Zu den möglichen Räumungen diese Woche

HEUTE, 8. November: Räumung in der Friedensstraße Manheim

Ausgehend von unterschiedlichen Beobachtungen gehen wir davon aus, dass für diese Woche (5.11.-9.11.) eine Räumung aller Bodenstrukturen und Baumhäuser geplant wird. Bereitet euch darauf vor, kommt am besten frühzeitig vorbei, da die Anfahrt wahrscheinlich ab Wochenbeginn schwieriger werden wird. Nach bisherigen Erfahrungen würden wahrscheinlich erst die Zugänge eingeschränkt und kontrolliert werden, dann Barrikaden und Bodenstrukturen zerstört und danach die Baumhäuser geräumt und zerstört werden.

Dieser Beitrag hat 50 Kommentare

  1. Ingrid

    Geht’s noch? Es ist jetzt ein frei zugänglicher Wald durch die Entscheidung des Gerichts. Aus meiner Sicht dürfen die das nicht!!!! Bitte fragt einen Anwalt!!!
    Ich hab schon soooo einen Hals! RWE will Krieg!

    1. Archilles

      Den Ihr anzettelt

    2. Baumfreundin

      Hier: Petition unterzeichnen:

      https://weact.campact.de/petitions/sofortige-anordnung-eines-raumungsstopps-im-hambacher-wald-beweislage-schutzen

      Die Formulierung ist noch etwas holprig. Das werde ich noch verbessern.

      Es ist mir auch gleich, ob es nur wenige Unterschriften werden. Denn eine Petition muss entgegengenommen werden, auch wenn nur eine/r unterzeichnet hat …

      Es sind bis jetzt sieben Stimmen…. also da ist noch Luft nach oben.

      Nächsten Mittwoch will ich sie ans OVG Münster schicken.

      Übrigens kann jeder und jede eine Eingabe ans OVG Münster machen. Denn die Eilentscheidung des OVG Münster vom 05.10.2018, die den Hambacher Wald eigentlich vorerst retten sollte, wird durch RWE unterlaufen, bzw. es gibt erhebliche Anhaltspunkte dafür.

      Direkt hinschreiben oder erst einmal über Weact Unterschriften sammeln – ganz wie jede/r will.

      1. Baumfreundin

        Es sind jetzt übrigens schon 68 Mitzeichner der Petition:

        https://weact.campact.de/petitions/sofortige-anordnung-eines-raumungsstopps-im-hambacher-wald-beweislage-schutzen

        Ich habe den Text noch etwas besser strukturiert. Ich denke, jetzt versteht mensch besser, was die Petition eigentlich soll.

        Danke an alle Mitzeichner!

        Ihr könnt auch den Text rausnehmen aus der Petition, ihn in Euer eigenes Anschreiben reinkopieren, abändern, was ihr nur wollt, wenn Ihr selber ans OVG Münster schreiben wollt. Mit Euren eigenen Worten. Kommt immer gut, wenn viele schreiben und alle aus ihrer eigenen Sicht heraus.

        Die Zukunft meines Kindes (klein, Junge, 7 Jahre) bedeutet mir alles.

        Und ich bin bestimmt nicht die einzige hier, die alles für die Kinder tun würde.

    3. Sascha Hans

      Ihr seit doch die Kriegstreiber. Es ist NICHT euer Wald.

      1. DerMitDemDingens

        Informier dich mal zu Waldrecht und öffentliche Zugänglichkeit…
        Mal davon abgesehen, dass es eines der letztes Stücke fast unangetasteter Natur auf unsefem Planeten ist, das sowieso niemandem wirklich gehören kann, und v.a. kein Recht es zu zerstören hat

        1. Gerd Walcher

          Informier Dich mal,was man im Wald machen darf. Garantiert keine Hütten bauen, dort wohnen und auch keinen Müll in den Wald schleppen.

      2. hedgehog

        nein ,es ist,es war- ein bürgewald. er gehört UNS allen.

