Wiesenprozess: Verfassungsbeschwerde!
Folgender Text erreichte uns:
„Am 3. Mai 2017 hat der Kreis Düren die vom Bundesverwaltungsgericht angeforderte Stellungnahme zum „Wiesenurteil“ des OVG NRW abgegeben. Vor diesem Hintergrund muss jetzt täglich mit einer Entscheidung gegen die Wiese gerechnet werden. Dagegen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geboten, da das Wiesenurteil des OVG konstruiert, widersprüchlich und falsch ist.