„Am Montag, den 27.05.2019, hatte der Wiesenbesitzer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG NRW eingelegt, mit dem der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den 3. Rahmenbetriebsplan Hambach abgelehnt worden war. Bereits am Dienstag, den 04.06.2019, hat das „Allgemeine Register“ des BVerfG die Verfassungsbeschwerde dem ersten Senat des BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Ein kurzer Hinweis dazu findet sich auf meiner Homepage www.classen1.de unter „Für NRW, gegen NRWE!“.
Was das zu bedeuten hat, ist mir völlig unklar, möglicherweise soll „kurzer Prozess“ gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es umso wichtiger, dem VG Aachen zusammen mit einem neu beigezogenen Anwalt so viel Widerstand wie möglich entgegen zu setzen, damit nicht auch noch kurzfristig die Räumung der Wiese verfügt wird; die diesbezügliche Ordnungsverfügung „Des Systems“, vertreten durch das Bauamt des Kreises Düren, hat keine aufschiebende Wirkung und ist grundsätzlich sofort vollziehbar.“
- Zugeschickt von Kurt Claßen