        1. Gerd Walcher

          Das Grundbuch sagt aber etwas anderes und das ist entscheidend.

          1. Klausl

            Im Jahre 1935 war es auch Recht, ja sogar Pflicht Juden zu melden. Einige haben diese wiederrechtlich versteckt. Aus heutiger Sicht, sind die Melder verbrecher und Diejenigen die Juden versteckt haben, Helden. Zu welcher Gattung möchten Sie in Zukunft gesehen werden?

          2. Gerd Walcher

            Die menschenverachtenden Aktionen im 3.Reich haben gegen die Menschenrechte verstoßen. Das ist bei der Rodung des Hambacher Forstes nicht der Fall. Heutige Helden halten sich an Recht und Gesetz.

  2. Rosali

    Ya Basta!!! Es reicht!! Nicht noch mehr tolle Baumhäuser zerstören. An die potentiellen Zerstörer: baut doch selber mal mit euren Kindern oder Freund*innen so tolle Baumhäuser!! Dann merkt ihr vielleicht, wie toll die sind und wieviel Energie und Liebe da drin steckt und die jetzt für so einen Profitkonzern abreißen?? Ich würde sagen: Nein!!! Bitte nicht!! Kommt lieber in die Gegend, wo ich wohne, da wird gerade ein Riesenlager gebaut für Ferrero und demnächst werden hunderte LKW’s täglich durch die angrenzenden Dörfer fahren, um die Süßigkeiten (die kein Mensch braucht) von A nach B zu transportieren. Da könnte man mal was abreißen!!! Herzliche Einladung!!!
    Und die Baumhäuser in Ruhe lassen!!! Danke!!!

  3. Hambi bleibt!

    Wer im Glasturm sitzt, der sollte keine Bäume roden.

  4. Frank Meistet

    Stell Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Stell Dir vor es ist Polizeieinsatz und keiner ist da.

    1. ich

      Dann sind die alten Bäume und die Baumhäuser ganz schnell weg und zwar ohne Presse und ohne öffentliche Aufmerksamkeit. Ist leider so.

      1. Ich mal wieder

        Ist die Polizei im Wald, machen wir die Bagger kalt
        Machen die die Häuschen platt, setzen wir woanders matt.

      2. Helmuth Schoen

        Wäre schön

  5. Steffie V,

    Ich mache mir Sorgen, dass die Baumhäuser immer ein guter Grund für RWE sind, eine Schneise für die Großmaschinen zu schlagen. Damit hätte man leider das Gegenteil erreicht :-/

    1. waldzwei

      Diese Sorge machen sich viele Menschen. Dazu gibt es Folgendes zu bedenken: Die Schneisen sind inzwischen leider da. Was die vom Staat bezahlten Truppen von RWE also machen müssen, ist mal wieder jede Menge Barrikaden wegmachen. Bei den letzten Räumungen spielte die Räumung der Barrikaden eine große Rolle. Das war also auf den Schneisen. Es wird einige Zeit dauern, aber sie werden es irgendwann sicherlich schaffen. Dann ziehen sie wieder ab, die Bäume werden wieder besetzt und das Räumungs-Spiel geht irgendwann vielleicht von vorne los. Es ist sicher eine Belastung für den Wald, aber Kettensägen und Harvester töten ihn. Das Ziel von NRWE ist klar: zu verhindern, dass sich Leute im Wald einrichten, bevor der Winter anfängt. Sie wissen aber auch, wie hartnäckig und entbehrungsgewohnt diese Baum-Menschen sind. Und dass ihnen durch ihre Aktionen immer mehr Unterstützung zu Teil wird. Werden Schlafsäcke beschlagnahmt? Schade. Dann werden eben neue gebracht.

      1. eule

        ja, stimme zu, finde aber dass es einen Unterschied macht ob die selben Orte wiederbesetzt werden, oder immer neue. Bei den alten ist das Unterholz schon planiert, bei den neuen noch nicht…
        macht für mich also mehr sind die alten Orte wiederzubesetzen.

