Gestern Abend erreichten uns neue Infos zu Zustand und Entwicklung der 3 Gefangenen aus unseren Reihen, die zur Zeit in den Knästen in Aachen und Köln sitzen. Wir möchten hier ein Update für alle interessierten geben und zu Solidarität aufrufen. Von den beiden am Donnerstag Festgenommenen gibt es noch keine öffentlichen Namen – sie werden in diesem Text A. und B. genannt.
Alle Gefangenen haben von ihren (offensichtlich) gewaltsamen Festnahmen mittelschwere Verletzungen davongetragen. Wie genau das abgelaufen ist und ob die Verletzungen von Bullen oder Securities zugefügt wurden, darüber können wir nur spekulieren. Mr. Blue, der seit einigen Wochen in Haft ist, kann auf dem linken Ohr nur eingeschränkt hören und zwei Finger seiner linken Hand nicht fühlen – er wird seit Haftbeginn nicht zum Gefängnisarzt gelassen. A. hat eine Platzwunde am Kopf, sowie einen geschienten Finger. B. erlitt eine gebrochene Nase, ihm fehlen mehrere Zähne und er klagt wegen Kieferschmerzen – was letzteres bedeutet ist unklar, da er vor der Hafrichtervorführung nicht von einem Arzt untersucht wurde. Er hat angekündigt, in den Hungerstreik zu treten, falls (wie üblich) der Knast ihm eine vegane Ernährung verweigert.
Bei allen Gefangenen ist die Dauer der U-Haft nicht absehbar, unsere Anwält_innen gehen davon aus, dass sie längstens 2-3 Monate dauern könnte. A. und B. werden der gefährlichen Körperverletzung und der Sachbeschädigung beschuldigt, bei Mr. Blue lauten die Vorwürfe Hausfriedensbruch, Störung Öffentlicher Betriebe, Körperverletzung, Widerstand gegen Justizvollstreckungsbeamte und Beleidigung.
Die Anwält_innen erwarten (im Falle eines Schuldspruchs) Bewährungsstrafen.
Besuche und Briefe werden nach Gerichtsanweisung überwacht werden. Anklagen gibt es in allen Fällen noch nicht, sodass der Verhandlungstag (der hoffentlich das Ende der Haft bedeuten würde) noch nicht absehbar ist.
Jeder Gefangene hat Anspruch auf ausreichende ärztliche Versorgung, dass besagt allein schon Artikel 2 des Grundgesetzes.
In den Paragraphen 24,25 und 58 des Untersuchungshaftvollzugs-gesetzes NRW ist das für in U-Haft gefangene näher geregelt. Wenn die ärztliche Behandlung bei angezeigten oder offensichtlichen Verletzungen versagt wurde, dann ist das unterlassene Hilfe-leistung, die durch den beauftragten Anwalt schleunigst zur Anzeige gebracht werden sollte.
Es wäre gut, wenn hier Soli- und Öffentlichkeitsaktionen laufen und Kontakte in Presse und Medien aktiviert würden. Für die akute Hilfe ist aber der unverzügliche Rechtsbeistand unerlässlich. Das ist im Grunde ein handfester Gefängnisskandal!