Wiesenräumung? Urteil des OVG soeben eingetroffen!
„Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn,
der Kreis Düren hat angekündigt, eine Verfügung über die Räumung der Wiese zu erlassen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt (siehe Anhang). Die schriftliche Urteilsbegründung ist hier soeben eingetroffen und wird auch Ihnen vorliegen.
Umgehend wird daher um Stellungnahme gebeten, ob die Wiese noch vor Weihnachten oder erst zwischen den Feiertagen zu räumen ist.