  6. Geier

    Nur Chaoten hier die langeweile haben. Geht Arbeiten

    1. dirkhunter

      jup – am besten bei rwe, krauss maffei oder irgend einem anderen scheiß verein der unsere erde zerstört und ein gutes leben für alle verhindert!

    2. hedgehog

      @geier
      langeweile ist mir völlig fremd.ich gehe täglich arbeiten.
      außerdem sorge ich mich um die zukunft meiner kinder und enkel.
      und gehe dafür gerne auf die straße oder in den wald.wenn es sein muss-täglich.

    3. Sanne

      Sicher gehe ich, wie alle meine Freunde, arbeiten. Und können uns dabei auch noch um die Zukunft sorgen, was sagst Du nun? – Neidisch auf die, die ein anderes Leben führen wollen und zur Vielfalt beitragen?

    4. Klausl

      Sie scheinen auch langeweile zu haben, gell?

  7. Waldfrieden

    Wann endlich begreifen Reul & Konsorten, nachdem sie das physikalische Grundprinzip „Ursache und Wirkung“ entweder nicht verstanden haben oder ständig mißachten, dass Druck IMMER Gegendruck erzeugt???

    Wollen sie allen Ernstes ihre Manipulationen in Form des bisherigen Herumbastelns an Gesetzen oder sonstiger „Taschenspielertricks“ weitertreiben und nähmen selbst bürgerkriegsähnliche Zustände in Kauf um was genau auszutesten?

    Rücken, wenn für zukünftige Einsätze die Hundertschaften/ Secolizei nicht mehr ausreichen, demnächst Armeen -und wer weiß irgendwann auch noch die NATO höchstpersönlich- an?

    Es gibt scheinbar noch nicht genug geschichtsträchtige Beispiele, wohin dies alles führen kann… Unfassbar!!!

    http://www.taz.de/40-Jahre-taz-Hambacher-Forst/!5536162/

  8. Baumfreundin

    Es sind jetzt 852 Mitzeichner bei der Petition:

    https://weact.campact.de/petitions/sofortige-anordnung-eines-raumungsstopps-im-hambacher-wald-beweislage-schutzen

    Am Mittwoch geht der Brief per Einschreiben ans OVG Münster.

    Vielleicht sind es dann ja schon mehr als 1.000 Unterstützer?

    Mal sehen, ob das OVG darauf reagiert….. es muss sich meiner Meinung nach den Respekt verschaffen, den es verdient. Und zwar gegenüber NRW und RWE, den einzigen Beteiligten, die hier nicht verstehen wollen, wie sehr es unserem Land schadet, wenn Gerichtsentscheidungen nicht geachtet werden.

    1. Silke

      Liebe Baumfreundin!
      Ein wichtiger Hinweis: AM OVG herrscht leider Anwaltszwang. Das bedeutet, dass eigentlich nur Anwälte Schriftstücke beim OVG einreichen können bzw das OVG nur Schriftstücke inhaltlich bearbeitet, die von einem Anwalt eingereicht wurden. Ich befürchte daher leider, dass das OVG dein Schreiben (samt Unterschriften) nixht beachten wird bzw dir zurückschickt. Trotzdem ist die Idee mit der Petition natürlich gut, daher solltest du auch UNBEDINGT Petition drüber schreiben,,wenn du es ans OVG schickst. Aber Gerichte sind eben eigentlich für die Entgegennahme von Petitionnen nicht zuständig. Daher solltest du die Petition möglichst auch als Petition (mit Unterschriften) an den Landtag schicken. Die MÜSSEN sich mit einer Petition befassen!
      Viele Grüße und viel Glück.
      Silke

      1. Baumfreundin

        Liebe Silke!

        Gemäß Artikel 17 GG hat jeder Bürger das Recht, sich mit Eingaben an die deutschen Behörden und Gerichte zu wenden.

