Kommentar zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen

Am vergangenen Freitag, den 16. April, kam das Verwaltungsgericht Aachen zu der Entscheidung, dass eine Räumungsverfügung des Kreises Düren gegen das Wiesencamp rechtmäßig sei. Was für eine Überraschung.

In vielen Onlinezeitungen wird jetzt darüber berichtet, dass das Wiesencamp geräumt werden muss. Müssen tut hier erstmal niemand irgendetwas. Richter*innen, Bullen & Secus gehen jeden Tag völlig freiwillig zur Arbeit und konstruieren diese ganzen Sachzwänge, mit der sie diese Scheiße rechtfertigen. Dabei behaupten sie oft genug das auch noch gerne zu tun. Wenn dann in der Springerpresse der Artikel auch noch mit den Überresten eines abgebrannten Baumhauses bebildert wird, ist die Dramatisierung perfekt.
Fakt ist: Das Urteil ist nicht rechtskräftig und zunächst wird hier nichts geräumt.

Berufen wird sich dabei auf das Verbot von Bauten im Außenbereich. Der Sinn dieses Verbots ist eine „Zersiedlung der Außenbereiche“ zu vermeiden. Sprich: Es ist nicht erlaubt. selbst wenn die*der Eigentümer*in sich nicht daran stört, etwas auf eine Wiese zu bauen. Es könnte sich ja wer an der Optik stören, weil nicht alles „schön“ und nach Norm auf einen Haufen gebaut wurde.

Wie immer dient das Baurecht als Vorwand für eine Räumung. Die Beseitigung der Bauten auf dem Wiesencamp bedeutet zeitgleich faktisch die Auflösung der Versammlung. Dort wohnen Menschen die vertrieben werden müssten. Für eine Beantragung der Auflösung der Versammlung wäre rechtlich nicht das Bauamt, sondern die Kreispolizeibehörde zuständig. Diese ist in dieser Hinsicht bisher nicht tätig geworden.

Geprüft wurde während des Prozesses auch, ob sich die Wiese auf die Versammlungsfreiheit berufen könne. Dies sei nicht möglich, da es sich nicht um eine „friedliche Versammlung ohne Waffen“ handele. Die Begründung dafür ist so besorgniserregend und typisch wie immer.

Was in Deutschland eine Waffe darstellt ist in der Vergangenheit genügend diskutiert worden. Ohne „Waffen“ zu leben scheint nicht möglich, reichten in der Vergangenheit doch schon Schraubenzieher oder Klobürsten aus. Zu erwähnen ist an dieser Stelle auch die Beschlagnahmung von Feuerlöschern im Dürresommer 2018 oder die von Desinfektionsmittel während einer Pandemie. Beides hier passiert.
Dazu kommen die Angriffe auf Strukturen am Waldrand, die quasi jedes Wochenende stattfinden und denen bereits die Mahnwache zum Opfer fiel. Dass Staat und Bullerei kein Interesse daran haben diese zu unterbinden ist klar – genauso wie sie kein Interesse daran gezeigt haben den Brand der Mahnwache aufzuklären. Obwohl kurz zuvor sogar im Internet der Aufruf kursierte die Mahnwache anzuzünden. Menschen bleibt also keine andere Wahl als sich zu schützen.

Außerdem ins Feld geführt werden 365 Strafanzeigen zu denen es gekommen sei. Den Charakter einer Versammlung anhand von gestellten Strafanzeigen zu bestimmen ist lächerlich. Leider ist für uns, während wir diesen Beitrag schreiben, die Statistik aus April 2021 auf die sich das Gericht beruft nicht auffindbar. Deshalb kann es nur bei einer generellen Kritik an der Methodik bleiben.

Eine gestellte Strafanzeige ist kein Urteil und bedeutet, dass irgendwer sich irgendwie in seinen*ihren Rechten verletzt gefühlt hat. Vor dem Hintergrund, dass sich Secus auch gerne mal Steinwürfe ausdenken und Anzeigen wegen Kratzern im Lack stellen, nachdem sie versucht haben Leute zu überfahren, ist es nicht schwer sich auszumalen wie eine solche Zahl zustande kommt.

Ohnehin bleibt die Frage welche Strafanzeige jetzt der Besetzung im Wald, der Wiese oder anderen waldnahen Strukturen wie zugerechnet wird. Denn klar ist: Solange es keine ermittelten Täter*innen gibt und die Bullen nicht wissen wo die Person zu dem Zeitpunkt gewohnt hat besteht gar keine Möglichkeit irgendwelche Strafanzeigen irgendwem zuzurechnen. Nach dieser Logik wird allen Leuten, die sich im räumlichen Umfeld des Waldes aufhalten, aufgetragen alle Ereignisse zu verhindern, die eine Strafanzeige zur Folge haben könnten. Ansonsten könnte nämlich jede Versammlung dessen bezichtigt werden, dass in ihrem räumlichen Umfeld Strafanzeigen gestellt worden sind und damit verboten werden.

Insgesamt war natürlich nichts anderes zu erwarten. Trotzdem ist es frustrierend, dass die Argumentation des Gerichts und die Zahlen der Bullen ohne Einordnung übernommen worden sind – wie leider fast immer.
Dennoch ist davon auszugehen, dass in nächster Zeit eine Räumung des Wiesencamps ansteht und Leute in diesen Zeiten aus ihrem zu Hause vertrieben werden.

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Wie immer spiegelt der Inhalt dieses Textes nur die Meinung von Einzelpersonen wieder. Es soll nicht der Anschein erweckt werden, dass wir für andere Menschen oder gar „für die Besetzung“ sprechen.

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