Räumung? Schadensersatz!

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Wie angekündigt, hier unsere Tipps, wie wir den Staat noch einmal für die rechtswiderliche Räumung 2018 zahlen lassen. Wichtig: Auch wenn die Rechtswidrigkeit noch nicht rechtskräftig ist, müssen wir jetzt aktiv werden, weil am 31.12.2021 eine wichtige Frist abläuft.

Hier also euer Weg zum Geld:

  1. Seid ihr bei der Räumung identifiziert worden? Könnt ihr glaubhaft machen, dass euer Kram wegen der Räumung weggekommen ist/zerstört wurde? Oder wurdet ihr durch diese Räumung traumatisiert? Dann ist das was für euch.
  2. Schreibt eine Rechnung an die Stadt Kerpen oder den Kreis Düren, je nachdem, wo ihr geräumt wurdet¹. Seid dabei ruhig dreist und probiert mal, was passiert. Gefordert werden kann zB das Geld für den zerschnittenen Gurt, für den zersägten Tripod (aktuelle Holzpreise googlen, da wurden schonmal 600€ gezahlt) oder die Baukosten für das Baumhaus (ebenso).
    Ebenso gefordert werden kann Schmerzensgeld oder Verdienstausfall wegen gesundheitlicher Schäden. Letzteres geht nur, wenn ihr nachweisen könnt, dass ihr ohne diese Schäden verdient hättet.
  3. Setzt der Behörde eine Frist von zwei Wochen und schreibt folgenden Text in die Rechnung:
    „Bitte zahlen Sie die Gesamtsumme bis xx.xx.2021 oder erklären Sie bis zu diesem Tag, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, um die Rechtskraft des Urteils des VG Köln zur Rechtswidrigkeit der Räumung abwarten zu können.“
    Wegen der Zahlungsfrist  für die Behörde solltet ihr die Rechnung noch im November abschicken!
  4. Bitte überlegt euch, eventuelle Zahlungen zu kommunalisieren, indem ihr zB. folgendes Konto angebt. In diesem Fall solltet ihr nach Ablauf der Frist einmal bei der Behörde nachfragen, ob gezahlt wurde. Oder ihr verwendet ein eigenes Konto, und spendet das Geld anschließend wieder in die Bewegung. (Auf Pfändungsschutz und Hartz-Beschränkungen achten!)
    Konto:   Spenden und Aktionen
    IBAN:    DE29 5139 0000 0092 8818 06
    BIC:     VB­MH­DE5FXXX
    Bank:    Volksbank Mittelhessen
    Betreff: Hambacher Forst
    
    
  5. Abwarten. Aber nicht zu lange: Wenn ihr nach zwei Wochen weder Geld noch die Erklärung auf Verzicht der Einrede der Verjährung bekommen habt, müsst ihr dieses Jahr noch klagen! Dafür gibt es leider einen Anwaltszwang, meldet euch bei legalsupporthambi@nullriseup.net, wir vermitteln Anwältis, die das Verfahren mit euch führen. Ab der Klage gibt es ein Kostenrisiko, wenn ihr nicht Prozesskostenhilfe bekommt. Der Antrag auf PKH lohnt sich, wenn ihr unter ~1000€ im Monat verdient.
  6. Auch wenn ihr Geld oder die erwähnte Erklärung bekommt, meldet euch bitte für unsere Statistik.

 

1 Die Kolpingstadt Kerpen – Jahnplatz 1 – 50171 Kerpen – ist zuständig für Deathpop, Oaktown, Gallien, Kleingartenverein, Black Sox, §11, Jungle.
Der Kreis Düren (Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren Tel. 02421 25-0 Fax 02421 25-180-2500) ist zuständig für den Norden, Jesus Point, Meadow, Cosy- und Beechtown, Miketown und Lorien und T-Town.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. kanonenfutter

    what the fuck?
    von keinem Geld kann ich mit das kaufen, was die Cops emotional zerstört haben.
    und der Wald erst recht nicht.
    der stirbt munter fröhlich dahin
    scheiß auf den Rechtsstaat!!!

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