Demo: Gegen den Rechtsruck und staatliche Repression

In diesem Herbst finden in Aachen zwei Prozesse gegen antifaschistische/antirassistische Aktivist*innen statt. Wir rufen zu einer solidarischen Begleitung der Prozesse und einer Demo gegen den Rechtsruck und Repression auf. Die Termine im Überblick

Ein Prozess findet im Nachgang der Ereignisse im Frankenberger Viertel im März 2017 statt; dort gab es eine Auseinandersetzung mit zwei organisierten Neonazis. Kurz darauf wurden zwei Personen festgenommen, ihnen wurde Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft phantasierte kurzerhand „Fluchtgefahr“ herbei und steckte die beiden mit dieser Begründung für über zwei Wochen in Untersuchungshaft. Nun werden sie angeklagt.

Der zweite Prozess ist eine Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit einer Spontandemo durch Aachen im Sommer 2015. Anlass war der rassistische Polizeimord an Mitch Henriquez in Den Haag. Die Demo wurde auf dem Aachener Marktplatz von der Polizei brutal beendet, es wurden zehn Personen in Gewahrsam genommen. Von ihnen wurden willkürlich vier ausgewählt, die im April 2018 mit verschiedensten Vorwürfen angeklagt wurden. Nach drei absurden Prozesstagen gespickt mit Widersprüchen und Erinnerungslücken bzw. offensichtlichen Falschaussagen seitens der Cops wurden drei Personen freigesprochen. Lediglich eine Person wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt, doch die Staatsanwaltschaft setzt alles daran, eine noch höhere Strafe rauszuholen: Sie legte Berufung ein.

Hetzjagden in Chemnitz, Brandanschläge auf Geflüchtetenunterkünfte, Angriffe auf unliebsame Menschen auf offener Straße, tausende Tote im Mittelmeer und eine unbekannte aber sehr hohe Anzahl in der Sahara, tägliche Abschiebungen in vermeintlich sichere Herkunftsländer, ständige Asylrechtsverschärfungen, rassistische Polizeikontrollen, rassistische Hetze durch Politiker*innen aller Couleur, neonazistischer Terror, gedeckt und unterstützt vom Staat – die dringende Notwendigkeit antifaschistischer Arbeit ist seit Jahren deutlich sichtbar.

Aber wer nicht schweigend zusieht, wenn sich Nazis im Viertel breit machen, wer nicht den Mund hält, wenn die Bullen mal wieder einen Menschen umgebracht haben, weil er die falsche Hautfarbe hatte, wird von den Cops drangsaliert, von der Lokalpresse verleumdet und von der Aachener Staatsanwaltschaft mit Verfahren überzogen. In den Prozessen wird dann versucht, das Engagement gegen Faschismus und Rassismus gezielt aus seinem politischen Kontext zu reißen und die Aktivist*innen werden als vereinzelte, gewalttätige „Kriminelle“ dargestellt. Oft genug passiert genau dies auch in den Mediendarstellungen. Wir wehren uns gegen diese Darstellung und werden weiter kämpfen gegen Unterdrückung und für eine Welt, in die alle Welten passen!

Lasst uns am 18. November gemeinsam auf die Straße gehen, um antifaschistische Perspektiven sichtbar zu machen und gegen Rechtsruck und staatliche Repression*) zu demonstrieren! Außerdem wird es an den Prozesstagen Kundgebungen vor dem Gericht geben, um sich solidarisch mit den Angeklagten zu zeigen.

*) Repression bezeichnet die gezielte (staatliche) Unterdrückung unerwünschten Verhaltens durch systematische Bestrafung, Einschüchterung oder Gewaltanwendung – oder: Wenn die Bullen dich hauen und du am Ende dafür verurteilt wirst.

Antirepressionsgruppe Aachen

Die Termine im Überblick:

So. 18.11.18, 15 Uhr, Markt: Demo „Gegen den Rechtsruck und staatliche
Repression“

Mi. 21.11. , Fr. 30.11. und Fr. 07.12.18, jeweils 8 Uhr Amtsgericht Aachen: Kundgebung und Prozess Ereignisse Frankenberger Viertel
Vorgeschichte: https://antirepac.noblogs.org/post/2018/10/20/prozess-gegen-zwei-antifaschistinnen-beginnt-in-kurze/

Mi. 05.12.18, 8 Uhr Landgericht Aachen: Prozesstermin Ereignisse Markt
Vorgeschichte: https://antirepac.noblogs.org/post/2018/10/20/nachbericht-der-prozessbeobachtung-im-april-2018-ankundigung-der-berufungsverhandlung/

