Eine Million Abfindung für alle 8.000 RWE-Mitarbeiter …

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Folgende Mail erreichte uns:

… und dann Ende des Rheinischen Reviers in 2 Jahren.

1.000.000 Abfindung pro Mitarbeiter x 8.000 Mitarbeiter = 8.000.000 x 1.000 = 8.000.000.000 = 8 Mrd. Euro Abfindungen für alle 8.000 Mitarbeiter insgesamt = Gewinn der RWE Power AG aus der Braunkohle in den nächsten 2 Jahren.

Der für diese Maßnahme erforderliche Gewinn aus der Braunkohle in Höhe von 8 Mrd. Euro liegt noch unter dem Gewinn von 8,5798 Mrd. Euro (= 4,2899 Mrd. Euro x 2 Jahre), den RWE in den nächsten 2 Jahren tatsächlich aus der Braunkohle erzielen dürfte. Siehe den Beitrag vom 09. September dieses Jahres: 116 Mrd. Euro Gewinn aus der Braunkohle ….

Keinesfalls werden nach diesen 2 Jahren „Die Lichter in NRW ausgehen“! Nach den zuletzt veröffentlichten Zahlen der Energieagentur NRW werden in NRW 178,8 Terrawattstunden Strom pro Jahr erzeugt, aber nur 138,8 Terrawattstunden pro Jahr verbraucht, entsprechend einer Überproduktion von Strom in NRW im Umfang von 40,0 Terrawattstunden pro Jahr. Aus der Hambach-Kohle werden geschätzt etwa 18,5 Terrawattstunden Strom pro Jahr, aus der Garzweiler-Kohle griffweise geschätzt vielleicht ebenfalls 18,5 Terrawattstunden Strom erzeugt. Mögliche flankierende Maßnahmen: Kein Export von Braunkohlestrom nach Frankreich und in die Niederlande und nach außerhalb von NRW.

Die aus der Hambach-Kohle erzeugte Strommenge von 18,5 Terrawattstunden Strom wurde recht komplex aus dem Antrag der RWE Power AG auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ermittelt, da diesbezügliche Angaben in diesem Antrag fehlten.

Der heute von RWE angekündigte Abbau von 1.500 Arbeitsplätzen in den nächsten 2 Jahren entspricht lediglich 18,75% des möglichen Abbaus von 8.000 Arbeitsplätzen in den nächsten 2 Jahren gegen eine Abfindung von je einer Million Euro pro Mitarbeiter.

14.09.2017

Kurt Claßen “

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Waldspaziergang am Sonntag, 17.9.2017, 11:30 Uhr

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„Sonntag, 17. September, 41 Monate Waldspaziergang…

Letzte Führung vor der kommenden Rodungssaison!!!!

Spätsommer im Hambacher Wald, wir werden erneut zeigen, warum auch der kleine Rest des ehemals stolzen Waldes unbedingt schützenswert ist.

Geänderte Anfangszeit 11.30 Uhr. Treffpunkt ist die Zufahrt zum Parkplatz Grillplatz Manheimer Bürge, Wegbeschreibung: Ausfahrt Merzenich, (nächste Ausfahrt hinter oder vor Düren, der Beschilderung immer Richtung Buir folgen, durch Morschenich (wird auch noch umgesiedelt…), bis zum Ende der Straße. Links abbiegen bis zur Absperrung, die RWE seit zwei Monaten errichtet, um Öffentlichkeit zu verhindern. Nicht verwirren lassen durch die „Werkstraße“ – und Sackgasse-Schilder, die Straße ist nach wie vor zugänglich!

Anmeldung und weitere Infos bei mir unter 0171-8508321 oder per Mail info@nullzobel-natur.de

Verhindert die Rodungssaison 2017/2018, rettet den Rest des Hambacher Waldes!

Und ab sofort laufen die Vorbereitungen für viele kleine und große Aktionen während der Weltklimakonferenz in Bonn vom 6. bis zum 17. November. Alleine zur großen Demonstration am 4. November werden hunderttausende Menschen erwartet. Ende Gelände ist erneut im Rheinland und wir werden natürlich auch aktiv sein… dazu bald mehr

Danke für Ihre/Eure Unterstützung,

Michael Zobel, Naturführer und Waldpädagoge, Eva Töller, Antje Grothus und viele weitere Menschen, die sich für den Erhalt des Hambacher Waldes und für ein schnelles Ender der Braunkohleverstromung einsetzen