        Und außerdem: Das OVG ist ein Verwaltungsgericht. Dort besteht der Grundsatz der Amtsermittlung. Das heißt, das Gericht muss alle für seine Entscheidungen erheblichen Tatsachen selbst ermitteln, ggf. durch Erhebung von Sachverständigenbeweis, durch eigenen In-Augenscheinnahme und so weiter.

        Und dann: Kann und sollte das Verwaltungsgericht, wenn es sieht, dass der Gegenstand der Hauptsache in Gefahr ist, auch von Amts wegen eine Entscheidung treffen. Das habe ich in einem Kommentar zum § 123 VwGO gefunden, vielleicht finde ich auch noch etwas zum § 80 VwGO, auf den sich die aktuelle Eilentscheidung stützt.

        Und dann: Ist der Eilbeschluss des OVG Münster vom 05.10.2018 klar hinsichtlich seines Zieles: Den Hambacher Wald bis zur Entscheidung in der Hauptsache erhalten.

        Allerdings sind die Regelungen, die das Gericht ins seinem Eilbeschluss dazu getroffen hat, meiner Ansicht nach noch nicht ausreichend, um dieses Ziel wirklich zu gewährleisten. Es gibt keine Grenze für die Abbaggerungen und sie haben noch nicht gesehen, dass die Baumhausräumungen nur ein Vorwand für weitere Fällungen sind und wie der Wald jetzt wirklich aussieht dadurch. Jedenfalls steht der Zweck der Räumungen weit ausser Verhältnis zu dem Schaden, der damit angerichtet wird.

        Und deshalb die Petition. Probieren kann mensch es ja mal….. Es würde mich sehr wundern, wenn sich die Richter und Richterinnen des 11. Senats dort wirklich den Wald weggnehmen lassen würden …. .

        1. Silke

          Liebe Baumfreundin!
          Danke für deine Antwort. Aber der Anwaltszwang am OVG ist Nun mal leider Tatsache/ gesetzliche Vorschrift – Siehe hierzu Paragraf 67 Absatz 4 VwGO („Vor dem Bundesverwaltungsgericht und vor dem Oberverwaltungsgericht ..dürfen sich die Beteiligten nur durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.“)
          Deshalb würde ich dir dringend empfehlen, dass du deine Petition/ Aufforderung auch ans Verwaltungsgericht schickst. Da hast du zumindest das Problem mit dem Anwaltszwang nicht. Und ausserdem wird die Sache (Eilantrag des BUND) wahrscheinlich sowieso wieder ans VG zurückgegangen sein. Denn das OVG Münster hat ja eine Entscheidung des VG aufgehoben (hinsichtlich des Eilantrag des BUND zum Rodungsstopp).
          Also würde ich dir empfehlen es ans OVG aber auch (gegebenenfalls eine Kopie) ans VG zu schicken. Und damit es schneller geht, empfehle ich dir die Übersendung per Fax (vorab per Fax), dann hast du auch die Faxbestätigung. Per Einschreiben kannst du es ja dann trotzdem auch schicken. (Dauert aber eben ein, zwei Tage Postweg).
          Ausserdem empfehle ich dir, den BUND NRW davon in Kenntnis zu setzen, bzw ebenfalls eine Kopie deiner Petition/ Schreiben zu schicken. Die könnten das wahrscheinlich rechtswirksam verwenden.(Da der BUND ja diesen Eilantrag gestellt hatte)

          1. Baumfreundin

            Liebe Silke,

            das mit dem Anwaltszwang zieht nicht, weil es diesen bei einer Petition nicht gibt.

            Aber das mit der Zuständigkeit des VG als Gericht der Hauptsache könnte stimmen.

