Jus seit 2 Wochen in Hungerstreik

Jus, der vor 2 Wochen bei der Turmräumung inhaftiert wurde, ist seitdem in Hungerstreik. Bislang gab es weder brieflichen noch telefonischen Kontakt, nicht einmal für seinen Anwalt. Besuche wurden seiner Freundin grundsätzlich erlaubt, einen konkreten Besuchstermin gab es bislang trotz pausenloser Bemühungen allerdings noch nicht. Da bei Gefangenenbesuchen grundsätzlich deutsch gesprochen werden muss, muss zusätzlich einE DolmetscherIn mitgebracht werden. Das einZige Lebenszeichen von Jus kam bislang über die Sozialarbeiterin der JVA, die mit ihm sprach und auf seinen Wunsch eine Kurznachricht an den Anwalt weitergab: Er sei immer noch in Hungerstreik. Diese Nachricht solle weiterverbreitet werden.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Götz von Berlichingen

    Es ist wirklich ein Unding, einen Menschen wegen einer Lappalie so lange seiner Freiheit zu berauben!
    Während des Klimacamps sollte es eine richtig fette Soli-Aktion geben!!!

  2. Kurt Claßen

    Der Innenminister des Landes NRW sei aufgefordert, das Verbot der Führungen des Waldpädagogen und Naturführers Michael Zobel mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

    Das Verbot ist am Dienstag, den 04.08.2015, durch öffentlichen Aushang etwa 80-100 m vor der Zuwegung in den Hambacher Forst erlassen worden mit folgendem Wortlaut:
    „Werksanlagen – Absolutes Betretungsverbot für Betriebsfremde“

    Dem Verbot ist durch das versetzte Einbetonieren von zwei Sperrbaken in die Fahrbahnen des ehemaligen Autobahnzubringers zur A 4 Nachdruck verliehen worden.

    Die Sperrbaken befinden sich etwa 150 m vom Abzweig Morschenich Richtung Wald und sind nacheinander versetzt angebracht, so dass ein Befahren des Zubringers nur im Zick-Zack-Kurs möglich ist.

    Ab dem Abzweig nach Morschenich ist der Autobahnzubringer von „VoRWEggehen“ darüber hinaus zur Werkstraße und zu ihrem Herrschaftsbereich bestimmt worden mit dem Hinweisschild:
    „Werkstrasse RWE – Zufahrt bis Kieswerk frei.“

    Dies ist rechtswidrig (vgl. § 2 Abs. 2 der Bergverordnung für Braunkohlenbergwerke (BVOBr)vom 05.02.1998 in der Fassung vom 01.05.2001.

    Nach dieser Verordnung müssen zunächst nur Tagebaue gegen Betreten gesperrt werden, der Autobahnzubringer und die Waldwege sind keine Tagebaue.

    Gesperrt werden müssen darüber hinaus zum Tagebau gehörige Anlagen, davon kann bei dem Autobahnzubringer und den Waldwegen nicht im Entferntesten die Rede sein.

    Der Autobahnzubringer muss auch nicht gegen „unbeabsichtigtes Betreten“ geschützt werden. Wenn Michael Zobel seine Waldführungen durchführt, werden der Autobahnzubringer und die Waldwege nicht etwa versehentlich betreten, sondern mit voller Absicht.

    In keiner Weise ist auch erkennbar, warum die Sicherheit des kilometerweit entfernten Tagebaus durch die Benutzung des Autobahnzubringers und durch das Betreten der Waldwege gefährdet sein sollte und aus diesem Grunde deren Totalsperrung erforderlich sein sollte.

    § 2 Absatz 2 Satz 1 der Bergverordnung lautet wie folgt (Zitat): „Tagebaue einschließlich der zugehörigen Anlagen müssen gegen unbeabsichtigtes Betreten gesperrt werden, wenn es die Sicherheit erfordert“.

    Der Innenminister sei daher aufgefordert, den zuständigen Leitenden Polizeidirektors des Rhein-Erft-Kreises, Roland Küpper, anzuweisen, den Zustand wiederherzustellen, der bestanden hat, bevor die widerrechtliche Machtergreifung über den Autobahnzubringer und die Waldwege im Hambacher Forst stattgefunden hat.

    Aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem inhaftierten Aktivisten, Muttersprache: Polnisch, sind sämtliche Anweisungen an den Polizeidirektor des Rhein-Erft-Kreises und seine Mitarbeiter umgekehrt proportional ausschließlich in polnischer Sprache zu erteilen, entsprechend der Räumung der sog. „Turmblockade“ ist die Beiziehung von Polnisch-Dolmetschern ebenso zu untersagen wie der Gebrauch von Wörterbüchern der Polnischen Sprache.

    Sollte den Anweisungen des Innenministers in polnischer Sprache nicht Folge geleistet werden – wovon bei dieser Sachlage auszugehen ist, sind die Weisungsempfänger straf- und disziplinarrechtlich ebenso zur Rechenschaft zu ziehen wie der inhaftierte polnische Aktivist.

    Kurt Claßen
    06.08.2015

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