„Erklärung des Wiesenbesitzers:
Aus gegebenem Anlass ist hiermit die Beendigung sämtlicher drei Gerichtsverfahren anzukündigen, die gegenwärtig in Zusammenhang mit dem Hambacher Forst bei Gericht anhängig sind: Wiesenprozess – 3. Rahmenbetriebsplan Hambach – Verlegung der A 4.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist mir die Fortführung dieser Verfahren nicht mehr möglich. Die bisher angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten belaufen sich auf einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich.
Nunmehr konfrontieren mich die Steuerbehörden mit „räuberischen“ Steuerforderungen gegen Gesetz und Recht in Höhe von rd. 26.000 Euro, gegen die ordentliche Rechtsmittel nicht mehr möglich sind. Diese Steuerforderungen betreffen die Alt-GmbH meines verstorbenen Vaters, für diese Steuerschulden habe ich persönlich einzustehen.
Die recht aussichtsreiche Berufung gegen das abweisende Urteil des VG Aachen über den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach müsste spätestens am 23. Dezember 2016 beim OVG Münster in NRW eingelegt werden. Aus dem Klageverfahren vor dem VG Aachen sind indessen bis zum 14.12.2016 Gerichtskosten von 1.218,– Euro zu zahlen, darüber hinaus hat die RWE Power AG für ihre beiden Anwälte Kosten in Höhe von 2.763,19 Euro in Rechnung gestellt, in etwa dieser Höhe dürfte in Kürze auch das Land NRW Kosten für ihren Anwalt in Rechnung stellen.
Die Rechnung des für den „Wiesenprozess“ vor dem OVG Münster neu bestellten Anwalts ist angefordert, liegt zurzeit aber noch nicht vor.
Buir, den 09. Dezember 2016
Kurt Claßen“