Im September haben wir oft gesagt, dass die Polizei schonmal für das neue Polizeigesetz übt.
Jetzt stellt sich heraus, dass wir damit gar nicht so falsch lagen.
Wurde im September 2018 der Begriff des „gefährlichen Ortes“ nach §12 Nr. 2.a) PolG weit gedehnt (ein „Ort“ ist normalerweise ein relativ kleiner Bereich und umfasst nicht mehrere Dörfer und den ganzen Raum dazwischen), so gibt es jetzt den neuen §12a, der tatsächlich die Bezeichnung „Gefahrengebiet“ verdient.
Mit diesem neuen §12a PolG hat die Polizei einige neue Befugnisse, insbesondere dürfen damit neuerdings auch Wohnmobile durchsucht werden, die eigentlich dem grundgesetzlichen Schutz der Wohnung (Art.13 GG) unterstehen.
Interessant ist aber Absatz 2:
(2) Die Maßnahme ist schriftlich zu beantragen und bedarf der schriftlichen Anordnung durch die Behördenleitung oder deren Vertretung. Umfasst das festgelegte Gebiet die Zuständigkeit mehrerer Behörden, so trifft die Anordnung das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Die Anordnung ist zeitlich und örtlich auf den in Absatz 1 genannten Zweck zu beschränken. Sie darf die Dauer von 28 Tagen nicht überschreiten. Eine Verlängerung um jeweils bis zu weiteren 28 Tagen ist zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine Anordnung weiterhin vorliegen. In der Anordnung sind
die tragenden Erkenntnisse für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1, die Art der Maßnahme einschließlich zeitlicher und örtlicher Beschränkung und die Begründung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nach Absatz 1 Satz 4anzugeben.
Wenn ihr also kontrolliert werdet und als Begründung der §12a genannt wird:
Die Polizei muss euch erklären, warum ihre Maßnahme rechtmäßig ist. Dazu lasst euch die Anordnung nach §12a Abs.2 PolG zeigen. Schriftlich. Versucht, sie schriftlich mitzunehmen für eure Akten. (Das wird vermutlich verweigert werden, aber versucht es!)
Stellt sicher, dass ihr dem EA folgendes weitergeben könnt:
- Welche Behörde hat das Gefahrengebiet angeordnet und wann hat sie das getan?
- Die Punkte 1.-3. aus §12a (2) PolG, also: Warum ist die Maßnahme nötig (Nr.1) und verhältnismäßig (Nr.3)? Wann und Wo genau gilt das ganze? Welche konkreten Maßnahmen sind angeordnet?
- Falls die Anordnung verlängert wurde: Warum ist auch die Verlängerung nötig und verhältnismäßig? Wann wurde sie beschlossen?
Der neue §12a ist nicht die einzige Änderung, auch die Zeit, die euch die Polizei zur Identitätsfeststellung festhalten darf, hat sich (unter bestimmten Umständen) auf 7 Tage erhöht.
Nichtsdestotrotz ist dieser Text über das Gefahrengebiet im September weiterhin empfehlenswert: Komm mit ins Gefahrengebiet
Wir vermuten, dass das aktuelle Gefahrengebiet ungefähr der dort eingebundenen Karte entspricht, lediglich Buir ist unseres Wissens nach nicht betroffen. Die erwähnten Platzverweise sind uns im Mai 2019 noch nicht bekannt, aber wer weiß, auf welche Idee sie noch kommen…
Lasst euch nicht einschüchtern und Passt auf euch auf!
Was sagt Ihr dazu? Bzw. gibt es eine/n Aktivisti unter Euch, der/die dazu eine Meinung hat?
https://www.express.de/koeln/90-vermummte-stuermen-gegen-polizei-pkw-kontrolle-am-hambacher-forst-eskaliert-32468576
Meine Meinung: Das hätte es nicht gebraucht. Jetzt stellen sich sogar die Ministerien per Stellungnahme gegen die Bagger am Hambi, weil damit den Bäumen das Wasser abgegraben wird …:
http://www.taz.de/!5588656/
(Artikel bis unten durchlesen, da steht es dann – jedenfalls sinngemäß. RWE hat allmählich den Gegenwind, den es verdient)
Also solche Aktionen, v.a. der Steinwurf – schon wieder ein Steinwurf, schrecklich – sind definitiv furchtbar, meiner Meinung nach. Steinewerfer, die selbst gerade nicht angegriffen werden und die auch nicht behaupten können, dass ein anderer Mensch angegriffen wurde, dem sie helfen wollten, also solche Gewaltsuchende, die sollten sich endlich echte Hilfe suchen. Meine Meinung. Und natürlich kommen sie jetzt wieder an, und werden Euch mit dieser Ausrede, dass ihr alle in einen Topf gehört, also alle von derselben Sorte seid, massiv drangsalieren. Was denn sonst. Tut mir echt leid für die ganzen netten Hambis, das dürfte ja wohl 99 Prozent von Euch sein….
Passt auf Euch auf. Kein Mensch auf dieser Welt kann von Euch verlangen, dass ihr Euch verdreschen lasst – aber dass ihr vorher abhaut anstatt mit Steinen zu werfen, das doch irgendwie schon. Steinewerfen ist voll Mist, weil es so gefährlich ist. Es kann zu schwerwiegenden Verletzungen führen. Das muss doch jede/r ablehnen, der/die menschenfreundlich gesinnt ist.
Privatmeinung einer Aktivistin und Moderatorin dieser Website:
Hast du den Artikel den du verlinkst selber gelesen? Du schreibst: „Steinewerfer, die selbst gerade nicht angegriffen werden und die auch nicht behaupten können, dass ein anderer Mensch angegriffen wurde…“
Aus dem Artikel geht aber klar hervor dass die Polizei gerade dabei war einen Menschen ihrer Freiheit zu berauben, Zitat: „während die unbekannte weibliche Person in Begleitung der Polizeibeamten den kontrollierten Pkw verließ, um in ein Polizeifahrzeug zu steigen.“
Hier Menschen zu verurteilen die einer Genossin helfen die gerade ihrer Freiheit beraubt wird ist einfach nur ekelhafte Täter/Opfer-Umkehr und wenn du das ernsthaft so siehst dann wollen wir deine Unterstützung nicht. Normalerweise werden so ekelhafte Kommentare hier gar nicht freigeschalten, aber mir war es an dieser Stelle wichtig darauf zu antworten.