Bezirksregierung genehmigt Weiterführung des Tagebaus Hambach bis 2030

Die in NRW für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg hat die Weiterführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 genehmigt. Dies teilte sie am 12.12. mit. Zu kritisieren ist, dass RWE schon seit Jahren die Weiterführung geplant hat und beispielsweise schon Rodungen im Hambacher Forst vorgenommen hat, obwohl die Genehmigung erst jetzt erfolgte, was die Frage aufwirft, warum RWE sich anscheinend so sicher war, dass die Bezirksregierung dem Antrag zustimmt.
Hier der Link zu dem Artikel:
12.12.2014 Braunkohlentagebau Hambach 3. Rahmenbetriebsplan zugelassen

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Richtigstellung, 02.01.2015:

    Die Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach ist zurzeit noch nicht (wirksam) erteilt. Die Genehmigung wird erst mit ihrer ordnungsgemäßen Bekanntgabe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz wirksam, das heißt mit der Zustellung der Genehmigung an die RWE Power AG und an alle Betroffenen, die Einwendungen erhoben haben.

    Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg soll die Genehmigung demnächst, Anfang dieses Jahres, erteilt werden. Sofern gegen die Genehmigung keine Rechtsmittel eingelegt werden, wird die Genehmigung dann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bestandskräftig. Werden gegen die Genehmigung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach Rechtsmittel eingelegt, wird die Genehmigung erst bestandskräftig nach Erschöpfung des Rechtsweges: Verwaltungsgericht – Oberverwaltungsgericht NRW – Bundesverfassungsgerichts – Europäischer Gerichtshof.

    Solange die Genehmigung nicht bestandskräftig ist, kann jederzeit die Aussetzung des Vollzuges dieser Genehmigung beantragt werden, in diesem Falle darf die RWE Power AG von der Genehmigung keinen Gebrauch machen.

    Ungeachtet dessen stellt sich die Frage, wie der 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach verwirklicht werden soll, wenn das Eil- und/oder das Klageverfahren gegen die Inbetriebnahme der neuen Trasse zum Erfolg führen sollten und der Verkehr auf die alte Trasse der A 4 zurückverlegt werden sollte.

    In einem Rechtsstaat sind die Erfolgsaussichten des Eil- und Klageverfahrens gegen die Inbetriebnahme der neuen Trasse der A 4 nach subjektiver Einschätzung mit 70% + x anzunehmen, in einem „Drecksstaat“ indessen nur mit Null% + x.

    Kurt

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