            Es ist zwar eine Eilentscheidung des OVG, die der Ergänzung bedarf, aber das VG ist das Gericht der Hauptsache. Allerdings ist das OVG das Gericht der Hauptsache in der nächsten Instanz. Und als solches hat es schon eine – wegweisende – Entscheidung getroffen. Meine Ansicht. Damit hat es schon vorgegeben, dass der Hambacher Wald bis zur Entscheidung der Hauptsache erhalten bleiben muss. Also sollte sich das VG auch daran halten. Hoffe ich….

            Vielen Dank!

            Ich werde die Petition sowohl ans OVG als auch ans VG schicken. Danke für die Hinweise.

            🙂

        2. hedgehog

          @.
          baumfreundin
          franziska
          du bist doch anwältin-oder?
          du kannst diese wege gehen und weißt wo sie langführen.bitte mach das doch…auch für dein kind
          sei nicht feige,mach mal mehr als bla bla.
          du hast kraft franziska,nutze sie.
          liebe grüße

  9. fala

    Gibt es eine rechtliche Grundlage die dafür herhalten muß?
    Toitoitoi.
    Kann erst darauf folgende Woche zur Unterstützung kommen… Bin bei Euch…

  10. Marcel Grefrath

    Was ist das den für ein scheiß. Die dürfen überhaupt nicht mehr räumen das wird den verboten.

  11. DerMitDemDingens

    Informier dich mal zu Waldrecht und öffentliche Zugänglichkeit…
    Mal davon abgesehen, dass es eines der letztes Stücke fast unangetasteter Natur auf unsefem Planeten ist, das sowieso niemandem wirklich gehören kann, und v.a. kein Recht es zu zerstören hat

  12. free fighter

    tree life is free life!!!

    geiles motto, rettet die bäume! schützt die natur und bekämpft die scheiß rwe!!!

  13. ich

    Hat es eigentlich schon einmal eine Verfassungsbeschwerde eines Baumhausbewohners/in gegen die Räumungen gegeben bzw. gegen eine Räumung?

    Es spricht einiges dafür, dass die Baumhäuser unter den Schutzbereich von Art. 13 GG fallen, indem sie „Wohnungen“ sind.

    Hier ein schöner Link:
    https://www.juracademy.de/grundrechte/unverletzlichkeit-wohnung-schema.html

    Ich zitiere daraus: „Teile der Literatur fordern, dass nur der rechtmäßige Besitzer grundrechtsberechtigt ist.

    (dann hättet Ihr wohl keine Chance beim Bundesverfassungsgericht … aber die überwiegende Literatur ist auf Eurer Seite….)

    Nach dieser Auffassung sind somit die rechtlichen Besitzverhältnisse nach Maßgabe der §§ 854 ff. BGB ausschlaggebend. Unter Zugrundelegung dieser Auffassung wäre G in unserem Beispiel wegen Ablaufs der Mietzeit nicht mehr berechtigter Besitzer und könnte sich gegenüber den Lebensmittelkontrolleuren demnach nicht mehr auf Art. 13 Abs. 1 GG berufen. –

    Nach wohl überwiegender Auffassung in der Literatur soll es demgegenüber grundsätzlich nicht auf die rechtlichen, sondern in erster Linie auf die tatsächlichen Besitzverhältnisse ankommen.

    Nach dieser Ansicht ist für die Eröffnung des Schutzbereichs grundsätzlich nicht die rechtliche Beziehung zur Räumlichkeit, sondern in erster Linie die tatsächliche Beziehung zur Räumlichkeit maßgeblich.“

    Und eindeutig: Wenn es für das Bestehen einer Wohnung nicht auf die Rechtmäßigkeit des Besitzes ankommt, dann fallt Ihr unter den Schutzbereich!

    Und dann gibt es strenge Voraussetzungen dafür, Euch da einfach wegzuräumen.

    Einmal wäre denkbar, dass es ein Parlamentsgesetz gibt, das auf Euren Fall anwendbar ist und wo – in verfassungsgemäßer Weise – drinsteht, dass Ihr weichen müsst, und unter welchen Voraussetzungen.

    Wo ist dieses Gesetz?

