Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung am 07.01. in Essen

+++ Spaltungsversuche der „Justiz“ +++ Vorwurf: Sachbeschädigung am RWE-Tower in der Nacht des 25.12.16 +++ Beweismittel der StA: Eine Hose mit Farbflecken +++ Urteil der 1. Instanz: 80 Tagessätze +++

Sponti vom Gericht zum RWE-Tower +++ Neue Prozesstermine am 07.01. in Essen wie in Jülich +++

Alles begann in der Nacht vom 24. zum 25.12.2016 als der damalige Hauptsitz von RWE großflächig verschönert wurde…

Hier mehr infos zu dem Fall:
https://hambacherforst.org/blog/2016/12/28/farbanschlag-auf-rwe-hauptsitz/

In erster Instanz wurde die Angeklagte Person zu 80 Tagessätzen verurteilt und ist in Berufung gegangen. Hier der Aufruf zur letzten Aktion:
https://de.indymedia.org/node/22203

Nun stand der erste Prozesstag in 2. Instanz vor der Tür und fand am 18.12.18 statt ganz Zufällig am selben Tag wie ein weiterer Prozess gegen einE Aktivist*in welcher eine Hambachbahnblockade vorgeworfen wird:

Jülich:
https://hambacherforst.org/blog/2018/12/05/aufruf-zur-solidarischen-prozessbegleitung-am-18-12-in-juelich-versuch-2/
mehr Infos zur Aktion:
https://hambacherforst.org/blog/2017/07/07/tripod-gegen-g20-auf-der-hamb…

Essen:
https://de.indymedia.org/node/27136

Wir sehen darin einen Deutlichen Spaltungsversuch seitens der Justiz, welche Prozesse gegen Klimaaktivist*innen Parallel legen um die Unterstützung zu halbieren.
Alles nur Zufall? Nun haben die Gerichte in Essen wie in Jülich die Folgetermine für BEIDE Prozesse auf den 07.01.2018 gelegt.
Doch wir lassen uns nicht teilen, höhstens multiplizieren!
Die Räumungen im Hambacher Forst haben wiedereinmal bewiesen dass wir an Repression nur wachsen und jeder Versuch der seitens der Staatsgewalt uns klein zu machen macht uns nur stärker!

Aber zurück zum 1. Prozesstag vor dem Landgericht in Essen:

Es staute sich am Einlass als eine Person darauf bestand von einer Frau abgetastet zu werden obwohl die Wachteln sie als männlich gelesen hatten. Ein BH mit Metallbügel machte den Wachteln scheinbar gut zu schaffen.
Nachdem aus der Warteschlange mehrmals geäußert wurde das die Definitionsmacht über das eigene Geschlecht bei der Betroffenen liegt, haben die Wachteln nachgegeben und eine weiblich gelesene Wachtel herbeigezogen.

-Mit 15 min. Verspätung wegen der Vorkontrollen, fing nun die Verhandlung an.
-Zum Wiederholten mal wurde fälschlicherweise einE DolmatcherIn für die angeklagte Person bestellt.
-Urteil aus 1. Instanz wird verlesen: Aktivisti sollte zu 80 Tagessätzen à 10€ verurteilt werden.
-Aktivisti verliest eine Einlassung zur Sache und Redet viel von Polizeigewalt, konstruierte Anzeigen, den Unsinn von Strafe, warum Unmut gegenüber RWE vollkommen nachvollziehbar und wichtig sei.
Das Aktivisti erwähnte u.A. den Fall Oury Jalloh, die NSU Prozesse um Misstrauen gegenüber der deutschen Justiz auszudrücken. Am Ende wollte es sich nicht dazu äußern was vor der Festnahme geschah weil Aussagen zur Sache in der Regel dazu führen dass Irgendwer bestraft wird.
-Der RWE secu wird befragt und kann sich an Vermummte wie Unvermummte erinnern, weiß aber keine Gesichter mehr.  Soll alles ziemlich hektisch gewesen sein, viel „Farbe“ soll geflossen sein. Alle sollen dann in Richtung Park verschwunden sein.
-Der erste Bulle wird befragt und beschreibt die Festnahme: Es wurde kein Widerstand geleistet, aber auch nicht kooperiert. So hatten die beiden Festgenommenen keinen Ausweis dabei und wollten nicht freiwillig mitgehen. Im Auto dann soll die Angeklagte Person versucht haben ihm über das Gesicht zu lecken, weshalb er sie dann „Fixieren“ musste.  (Tatsächlich wurde die Person Bewusstlos weil die Halsschlagader vom Bullen abgedrückt wurde)
wo in erster Instanz die Entfernung zum Tatort noch 50 -100m betrug wurde sie in 2. Instanz auf 300-400m korrigiert.
-Der zweite Bulle labert das selbe. Entfernung zum Tatort soll ca. 200 -300m betragen haben.
-Ein letzter Zeuge (wurde auch mit angezeigt aber wurde Eingestellt) kann sich an nichts erinnern.
-Verteidigung verliest 9 Beweisanträge u. A. das ein Sachverständigergutachten eingeholt wird um zu prüfen ob es sich bei den Farbkleckse auf der Hose der angeschuldigten Person um dieselbe Substanz handelt wie auf den Fotos oben. Ein weiterer Beweisantrag wird gestellt um zu beweisen dass RWE die Umwelt zerstört und es eine Verflechtung zwischen Industrie und Politik gibt.
-Zum Schluss stellte das Aktivisti noch 3 Beweisanträge und die Verhandlung wurde ausgesetzt.

Wir bleiben gespannt mit welcher Begründung der Herr Richter Labentz die Anträge Ablehnen wird und welche bearbeitet werden.
Wird er die Umweltzerstörung von RWE als offenkundig wahr abtun? Oder wird behauptet es hätte nichts mit dem Prozess zu tun?
Was wird aus dem Gutachten uuuund Was wird die AfterSponti nächstes mal anstellen?

 

Nach der Verhandlung gab es noch eine Demo zum „Tatort“ wo ein unbekanntes Pulver zum Einsatz kam. Anschließend ergab sich eine Gesprächsrunde zwischen Aktivistis und hohe Innogie Mitarbeiter. Weitere Bilder gibt es unten.

Kommt Alle zu den nächsten Verhandlungen:
Am 07.01.2019 nach Jülich ( ??:??h Raum ??? [siehe Kommentare, ABC Rheinland oder Hambi Blog] ) oder nach Essen (12:00h Raum 374 a)
Stellt euch in beiden fällen auf lange Vorkontrollen und viel Gute Laune ein, denn…

Gerichte sind zum Essen da!

Quelle: https://de.indymedia.org/node/27244

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Andrea Bensing

    Ich würde so gerne kommen vor allen Dingen da Essen wirklich um die Ecke liegt aber ich habe meinen ersten Arbeitstag und bis 15 Uhr ich wünsche euch viel Erfolg und einen guten Ausgang

  2. Theresia

    Hallo,

    ich versuche morgen zu kommen, aber auf der Seite des Landgerichts Essen kann ich den Termin nicht finden. Ist hier vielleicht eine falsche Raumnummer angegeben?

    Lieben Gruß

  3. Mr-X

    Richtig lesen BITTE:

    § 138 StPO
    Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die gewählte Person im Fall der notwendigen Verteidigung nicht zu den Personen, die zu Verteidigern bestellt werden dürfen, kann sie zudem nur in Gemeinschaft mit einer solchen als Wahlverteidiger zugelassen werden.

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