasten, helfen der Polizei bei der Ermittlung gegen andere. Und alles, was du sagen könntest, um dich zu entlasten, kannst du auch später beim Gerichtsprozess sagen, sofern es zu einem kommt. Auch für die sonstige Zeit auf der Wache gilt: Keine Aussagen machen, keine Infos preisgeben. Du sagst nur, wenn du etwas möchtest (telefonieren, essen, aufs Klo gehen…). Wenn es dir schwer fällt zu schweigen, kannst du natürlich auch Gedichte aufsagen, singen…
Denk auch beim Gespräch mit Mitgefangenen daran, dass ihr vermutlich abgehört werdet. Ohne Haftrichter-Entscheidung darfst du längstens bis 23:59 des folgenden Tages festgehalten werden.

Was passiert bei einer Erkennungsdienstlichen Behandlung (kurz ED-Behandlung)?
Bei einer ED versucht die Polizei Fingerabdrücke von dir zu nehmen, deine Größe und dein Gewicht zu messen und Fotos von dir zu machen. Das machen die, wenn es nicht anders geht, auch unter schwerster Gewaltanwendung. Ohne richterlichen Beschluss dürfen sie KEINE DNA-Proben von dir nehmen.

Was sage ich beim Telefonat und wenn rufe ich an?
Am besten rufst du das Legal Team (auch bekannt als EA) an (01745873257).
Das Legal Team könnte dir folgende Fragen stellen:

  • Wie geht es dir?
  • Wie ist deine Gesa Nummer?
  • Sind deine Personalien bekannt?
  • Wo bist du?
  • Vorwurf der Polizei?
  • Was plant die Polizei?
  • → ED Behandlung, Anhörung, Verlegung

Das Legal Team kümmert sich um alles weitere, auch um Kontakt zu einem Anwalt wenn nötig. Du solltest am Telefon NICHTS dazu sagen, was tatsächlich vorgefallen ist, auch kein „ich war das aber gar nicht“. Die hören mit und jede Info ist eine Hilfe für sie.

Was ist wenn ich aus der Polizeiwache (oder GeSa) komme?
Ruft umgehend das Legal Team an und meldet euch dort. Es passiert sehr häufig, dass wir noch Stunden arbeiten, nachdem alle längst frei sind und irgendjemensch vergessen hat uns zu sagen, dass mensch frei ist.
Es wird immer versucht, einen Support für euch zu organisieren. Ihr seid nicht allein. Es warten nette Menschen mit Essen & Trinken ggf. auch mit Auto.

Tue ich was verbotenes, wenn ich in den Wald gehe?
Du tust nichts verbotenes, wenn du den Hambacher Forst betrittst, da es ein allgemeines Begehungsrecht für Wälder gibt, unabhängig davon, wer der Eigentümer ist.

Seit einiger Zeit gilt der Hambacher Forst und ein beträchtlicher Teil drumherum immer wieder zeitweise als ‚Gefährlicher Ort‘ (auch bekannt als „Gefahrengebiet“). In diesem Bereich hat die Polizei die Möglichkeit, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen und dabei Personalien festzustellen, Durchsuchung von Menschen und Fahrzeugen vorzunehmen und Dinge zu beschlagnahmen.

Was tue ich, wenn ich eine Festnahme beobachte?
Melde dich bitte beim Legal Team.
0174 5873257
Das Legal Team könnte dir folgende Fragen stellen:

  • Wann wurde/n X festgenommen?
  • Wo wurde/n X festgenommen?
  • Wie viele wurden festgenommen?
  • Vermutlich von der Polizei angenommenes Geschlecht von X
  • Hat X Personalien angegeben?
  • Weißt du was X Vorgewurfen wird?
  • Weißt du wohin X gebracht wird?
  • Gibt es Verletzte?

Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich Zeuge/Opfer von Polizei Gewalt bin und es mir psychisch schlecht geht?
Wenn es dir nicht gut geht und du mit jemenschen reden möchtest, sind die Menschen von Out of Action für dich da. Out of Action ist eine Gruppe, welche sich um Menschen kümmert, die unter anderem Polizeigewalt oder Repression erfahren haben.

outofaction-koeln@nullnadir.org

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Mitka

    Übe so eine Situation in der Gesa/PolWache und besonders den Anruf beim Legal Team doch mal mit deiner Bezugsgruppe. Das alte Spiel ja/nein/schwarz/weiß & guter Bulle/böser Bulle.
    Es kann nicht schaden, so was mal gespielt zu haben.

    Danke ans Legal Team. Die Klarstellung der unterschiedlichen Termini könnte bei einigen Veröffentlichungen oder Gerüchten ein konkreteres Handeln ermöglichen.

  2. Elise

    Super informativer Artikel. Aber was ist mit diesem Punkt:

    „Wenn du dich weigerst, deine Personalien anzugeben, darf die Polizei zum Zweck der Personalienfeststellung bis zu zwölf Stunden festhalten, selbst, wenn dir keine Straftat vorgeworfen wird.“

    Gilt nicht seit Januar das neue NRW Polizeigesetz mit die Zeit die sie mensch festhalten können auf 7 Tage erhöht wurde?

    1. Aerlor80

      https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031
      Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)
      Fassung seit 29.12.2018

      § 38 Dauer der Freiheitsentziehung

      (1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen,
      1. […]
      2. […]
      3. in jedem Falle spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen, wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung auf Grund dieses oder eines anderen Gesetzes durch richterliche Entscheidung angeordnet ist.

      (2) Durch die in Absatz 1 Nummer 3 vorgesehene richterliche Entscheidung kann in folgenden Fällen eine abweichende Frist des polizeilichen Gewahrsams bestimmt werden:
      1. […]
      2. gemäß § 35 Absatz 1 Nummer 3, wenn eine Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person besteht, bis zum Ablauf der nach § 34 angeordneten Maßnahme, maximal jedoch bis zu sieben Tagen
      3. […]
      3. […]
      4. […]
      5. […] Sofern Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung innerhalb der Frist nach Satz 1 vorsätzlich verhindert worden ist, genügt es, wenn die richterliche Entscheidung über die Fortdauer des Gewahrsams zum Zwecke der Identitätsfeststellung spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen herbeigeführt wird. In diesem Fall darf die Freiheitsentziehung die in Nummer 2 genannte Frist nicht überschreiten.

      Das heißt für mich als längste Dauer wenn man ausschließlich die Angabe der Personalien verweigert:
      in Gewahrsam nehmen –> Ende des Tages nach dem Ergreifen richterliche Entscheidung –> bis zu sieben Tage insgesamt
      Das ist jetzt nur mein Verständnis nach kurzem Durchlesen

  3. HambiEA

    Gedacht ist es wohl so, dass bei nur Personalienverweigerung 12h gelten, mit kaputten Fingerkuppen und richterlichem Beschluss 7 Tage. Ohne richterlichen Beschluss länger als bis zum Ende des nächsten Tages ist grundgesetzwidrig. (Art 104)

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