Mitglieder des Kart-Clubs Manheim nach Strich und Faden reingelegt!

Folgende Mail erreichte uns:

„Das Rückkaufsrecht des Areals ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben ist!

Es ist eine Frechheit und Unverfrorenheit, den „ehrenamtlichen Verhandlungsführern“ des Kart-Vereins, seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit die Illusion eines Rückkaufsrechts auch noch als Verhandlungserfolg verkaufen zu wollen.

Dazu hier die Stellungnahme des Vereins vom 12.01.2018: „Einen beachtenswerten Verhandlungserfolg konnten die Vertreter des Kart-Clubs Kerpen im Rahmen der Verhandlungen verbuchen, und zwar ein Vorkaufsrecht des Areals im Falle der Nicht-Inanspruchnahme durch das RWE. Sollten also Umstände eintreten, die den Abbau des Gebietes nicht mehr möglich machen würden, hätten die Vertragspartner gemeinschaftlich bis zum 31. Oktober 2020 das notariell verbriefte Recht, die zu schließenden Verträge insgesamt wieder rückabzuwickeln.“

Auch eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgericht oder des Europäischen Gerichtshofes gegen den Tagebau Hambach könnte die Inanspruchnahme des Kartgeländes für den Tagebau Hambach noch verbieten. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird eine derartige Entscheidung bis zum 31. Oktober 2020 nicht gefällt sein. RWE könnte somit in jedem Falle auch über den 31. Oktober 2020 hinaus noch den Eintritt von Umständen geltend machen, die den Abbau des Kartgeländes möglich machten. Selbst eine Wahrscheinlichkeit zur Fortführung des Tagebaus von 1 : 1.000.000 eröffnet ja noch die Möglichkeit zur Inspruchnahme des Kartgeländes, denn auch dann wäre der „Abbau des Kartgeländes“ ja noch nicht unmöglich. Dies reichte aus, um das Rückkaufsrecht des Vereins auszuhebeln und zu vereiteln, RWE müsste nur so lange klagen, bis der Stichtag zum Rückkauf des Kartgeländes, der 31. Oktober 2020 überschritten ist.

Im Übrigen könnte der Kart-Club alleine ein Rückkaufsrecht für das Kartgelände gar nicht ausüben, dazu wäre nach Auskunft des Vereins die Zustimmung von Michael Schumacher erforderlich, der 2/3 des Kartgeländes im Eigentum hat, und des Kartshops.

Angesichts dieser Umstände sei dem Kartverein zur Erwägung gegeben, seinen Drittelanteil an dem Grundstück des Kartgeländes überhaupt nicht bzw. nicht zum jetzigen Zeitpunkt und keinesfalls zu den bislang vorgesehenen Konditionen zu verkaufen und es eher auf ein Enteignungsverfahren über alle Instanzen ankommen zu lassen, zumal die Fortführung des Betriebs des Tagebaus Hambach zurzeit nur bis zum 31.03.2018 genehmigt ist und das Verwaltungsgericht Köln über die Fortführung des Tagebaus Hambach ein vernichtendes Urteil gefällt hat.

Michael Schumacher mit seinem Anteil von 2/3 an dem Grundstück und der Betreiber des Kartshops (nach der Mitteilung des Vereins ebenfalls Miteigentümer) blieben ja in der Verfügung über ihre Eigentumsanteile frei und könnten diese nach Belieben an RWE verkaufen, dies ist rechtlich möglich.

13.01.2018

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Herbert

    Als rechtskonserativer Umweltschützer kann ich nur sagen, endlich kommt diese Drecksbahn die mit ihren Abgasen die Luft verpestet endlich weg!!! Liebes RWE besser heute als morgen dem Erdboden gleich machen !!!!

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