Folgende Mail erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr Energieminister,
sehr geehrter Herr Professor,
sehr geehrter Herr Dr. Pinkwart,
die FDP hat ihr Parteiprogramm „Pro RWE, pro Braunkohle“ offenbar „aufs Blaue“ beschlossen, die Quittung dafür werden Sie in Kürze bekommen.
Etwa 25% der im Hambacher Forst gewonnenen Braunkohle ist B-Kohle, das heißt: Brikettkohle, und nicht K-Kohle, das heißt: Kesselkohle. B-Kohle wird nicht zur Stromerzeugung verwendet, dient somit überhaupt nicht der Sicherung der Stromversorgung in NRW und damit nicht dem Gemeinwohl. Entsprechend sind 25% des liquidierten Hambacher Forstes nicht dem Gemeinwohl, sondern anderen Interessen geopfert worden. Nach der Diplom-Arbeit von Roland Zühlke am Lehrstuhl fur Wirtschaftsgeographie von Prof. Dr. Boris Braun, Geographisches Institut der Universität zu Köln,umfasste der Hambacher Forst ursprünglich einmal eine Fläche von 85 Quadrathkilometern. Schätzungsweise ca. 80 Quadratkilometer sind davon bereits von der Braunkohle vernichtet worden, davon 25% = 20 Quadrathkilometer sind der Brikettkohle zum Opfer gefallen.
In diesem Umfang sind zugleich die bereits vorgenommenen und die noch anstehenden Umsiedlungen nicht dem Gemeinwohl zum Opfer gefallen, sondern anderen Interessen. Dies dürfte im Übrigen – ungeprüft – auch für die Tagebau Garzweiler und Inden gelten.
Des Weiteren wurde in einem jüngeren Beitrag des Kölner Stadt-Anzeiger (soweit erinnerlich von Dietmar Fratz oder jemanden anders) die Größe des Hambach-See verniedlicht, indem seine Größe nur mit 4 Quadrathkilometern angegeben wurde, tatsächlich soll der Hambach-See eine Größe von 40 Quadrathkilometern erreichen.
Ein solcher See ist keine Landschaft und kann den Hambacher Forst nicht ersetzen, ist keine „Wiedernutzbarmachung der Oberfläche“ nach Wortlaut und Sinn des Bundesberggesetzes. Darüber liegt hier eine etwa 200-seitige Dissertation vor, die auch in das etwaige Eilverfahren gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplanes 2018-2020 eingebracht wird.
Es ist nicht erkennbar, dass und welche Argumente das Land NRW und/oder die RWE Power AG dagegen vorbringen könnte,. ggf. wird um entsprechende Hinweise gebeten.
Ordnungshalber sei noch darauf verwiesen, dass nach bislang einmalig veröffentlichtem Zahlenwerk der Energieagentur NRW für das Jahr 2010 in NRW 178,8 Terrawattstunden Strom erzeugt, aber nur 138,8 Terrawattstunden Strom verbraucht werden, d.h. Überproduktion an Strom in NRW im Umfang von 40 Terrawattstunden. Nach differenzierteren Berechnungen aus den Angaben auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach wurden aus dem Tagebau Hambach etwa 17-20 Terrawattstunden Strom pro Jahr gewonnen, d.h. der Tagebau Hambach kann sofort wegfallen, ohne die Versorgung von NRW mit Strom zu gefährden.
Im Übrigen darf der Tagebau Hambach nach dem Garzweiler-Urteil primär nur zur Sicherung der Stromversorgung in NRW betrieben werden, d.h. im engeren Sinne nur zum Erhalt einer Kapazitätsreserve, von dieser Maxime wird der vorgesehene Hauptbetriebsplan meilenweit entfernt sein.
Für eine Stellungnahme vor Erlass des neuen Hauptbetriebsplanes Hambach für die Jahre 2018-2020 wäre ich Ihnen außerordentlich verbunden.
Sollten ansonsten auch nur ein Abgeordneter der mit nur einen einzigen Stimme Mehrheit in NRW regierenden CDU/FDP-Koalition nur einen Funken Anstand im Leib haben, wird er alleine wegen der anstehenden Zulassung des Hauptbetriebsplanes Hambach 2018-2020 die CDU/FDP-Fraktion verlassen und die Regierung kippen. Ansonsten dürfte dieser Koalition wegen des Tagebaus Hambach auf Dauer ein Schrecken ohne Ende drohen, das System NRW und RWE ist ein ganz übles und durch und durch von Schlechtigkeit durchsetztes System.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Claßen“
Wenn das so ist, dann ist es ein Verbrechen, das aufgeklärt werden sollte und an die Öffentlichkeit muss,
beispielsweise an die TAZ
Oh mann Leute, der Tagebau hat beides, B und K Kohle und er erzeugt nicht nur für NRW Strom