Folgender Text erreichte uns: „Wie der Teufel das Weihwasser, so fürchtet wohl das OVG NRW die Revision beim BVerwG und hat diese Woche den Aktivisten und dem Wiesenbesitzer erneut die Revision vor dem BVerwG gegen das Wiesenurteils vom 07.12.2016 verweigert: Nach Vorstellung des OVG darf das BVerwG danach lediglich (schlichte) Verfahrensfehler prüfen, nicht die schweren Rechtsanwendungsfehler, die das OVG NRW begangen hat.
Die Akten des Verfahrens hat das OVG NRW dem BVerwG übersandt. Nach den Grundsätzen von entsprechenden Verfahren vor dem Bundesfinanzhof wird daraufhin das BVerwG den Beklagten, hier: den Kreis Düren, zur Stellungnahme zu dem Klägerschriftsatz auffordern. Darauf hat der Wiesenbesitzer dann noch einmal Gelegenheit zu einer Erwiderung, danach entscheidet das BVerwG über Zulassung oder Nichtzulassung der Revision. Der weitere Ablauf des Verfahrens ist dem Blogbeitrag vom 07.12.2016 zu entnehmen: „Infos zum heutigen Wiesenprozess“.
Wird die Revision nicht zugelassen – wovon aufgrund der langjährigen Erfahrungen des Wiesenbesitzers in seinen Steuerprozessen auszugehen ist – dürfen ab dem Zeitpunkt dieser Entscheidung keine neuen Wohnwagen mehr auf der Wiese abgestellt, keine neuen Hütten, Zelte oder sonstigen baulichen Anlagen auf der Wiese errichtet werden. Ansonsten bleibt alles beim Alten, solange der Kreis Düren keine neue Räumungsverfügung erlässt.
Unterdessen geht das Kesseltreiben des Finanzministers gegen meine Person munter weiter.
Zurzeit hat die Finanzverwaltung sieben Verfahren gleichzeitig gegen mich anhängig gemacht, denen überwiegend durch Klagen vor dem Finanzgericht Köln entgegenzutreten ist. Führungskräfte des Finanzamtes Bergheim haben nachweislich mehr als acht Wochen gebraucht, um nur ein einziges dieser Verfahren durch vielseitigen Schriftsatz zu begründen. Die Verfahren sind überwiegend langjährig liegen geblieben und betreffen Steuerfestsetzungen der Jahre 1993-2002, für die ich als Rechsnachfolger meines Vaters persönlich einzustehen habe. Alleine die zu den Verfahren gehörenden Akten umfassen etwa 2-3 Aktenregale. In allen sieben Verfahren ist bis etwa zum 20.03.2017 Stellung zu nehmen.
Dieser Termin kollidiert mit dem Termin, den das BVerwG zum Termin der mündlichen Verhandlung über die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der A 4 und über die Fortführung des Tagebaus Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus bestimmt hat: Mittwoch, der 22.03.2017, 10.00 Uhr. Zu diesem Termin ist spätestens bis zum 14.03.2017 noch ergänzend vorzutragen. Dies setzt voraus, dass die Bearbeitung der sieben genannten Verfahren vor diesem Zeitpunkt beendet sind, da Vollstreckungen drohen. Können diese sieben Verfahren nicht rechtzeitig vor diesem Termin beendet werden, ist die Klage vor dem BVerwG zum Erhalt der „Roten Linie“ gegen den Tagebau Hambach zurückzunehmen.
02.03.2017
Kurt Claßen
Höhrt sich nicht gut an – ist Hilfe möglich – und wenn ja wie?