Einladung: Strafprozess wegen rechtswidriger Hambiräumung am 11.11. – Urteil erwartet

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Anfang September -mitten im Wahlkampf- erklärte das VG Köln die von Armin Laschet als Ministerpräsident verantwortete Räumung des Hambacher Forsts für rechtswidrig, da die offizielle Begründung offensichtlich nur vorgeschoben war. Während die Landesregierung nun die Stadt Kerpen entgegen des Stadtratsbeschlusses zur Berufung zwingt, wird am 11.11. ab 10:00 Uhr vor dem Landgericht Aachen weiter gegen das Aktivisti verhandelt, das die Klage führt und erstinstanzlich gewonnen hatte.

Obwohl Widerstand gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen nach § 113 II StGB nicht strafbar ist, muss es sich bereits in der Berufungsinstanz gegen eben diesen Vorwurf verteidigen. Ihm wird vorgeworfen, an einem Baumhaus angekettet gewesen zu sein.

Nachdem am ersten Verhandlungstag die Videotechnik des Gerichts wieder für starke Verzögerungen sorgte, stellten Angeklagtes und Verteidigung eine Vielzahl von Beweisanträgen. Damit wurde zum Einen dargelegt, dass die Tatbestandsmerkmale für einen strafbaren Widerstand nicht vorliegen, und zum Anderen auf die klimatischen und gesellschaftlichen Folgen des Kohleabbaus aufmerksam gemacht. Unter Anderem wurde detailliert nachgewiesen, dass Umsiedlungen und Räumungen, wie die des Hambacher Forsts oder die immer noch drohenden Räumungen in Lützerath und sieben weiteren Dörfern, tödlich sein können. Es wurde erinnert an Steffen Meyn, Mike und Elf, drei Menschen, die wenigstens teilweise wegen dieser Räumung ums Leben kamen.

Am Donnerstag, den 11.11., wird nun das Urteil erwartet, nachdem vorher noch über die gestellten Anträge entschieden wird.

Die Verhandlung findet statt am Landgericht Aachen, 11.11.2021 ab 10:00 Uhr.

Für Rückfragen stehen Angeklagtes und Verteidigung bereit unter legalsupporthambi@nullriseup.net und unter 015212895619.

 

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