Keine Hebebühnen für Räumungen – Ausschlussklausel in alle Mietverträge

Am 18.09. haben die Firmen Gerken (1) und Cramer (2) ihre Hebebühnen aus der Räumung des Hambacher Forst abgezogen. Wir hoffen, dass dieser wichtige und verantwortliche Schritt Schule macht. Beide Firmen waren von aufmerksamen Waldspaziergänger*innen auf die unsachgemäße Nutzung ihrer Geräte aufmerksam gemacht worden. Wir bedanken uns für diese Hinweise.
In ihren Erklärungen weisen beide Firmen auch darauf hin, dass sie im Vorhinein nicht über die geplante Verwendung ihrer Maschinen informiert wurden. Deswegen empfehlen wir bei der Hebebühnenvermietung:

Ausschlussklausel in Mietverträgen – Keine Verwendung für Räumungen

Durch solche Klauseln können Vermieter*innen von Hebebühnen Regressansprüche vermeiden, falls ihre Geräte für moralisch nicht tragbare Einsätze verwendet werden. Das gleiche gilt natürlich auch für die Vermietung von z.B. Flutlichtanlagen, Generatoren oder Bauzäunen.
Da RWE und Polizei offenbar standardmäßig verheimlichen, für welche Zwecke sie angemietete Hebebühnen verwenden wollen, sollten diese Klauseln ebenfalls standardmäßig in alle Mietverträge eingeschrieben werden. Nur so haben Vermieter*innen einen wirksamen Schutz vor eventuellen Regressansprüchen.
Unsere Rechtsberatung schlägt folgende Formulierung vor:

Ausschluss der Nutzung im Zusammenhang mit Zwangsräumungen von politischen Kletteraktionen

  1. Die von uns vermieteten Hebebühnen und sonstigen Geräte dürfen nicht im Zusammenhang mit Zwangsräumungen von politischen Kletteraktionen (z.B. Baumhäusern im Hambacher Forst) verwendet werden. Dies gilt ausdrücklich auch bei Weitervermietung der Geräte durch den Mieter an Dritte.
  2. Bei Zuwiderhandlung gegen das zuvorgenannte Verwendungsverbot hat der Vermieter ein außerordentliches, sofortiges Kündigungsrecht. Die Geräte sind in diesem Fall auf Kosten und Risiko des Mieters umgehend an den Vermieter zurückzugeben. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
  3. Ausnahmen müssen vorab schriftlich mit uns vereinbart werden.

Ohne angemietete Hebebühnen und sonstige Geräte wäre die gewaltsame Räumung und Rodung des Hambacher Forstes nicht durchführbar. Insofern tragen die Verleihfirmen eine nicht zu vernachlässigende Verantwortung. Hoffentlich kann diese Hilfestellung dazu beitragen, dass noch mehr Firmen dieser Verantwortung gerecht werden.

 

(1) https://www.gerken-arbeitsbuehnen.de/neuigkeiten_von_gerken+M55f1475bfa6.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2570
(2) http://www.cramer-arbeitsbuehnen.de/pressemitteilung-hambacher-forst/

Dieser Beitrag hat 10 Kommentare

  1. Cornelia Kimpel

    Klasse, dass diese Wirtschaftsunternehmen Verstand und Rückgrat zeigen!

  2. Rainer Kästle

    Wo sind die „Grünen Spitzenpolitiker“?

  3. Irma Hauschild

    Ja.ich finde es auch sehr verantwortungsbewusst, wenn Firmen aus moralischen Gründen auf Profit verzichten. KLASSEund Danke!!!♡

    1. Rainer

      Finde ich sehr gut das so etwas hier auch erwähnt wird!!!!

  4. Rainer

    Ich hoffe das die anderen Verleiher von Hebebühnen, Baumaschinen und Geräte die im Hambacher Wald zum Einsatz kommen nun auch abgezogen werden. Nur so kann der Irrsinn gestoppt werden, da unsere Verantwortlichen Politiker nur im Interesse von RWE denken. Hier scheint jedes Mittel recht zu sein das die Interessen von RWE durchgesetzt werden.

  5. Paul Rycher

    …ich würde solche Firmen von öffentlichen Aufträgen im Vorhinein ausschliessen…

  6. Matthias

    Gibt es Infos, die Hebebühnen/Maschinen welcher Firmen am heutigen Montag zur Räumung verwendet wurden? Danke vorab!

  7. Thomas

    Das Haus unserer Nachbarn wird von außen neu gestrichen. Die Nachbarn haben ein Malerunternehmen beauftragt, deren Mitarbeiter jetzt die Malerarbeiten erledigen. Dabei verwenden sie eine Hebebühne.

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