Klage gegen polizeiliche Bus-Entführung eingereicht
Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung zur Aufarbeitung des Prozesses gegen UP2 und UP11, als die Polizei Supportis durch die Enführung eines Linienbusses am Prozessbesuch hinderte:
Am 29. März fand in Kerpen ein Gerichtsprozess gegen zwei Personen statt, die nach einer Barrikadenräumung im Hambacher Forst in Untersuchungshaft landeten. Um solidarische Menschen vom Prozessbesuch abzuhalten, leitete die Polizei an dem Tag kurzerhand den Linienbus 922 von Sindorf nach Kerpen zur Polizeistation statt zum Gericht um. Alle Personen im Bus, welche die Polizei dem solidarischen Umfeld zuordnete, wurden durchsucht und ihre Personalien kontrolliert. Gegen diese willkürliche Polizeimaßnahme reichten mehrere Betroffene jetzt Klage ein.
Mit der Klage wird angestrebt zu klären, dass die polizeilichen Maßnahmen von der Umleitung des Busses an komplett rechtswidrig waren. „Bestimmt im Umfeld des Hambacher Forsts jetzt schon die Polizei wer einen Prozess besuchen darf und wer nicht?“ fragt ein Kläger,