    Dann gibt es noch Art. 13 Abs.7 GG. Lest doch mal selbst. Dort sind ebenfalls strenge Voraussetzungen genannt, sodass es schon eher schwierig ist, einen Wohnungsinhaber rauszuwerfen.

    Jetzt werdet Ihr sagen: „Mieter können auch unter bestimmten Voraussetzungen hinausgeworfen werden.“

    Ja, aber dafür braucht es ein Räumungsurteil eines Gerichts….

    Also ich finde, jetzt, wo RWE nicht mehr roden darf und wo der Wald durch Euch doch eher noch geschützt wird – weil Ihr ja selbstverständlich immer aufräumt – könnte es doch sein, dass Ihr gar nicht geräumt werden dürft …

  14. Waldfrieden

    https://twitter.com/anettselle/status/

    Es wird konstruiert, spekuliert und gelogen, dass sich die Balken biegen und all das bleibt ohne Konsequenzen für diese Akteur*innen!!!

    Dass ausgerechnet diese „Täter*innen“ seit einiger Zeit an der Verschärfung des PolG’s herumbasteln und ihre Führungsfigur maßgeblich an dem Ergebnis des Verfassungsschutzberichtes inbesondere zur Thematik Hambacher Forst beteiligt war, dürfte erst recht nicht zur Beruhigung und zum allgemeinen Sicherheitsgefühl der Menschen in NRW beitragen…

    Die Forderung der Grünen und des BUND sollte auch unter dem Aspekt betrachtet werden, welches Ziel solche Schlichter*innen verfolgen, was Dr. Michael Wilk in seinem Vortrag anschaulich
    und aufgrund jahrzehntelangem Erfahrungsschatz nachvollziehbar
    schildert.

    https://www.bund-nrw.de/service/presse/detail/news/hambacher-wald-bund-unterstuetzt-forderung-nach-schlichter/

    https://www.youtube.com/watch?v=xaVZKp-1zrY

    1. hedgehog

      ich war wenige minuten nach dem unfall der ohne sicherungsutensilienbeschlagnahme nicht passieren mußte am ort.
      ich habe weinen gehört.aus den baumhäusern.vielstimmiges weinen.
      REUL…

  15. Baumfreundin

    Also ich sage jetzt mal eins:

    Es wird sich herausstellen, dass die Baumhäuser gar nicht geräumt werden dürfen und die besetzten Häuser in Manheim auch nicht.

    Bei beidem spielt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eine Rolle und außerdem das Prinzip, dass Verwaltungshandeln stets verhältnismäßig sein muss.

    Prüfschema Verhältnismäßigkeit:

    1. Die staatliche Maßnahme muss geeignet sein, das mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen,
    2. sie muss auch erforderlich sein, dieses Ziel zu erreichen, d.h. das MILDESTE mögliche Mittel, das gerade noch ausreichend ist — Knochenbrüche an Festzunehmenden würden hier schon rausfallen!—-
    3. sie muss außerdem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen, d.h., der Zweck muss rechtmäßig sein und im Verhältnis zum Zweck muss die Maßnahme bzw. der damit verbundene Eingriff in die Rechte des Menschen als angemessen erscheinen. Das tut es dann, wenn das beeinträchtigte Recht des Menschen weniger wiegt als der verfolgte rechtmäßige Zweck. Das heißt, hier hat eine Abwägung stattzufinden.

    Irgendwann werden alle verstanden bzw. von den Gerichten gesagt bekommen haben, dass ein Wald nicht mehr gerodet werden darf, sobald Menschen darin wohnen… und dass ein verlassenes Haus, das einem Konzern gehört, der darin gar nicht „wohnt“ und auch keinen Verwendungszweck dafür hat, eine schützenswerte Wohnung ist, sobald ein Mensch sich dort einrichtet und nicht einfach, weil es dem Konzern nicht passt, geräumt werden darf. Liegt Manheim nicht hinter dem Hambacher Wald?? Dann kommen die doch dort ebenfalls erst dann ran, wenn die Hauptsache entschieden ist….

