Nicht nur Rechtswidrig – die Hambi-Räumung mit Toten und Verletzten war politisch gewollt

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrags-Kommentare:3 Kommentare

Das Verwaltungsgericht Köln hat uns heute bestätigt, dass die Räumung unserer Baumhäuser im Hambacher Forst 2018 rechtswidrig war. Wir wollen noch einmal an die Folgen dieser Räumung erinnern. Diese Räumung war politisch so sehr gewollt, dass Rechtmäßigkeit und Sicherheit der Beteiligten vernachlässigt wurde.

Am 19.09.2018 stürzte der Journalist Steffen Meyn von einer Hängebrücke in Beechtown und verletzte sich dabei tödlich. Er wusste genau, dass Polizist*innen oft weniger brutal agieren, wenn Presse anwesend ist. Er schrieb einen Tag vor seinem Absturz selbst auf Twitter: “Nachdem die Presse in den letzten Tagen im Hambacher Forst oft in ihrer Arbeit eingeschränkt wurde, bin ich nun in 25m Höhe auf Beechtown, um die Räumungsarbeiten zu dokumentieren. Hier oben ist kein Absperrband.” In nunmehr neun Jahren Besetzung gab es sonst keinen vergleichbaren Fall wie diesen.

Als der Unfall geschah, hatte die Besetzung bereits tage- und vor allem nächtelang unter Dauerbeleuchtung und teils Beschallung gestanden. Kettensägengeräusche und der Ritt der Wallküren wurden von Polizeilautsprechern abgespielt und damit psychische Zermürbung der Aktivist*innen gezielt als Taktik eingesetzt. Teils wurde die nächtliche Beleuchtung durch Strobolicht ersetzt, was einer der häufigsten Trigger für epileptische Anfälle ist.

Die Polizei hatte schwerste Verletzungen von Aktivist*innen eingeplant, das belegt ein bereits 2019 über den Twitteraccount @hambibleibt veröffentlichtes Aktenschnipsel aus einem Besprechungsprotokoll vom 29.08.2018. Darin heißt es:

„Die Rettungsdienste vor Ort müssten sich auf eine Lage mit erheblich Verletzten einstellen. Daher sei eine Unfallhilfestelle vor Ort zu organisieren mit größtmöglicher Verfügbarkeit. […] Aufgrund der bisher vertraulich geführten Gespräche sei eine solche Planung derzeit noch nicht möglich.“

Nach der Räumung blieben viele Bewohner*innen des Waldes schwer traumatisiert zurück. Mindestens zwei Menschen sind verstorben, wo dieses Trauma Mitursache für den Tod war.

Das heutige Gerichtsurteil ist eine späte Genugtuung, die wir uns gern erspart hätten. Es wäre uns lieber, wenn unsere Freund*innen noch leben und unsere Baumhäuser noch stehen würden.

Das Aktenzeichen des Verfahrens ist 23 K 7046/18 beim VG Köln. Die klagende Person ist für Rückfragen unter legalsupporthambi@nullriseup.net und 015212895619 erreichbar.

 

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Roy Schulz

    Das beschriebene Inkaufnehmen erheblicher Verletzungen führt den vorgeschobenen Räumungsgrund Brandschutz zur angeblichen Sicherheit der Bewohner von vornherein ersichtlich ad absurdum. Soldaten können offensichtlich rechtswidrige Befehle verweigern. Hätte die Polizei nicht ebenso diese offensichtlich rechtswidrige Räumung verweigern müssen?

  2. Christoph Pschorn

    Noch immer sitzen Menschen im Gefängnis, wegen eines illegalen Polizei Einsatzes.
    Das könnte zu entschädigungszahlungen führen. Vielleicht diesmal auch bei direkt verantwortlichen Politikern.

  3. ich

    uuuuund es hat wieder anscheinend keine konsequenzen. die dudes sitzen immer noch auf ihren posten. nach welchen gesetzten sollte man sie auch belangen? haben doch ihresgleichen gemacht, damit man die bürger belangen kann aber die führung nicht. die menschheit war und ist verblödelt und es wird sich nix ändern.

Schreibe einen Kommentar