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Waldfrieden

    So’n Mist aber auch, dass es solche entlarvenden forschungsbasierten Erkenntnisse sowohl auf theoretischer
    als auch praktischer Ebene gibt.
    Hochinteressant für Menschen, die gerne über den Tellerrand
    blicken und die trotz üblicher (staatlicher) Indoktrinationen verschiedenster Art sich die Kunst des kritischen Hinterfragens, Abwägens und eigenen Reflektierens bewahrt haben und sich darüber hinaus ihres eigenen Verhaltensanteils im gesellschaftlichen Kontext bewußt sind, daraus die richtigen Schlüsse ziehen und dementsprechende Handlungen folgen lassen (können)…

    https://twitter.com/Marie_Laveau_/status/1060847928951169027

  2. Baumfreundin

    Lasst uns alle Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die neuen Polizeigesetze einlegen, sobald sie da sind!!!

    Schaut mal hier. Das Bundesverfassungsgericht wartet schon auf uns, es will uns dringend helfen:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

    (Das ist das allgemeine Merkblatt des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde, die jeder Bürger, jede Bürgerin und jede Körperschaft, also z.B. auch Gemeinden oder Kreise, einlegen kann.)

    Ich zitiere:

    „Sonderfall Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Mit der sogenannten Rechtssatzverfassungsbeschwerde können ausnahmsweise auch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen unmittelbar angegriffen werden. In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die die betroffene Person zunächst den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen daher erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig.

    Die Rechtsnorm muss die beschwerdeführende Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Eine eigene und gegenwärtige Betroffenheit liegt regelmäßig vor, wenn die beschwerdeführende Person durch die Rechtsnorm mit einiger Wahrscheinlichkeit in ihren Grundrechten berührt wird. Unmittelbar ist die Rechtsbeeinträchtigung, wenn kein Vollzugsakt notwendig ist.

    (Und jetzt aufpassen: )
    In Ausnahmefällen kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten, die noch vollzogen werden muss, z.B. wenn ein Rechtsweg nicht existiert oder wenn das Durchschreiten des Rechtsweges unzumutbar wäre.

    Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist dies regelmäßig der Fall, denn es kann von keiner Person verlangt werden, zunächst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, um die Verfassungswidrigkeit der Norm im fachgerichtlichen Verfahren geltend machen zu können.“

    Das ist doch großartig!

    Sobald das neue sächsische Polizeigesetz verabschiedet ist, mit den ganzen Horrorvorschriften wie Aufenthaltsbestimmung und Kontaktverbot (sind die irre?!),

    werde ich definitiv

    Verfassungsbeschwerde dagegen

    einlegen.

    Für die Verfassungsbeschwerde gibt es keinen Anwaltszwang und keine Gerichtskosten. Arme Leute, die unbedingt einen Anwalt dafür brauchen, können sogar Prozesskostenhilfe erhalten….

    Freut Euch drauf. Und ich mache noch ein Petition über WeAct dazu, damit noch mehr Leute auf die Idee kommen …. und werbe dafür auf Facebook.

    1. Baumfreundin

      Ach ja, und am Samstag gehe ich hier in Dresden zur großen Demo auf den Wiener Platz.

      Vielleicht werde ich ja von einem Polizisten geduzt oder gar gedroschen. Dann lege ich gleich noch Verfassungsbeschwerde wegen Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns) und wegen Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie verletzt, weil es keinen effektiven Rechtsschutz gegen Polizeiprügel und -Beleidigungen, von denen das ungefragte „DU“ eine ist, gibt)….

      Grrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrr !

  3. ich

    Es gibt eine neue Entwicklung im Strafrecht:

    § 127 Strafgesetzbuch ist neuerdings verfassungswidrig – da in die Grundrechte v.a. der Allgemeinen Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) und der Freiheit der Person – rechtswidrig eingreifend.

    Deshalb kann diese Norm jetzt und von jede/rmensch mit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde angegriffen werden!

    Der BGH hat geurteilt – Fundstelle:

    BGH 3. Strafsenat
    Entscheidungsdatum: 14.06.2018
    Rechtskraft: ja
    Aktenzeichen: 3 StR 585/17

    dass gemäß § 127 StGB – Bildung einer bewaffneten Gruppe – eine Personenmehrheit genügt (es müssen nicht einmal drei Personen sein, also zwei dürften auch genügen), die über Waffen oder Gegenstände verfügt, die als Waffen verwendet werden können.

    Die Gruppe muss jetzt nicht mehr militärisch organisiert sein und es gibt auch keine inhaltlichen Anforderungen an den Zweck, den die Gruppe verfolgt.

    Damit bin ich jetzt schon strafbar.

    Ich habe eine Familie – Mann und Kind. Das Kind zählt vielleicht noch nicht, also mein Lebensgefährte und ich.

    Wir zwei sind schon einmal eine „Gruppe“, denn wir sind zwei.