Hier ganz viele links zur Roten Linie und mehr…
https://www.facebook.com/BaggerStoppen/videos/1912878232369962/?utm_medium=email&utm_source=actionkit

https://www.zdf.de/politik/laenderspiegel/laenderspiegel-vom-26-august-2017-100.html

https://epaper.zeitungsverlag-aachen.de/2.0/article/00ee076e0a
http://www.heute.de/protest-gegen-braunkohle-am-srandort-garzweiler-in-nordrheinwestfalen-ein-klimakiller-vor-dem-aus-47831890.html

https://www.flickr.com/photos/bund_bundesverband/sets/72157685697741103

https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/aktiv-werden/rote-linie-hambach/

https://www.flickr.com/photos/148272514@N02/albums/72157685568915250

http://www.heute.de/protest-gegen-braunkohle-am-srandort-garzweiler-in-nordrheinwestfalen-ein-klimakiller-vor-dem-aus-47831890.html

http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/braunkohle-kohleausstiegsgesetz-protest-nrw

ganz viel hier…:

https://www.facebook.com/BuirerFuerBuir

da auch die Rede von Hubert Weiger…

https://www.facebook.com/KlimaAllianz/?hc_ref=ARS-xhJhVd2nXPqN5RGV8x0_Kg0b0eX1MNYIycVDb7kV-YMN5Qt34A2W9UU9hshWdDo

Michael Zobel

Naturführer und Waldpädagoge

www.naturfuehrung.com

info@nullzobel-natur.de

0171-8508321

0241-73684″

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116 Mrd. Euro Gewinn aus der Braunkohle …

Wir haben die hierunter stehende Mail erhalten.
Erinnern wir uns: Am 1. Dezember 2015 kündigte RWE an, den Konzern neu zu strukturieren. Es war absehbar, dass die Stromerzeugung aus Kohle zu Ende gehen würde. Sie wurde darum in einem eigenen Geschäftsbereich gebündelt: RWE Power AG.
Wenn wir den Mutterkonzern, die RWE Gruppe, mit einem Bauern vergleichen, dann ist die RWE Power AG eine Milchkuh, die einmal sehr viel Milch geliefert hat und die jetzt noch mal eine Weile kräftig ausgemolken werden soll, bis sie tot umfällt.
Für die Entsorgung des ausgemergelten Kadavers darf dann die Allgemeinheit aufkommen: Die Beschäftigten, die ihre Arbeitsplätze verlieren, ohne dass rechtzeitig für Ersatz gesorgt wurde, die Grubenranddörfer, die ein giftiges Loch vor der Nase haben, dessen zu steilen Böschungen in einem von Erdbeben und zunehmenden plötzlichen Niederschlägen gefährdeten Gebiet ein Problem für sich bilden, die Tausenden von Umgesiedelten in ihren seelenlosen Neudörfern, die Steuerzahler*innen, das Weltklima und so weiter.

Wie dieses zu Tode melken funktioniert, lesen Sie in dieser Mail:

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In eigener Sache: Spenden für Pfoten-OP

Hallo liebe Unterstützer*innen. Das hier ist zur Abwechslung mal ein unpolitischer Spendenaufruf in eigener Sache. Bambule, einer der auf der Besetzung lebenden Hunde, benötigt eine Operation aufgrund einer schief verwachsenen Vorderpfote. Die Kosten belaufen sich auf etwa 2.000€. Mehr Infos hier.

Am 07.09. werden wir während der offenen AntiFa-Kneipe im Autonomen Zentrum Köln vegane Energiebällchen gegen Spende verteilen um Geld für die Operation zu sammeln, kommt gerne vorbei, die Veranstaltung beginnt 19:00.

Update: Die erste Operation ist so weit gutgelaufen.

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Rodungen nicht vor dem 25.10.?

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RWE hat dem Verwaltungsgericht Köln zugesichert, die Rodungen nicht vor dem 25.10. fortzusetzen. Der Grund dafür ist eine laufende Klage des BUND gegen den Betriebsplan. Das heißt jedoch NICHT, dass nicht schon vorher Räumungen möglich sind.
Die Hauptverhandlung der Klage des BUND wird am 17.10. 10:30 am Verwaltungsgericht Köln, Saal 160 verhandelt.

