Kommentar zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen
Am vergangenen Freitag, den 16. April, kam das Verwaltungsgericht Aachen zu der Entscheidung, dass eine Räumungsverfügung des Kreises Düren gegen das Wiesencamp rechtmäßig sei. Was für eine Überraschung.
In vielen Onlinezeitungen wird jetzt darüber berichtet, dass das Wiesencamp geräumt werden muss. Müssen tut hier erstmal niemand irgendetwas. Richter*innen, Bullen & Secus gehen jeden Tag völlig freiwillig zur Arbeit und konstruieren diese ganzen Sachzwänge, mit der sie diese Scheiße rechtfertigen. Dabei behaupten sie oft genug das auch noch gerne zu tun. Wenn dann in der Springerpresse der Artikel auch noch mit den Überresten eines abgebrannten Baumhauses bebildert wird, ist die Dramatisierung perfekt.
Fakt ist: Das Urteil ist nicht rechtskräftig und zunächst wird hier nichts geräumt.