    Und wir haben Gegenstände, die mensch als Waffe einsetzen könnte: Wir haben Küchenmesser in der Schublade. Und unser Tortenmesser, das ist richtig groß!

    Unser Zweck ist ja irrelevant: Wir wollen als Familie friedlich leben und in unseren Grundrechten respektiert werden.

    Damit bin ich jetzt schon strafbar, denn:

    Ich unterstütze diese Gruppe. Ich verdiene Geld und putze und koche und füttere ab und zu den Zwerghamster der Gruppe.

    Findet Ihr lächerlich?

    Dann lest das Urteil doch mal nach!

    Dort ging es nicht um Küchenmesser, nein, es ging z.B. um Holzstangen.

    Wer von uns hat Holzstangen im Schuppen oder Keller? Oder Schraubenzieher?
    Und bei wem wohnt noch eine Person?

    Oder – da mensch ja nicht mehr räumlich zusammen sein muss, um als „Gruppe“ zu gelten, das steht auch in dem Urteil da – wer wagt es hier, sich anderen Menschen

    verbunden zu fühlen?

    ALLE STRAFBAR!

    Steht da, im § 127 Strafgesetzbuch, amtlich abgesegnet durch das neueste BGH-Urteil da:

    „Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft …“

    Ein Glück, dass es noch ein Gericht gibt, das über dem BGH steht:

    Das Bundesverfassungsgericht.

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde.

    Einfach ein Brief ans Bundesverfassungsgericht, den Text da reinkopieren, sagen, dass mensch auch mit noch einer Person in einem Haushalt wohnt, und schon ist die Verfassungsbeschwerde zulässig und begründet!

    Diese Norm ist verfassungswidrig.

    Wenn ich nämlich sehe, dass der Kern der Verfassung in Gefahr ist und ich – weil es keinen anderen Ausweg gibt – sodann das Recht zum Widerstand gemäß Art. 20 GG habe, dann kann es schon sein,

    dass ich mir das Tortenmesser schnappe, und eine Holzstange und dass ich losziehe, mit meiner Familie,

    um unsere Grundrechte und unsere Verfassung zu schützen.

    Also eigentlich könnte die Polizei mich schon jetzt festnehmen.

    Besser gesagt: UNS ALLE.

    RECHTSSATZVERFASSUNGSBESCHWERDE ……………..

  4. ich

    Die Verfassungsbeschwerde geht heute noch raus…

    Wer will noch?

    Anschrift:

    An das Bundesverfassungsgericht der
    Bundesrepublik Deutschland
    Postfach 1771, 76006 Karlsruhe

    Absenderangabe:
    – darf auch anonym sein, da wir ja alle strafbar sind und daher Verfolgung und Repression fürchten müssen – also ein Pseudonym, eine Briefkastenadresse und eine E-Mail-Adresse sollten genügen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    … dann Text reinkopieren …. von oben da… abändern, von sich selbst erzählen (Küchenmesser? Schraubenzieher? Holzstange? und dann etwa auch noch FREUNDE???: = strafbar gemäß § 127 StGB!) ….

    Hochachtungsvoll,

    unleserlicher Unterschriftskrakel
    (Pseudonym)

    Abschicken,

    Fertig!

    Juchhu!
    🙂

  5. ESSEN - UND WO NOCH? Wir wollen DEUTSCHLANDWEIT TROMMELN

    Sehr geehrte Damen und Herren von Greenpeace,

    was ist in Ihrem Verband eigentlich los?

    Da gibt es deutschlandweit eine Greenpeace-Aktion an 50 Standorten/Städten, wo Menschen zusammenkommen wollen, um für den schnellen Kohleausstieg zu trommeln. Am kommenden Samstag, den 17.11.2018. Das wird DAS EVENT.

    Aber: Nur für Essen wird dies überhaupt publik gemacht!

    Auf den anderen Webseiten der Greenpeacer und auch auf der zentralen Greenpeace-Webseite gibt es dazu keinen Hinweis!

    Wollen Sie, dass Ihnen die Spender/innen abhanden kommen? SABOTIEREN SIE SICH ETWA SELBST??? WARUM DENN?

    WO DÜRFEN WIR AM SAMSTAG TROMMELN? HER MIT DEN INFOS!

    Ich sage Ihnen jetzt mal eins:

    Ich veröffentliche genau diesen Brief hier in der Kommentarfunktion der Hambi-Aktivisten auf deren Webseite….

    Und ich hoffe, dass Sie jetzt bald noch mehr Nachrichten und Anfragen bekommen. Denn alle müssen nur diesen Text hier in eine E-mail kopieren, in die Adresszeile presse@nullgreenpeace.de und assistenz-pv@nullgreenpeace.de eintragen, und ab geht die Post!

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