Zur Erinnerung: Im Dezember klagte der BUND gegen das Land NRW wegen des Zustandekommens des Rahmenbetriebsplans des Hambacher Tagebaus. Diese Klage hatte aufschiebende Wirkung, und mit ihr hätte eigentlich der gesamte Betrieb im Tagebau eingestellt werden müssen. Deswegen wurde der Betriebsplan zum Sofortvollzug ausgesetzt. Daraufhin stellte der BUND nun am 2. Januar einen Antrag auf Erlass einer Zwischenverfügung bis eine Entscheidung über den am gleichen Tag eingereichten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der BUND-Klage getroffen wurde.
RWE reagierte daraufhin mit einer Zusage bis Ende Januar nicht weiter zu roden, und auch keine weiteren Maßnahmen im Wald vorzunehmen, wie gerodete Bäume herauszubringen.
Allerdings kündigt RWE schon an, im Februar weiterzuroden. In der Mitteilung des BUND heißt es: „RWE Power geht offenbar davon aus, rechtzeitig die für weitere Rodungsarbeiten notwendigen artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen der Unteren Landschaftsbehörden des Kreis Düren und des Rhein-Erft-Kreises vorlegen zu können. Entsprechende Anträge hatte RWE Power offenbar nachträglich bei den Behörden eingereicht.“
Wir fragen uns wieso das einreichen von Anträgen für RWE schon dafür ausreicht so sicher davon auszugehen, dass die Anträge durchkommen, dass die weitere Rodung schon als feststehender Termin kommuniziert wird. Anscheinend ist die Leitung zwischen den Behörden und RWE ziemlich kurz.
Weiter heißt es beim BUND: „Der BUND ist davon überzeugt, dass auch nachträgliche artenschutzrechtliche Befreiungen das eigentliche Problem nicht lösen könnten. Unstreitig werden durch die Rodungen die Lebensräume streng geschützter Tierarten (Fledermäuse, Mittelspecht, Waldschnepfe, etc.) vernichtet. Durch die Beeinträchtigung der Winterschlafplätze sei zum Beispiel die Tötung der seltenen Haselmaus nicht ausgeschlossen. Dies aber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten.
Während die Anwälte der RWE Power AG ankündigten, in kürze zum BUND-Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage vom 20. Dezember 2012 antworten zu wollen, hat der BUND bei den Unteren Landschaftsbehörden Auskunft über die von RWE beantragten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen verlangt. Ferner hat der BUND darum gebeten, die Gelegenheit zur diesbezüglichen Stellungnahme eingeräumt zu bekommen. “
Berichte dazu in den Medien: Aachener Nachrichten, Aachener Zeitung, WDR