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Beschwerde über die Verlegung der A 4, über die Fortführung des Tagebaus Hambach über die Sicherheitszone der alten Trasse der A 4 hinaus sowie über die Rodungen im Hambacher Forst

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“ 02. September 2017

Beschwerde über die Verlegung der A 4, über die Fortführung des Tagebaus Hambach über die Sicherheitszone der alten Trasse der A 4 hinaus sowie über die Rodungen im Hambacher Forst

Sehr geehrter Herr Präsident des Landtages NRW,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages NRW,

der Abbau der alten Trasse der A 4 und der Neubau der neuen Trasse der A4 sind ohne Genehmigung erfolgt: „Schwarzbauten“. Was mit Schwarzbauten zu geschehen hat ist hinreichend bekannt: Grundsätzlich sind „Schwarzbauten“ stillzulegen und abzureißen, das gilt auch für die neue Trasse der A 4.

Ein „Schwarzbau“ kann zwar nachträglich genehmigt werden, dazu wäre aber bei der Verlegung einer Autobahn ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich, dem ein entsprechendes Planfeststellungsverfahren vorauszugehen hat.

Der Landtag des Landes NRW sei aufgefordert, entweder auf die entsprechende Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens hinzuwirken oder aber die neue Trasse der A 4 stillzulegen und abzureißen.

Bis zur abschließenden Entscheidung über den Fortbestand der neuen Trasse der A 4 ist die Lärm- und Immissionsbelastung aus dem Verkehr auf der neuen Trasse der A 4 auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, das erforderlich ist, um einen sicheren und geregelten Autobahnverkehr noch aufrecht zu erhalten.

Vor dem Verwaltungsgericht Köln hat das Land NRW in Schriftform bereits anerkannt, dass die Inbetriebnahme des Verkehrs auf der neuen Trasse der A 4 im September 2014 ohne die nötige Genehmigung im Planfeststellungsbeschluss erfolgt ist.

Genau so wenig enthält der Planfeststellung zur Verlegung der A 4 eine Genehmigung zur Verlegung der A 4. Diesbezüglich verweist der Planfeststellungsbeschluss vielmehr auf den Bedarfsplan des Bundes zur Erweiterung der A 4 von vier auf sechs Streifen, in dem die Genehmigung für die Verlegung der A 4 enthalten sein soll. In diesen Bedarfsplan soll eine „Linie“ eingezeichnet sein, durch die die Bundesregierung die Verlegung der A 4 genehmigt haben soll.

Auf eine erste Anfrage zu dieser „Linie“ hat sich das Bundesverkehrsministerium daraufhin zunächst ausweichend, auf eine zweite Anfrage überhaupt nicht mehr geäußert. Es ist daher davon auszugehen, dass weder eine solche „Linie“ im Bedarfsplan für den Fernstraßenbau besteht noch auf diese Weise eine rechtsverbindliche Entscheidung über die Verlegung der A 4 getroffen worden ist, dafür war ja gerade das Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der A 4 bestimmt.

Tatsächlich enthält der Planfeststellungsbeschluss zur Verlegung der A4 genau so wenig eine Genehmigung zur Verlegung der A 4 wie eine Genehmigung zur Inbetriebnahme der A 4 im September 2014 – letzteres vom Land NRW vor dem Verwaltungsgericht Köln bereits anerkannt.

Der Bau der neuen Trasse der A 4 ist ohne Genehmigung erfolgt, ein „Schwarzbau“.

Die Beseitigung der alten Trasse der A 4 war des Weiteren die Bedingung dafür, dass der Tagebau Hambach etwa 250 m über die alte Trasse der A 4 hinaus weitergeführt werden durfte. Die illegal im „Schwarzbau“ beseitigte alte Trasse der A 4 kann diese Bedingung nicht erfüllen. Der Tagebau Hambach darf daher nicht über die alte Trasse der A 4 hinaus betrieben werden, sogenannte „Rote Linie“.

Vor diesem Hintergrund seien die Mitglieder des Landtages von NRW aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Tagebaubetreiber alles zu unterlassen hat, was den etwaigen Anspruch auf Wiedernutzbarmachung der alten Trasse der A 4 in dem Falle gefährden könnte, dass nachträglich eine Genehmigung zur Beseitigung der alten Trasse der A 4 nicht erteilt wird. Dazu gehört auch die Unterlassung sämtlicher etwa ab dem 01. Oktober 2017 beabsichtigter Rodungsarbeiten im Hambacher Forst.

Ergänzend wird sinngemäß auf das Vorbringen in dem Verfahren gegen die Verlegung der A 4 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Bezug genommen, die öffentliche Gewalt von NRW hatte diesbezüglich zur Rücknahme der Klage genötigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Kurt Claßen

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