RWE AG: Bilanz zum 31.12.2018 unrichtig – Eigenkapital weg – Überschuldung von bis zu 42 Mrd. Euro und mehr – Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens geboten!

„29.04.2019

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstandes der RWE AG,

sehr geehrte Damen und Herren des Aufsichtsrates der RWE AG,

ein See ist keine Landschaft, weder Wald noch Wiese noch Feld. Zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche verlangt das Bundesberggesetz deshalb an Stelle von Seen die Verfüllung der Restlöcher der Tagebaue Hambach und Garzweiler mit Natursand, Kies oder sonstiges Festmaterial. Diese berggesetzliche Verpflichtung zur Verfüllung der Tagebaurestlöcher Hambach und Garzweiler hätte in der Bilanz der RWE AG zum 31.12.2018 als Schuldposten in Form einer Rückstellung in Höhe von bis zu rd. 48 Mrd. Euro und mehr ausgewiesen werden müssen. Dies ist nicht geschehen.

Dadurch wird die Bilanz unrichtig: Das bislang ausgewiesene Eigenkapital der RWE AG von rd. 6 Mrd. Euro reicht zur Deckung der Kosten von bis zu rd. 48 Mrd. Euro und mehr zur Verfüllung der Tagebaurestlöcher nicht mehr aus, nach der richtigzustellenden Bilanz der RWE AG ist die Gesellschaft zum 31.12.2018 mit dem Betrag von bis zu 42 Mrd. Euro (= 48 Mrd. abzgl. 6 Mrd. Euro) überschuldet. Überschuldung einer juristischen Person ist Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Ergänzende Erläuterungen sind meiner Homepage zu entnehmen unter www.classen1.de, Seite: „Für Hafo! Gegen NRWE !“, und weiter dann unter: „Aktuell anstehende Verfahren“.

Mit freundlichen Grüßen

Kurt Claßen“

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