    Genau. Und das Bundesverfassungsgericht sollte gleich jetzt dazu etwas sagen …..

  16. Baumfreundin

    Liebe Hambi-Aktivisti!

    Eine Verfassungsbeschwerde kann nur durch denjenigen/diejenige eingereicht werden, der/die selbst in ihren/seinen Rechten verletzt ist!

    Ich kann das nicht tun. Und eine Petition ans BVerfG wäre hier auch sinnfrei. Die würden mir freundlich antworten, dass der/die Verletzten selbst ihre Anträge stellen müssen.

    Dann würden sie mich auf das Merkblatt zur Einreichung einer Verfassungsbeschwerde auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts verweisen. Dort steht praktisch schon das ganze Prüfschema.

    Es muss aber ausgefüllt werden … durch Euren Sachverhalt/ Euer Vorbringen zu jedem einzelnen Punkt.

    Und was da noch nicht steht, sind natürlich die Rechte, die Ihr geltend macht.

    Ich habe da mal ein paar Ideen:
    -Artikel 13 Grundgesetz – Unverletzlichkeit der Wohnung
    – Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz – Allgemeine Handlungsfreiheit in Verbindung mit dem Gebot, dass Verwaltungshandeln immer verhältnismäßig sein muss
    – Artikel 19 Abs.4 Grundgesetz – Rechtsweggarantie – die ist verletzt, weil es zur Zeit keinen effektiven Rechtsschutz gegen rechtswidriges Polizeiverhalten gibt

    Ihr schreibt einfach, was Euch widerfahren ist und was daran Eurer Meinung nach falsch ist. Benennt ruhig die Artikel da oben…

    Und jetzt noch etwas ganz Wichtiges: Hier braucht Ihr wahrscheinlich auch einen Eilantrag, damit die Baumhäuser und die Häuser in Manheim, in denen Ihr gewohnt habt und wieder wohnen wollt, stehen bleiben müssen. Das Bundesverfassungsgericht kann das anordnen, und zwar im Wege des Eilrechtsschutzes.

    Hier ist das Merkblatt des BVerfG zu den Eilrechtssachen:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

    Das allgemeine Merkblatt des BVerfG zu den Verfassungsbeschwerden findet Ihr hier:

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

    Macht schnell – vielleicht zusammen mit Kurt Claßen? Der könnte seine Wiese vielleicht damit schützen. Zusammen formuliert es sich leichter…..

  17. Baumfreundin

    Und an all die Gefangengenommenen:

    Auch Ihr habt das Recht, aus dem Gefängnis heraus Verfassungsbeschwerde einzulegen!

    Sobald Ihr diesen Wunsch äußert, muss die Gefängnisverwaltung Euch einen PC geben und einen Internetzugang, damit Ihr über Eure Rechte und die Voraussetzungen der Anträge recherchieren könnt! Natürlich werden Sie Euch da jemanden an die Seite setzen, der schaut, dass Ihr nur das macht …. denke ich mir jedenfalls.

    Aber alles andere wäre ein eklatanter Eingriff in Euer Recht auf effektiven Rechtsschutz gemäß Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz – jedem und jeder steht der Rechtsweg offen, zu jeder Zeit, auch wenn mensch im Gefängnis sitzt!

    Die Sache ist eilbedürftig: Ihr wollt sofort wieder freigelassen werden. Und da es dafür keinen ordentlichen Rechtsschutz gibt – vielleicht auch gerade deshalb, weil Ihr aus – berechtigter – Angst vor Verfolgung Eure Namen nicht angebt – muss es ein Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht sein.

    Freiheit für alle, die bei den Räumungen festgenommen wurden, einfach nur, weil sie Häuser und Baumhäuser bewohnt haben und nicht weichen wollten!

  18. Baumfreundin

    An alle, die glauben, Hausbesetzer und Baumhausbewohner im RWE-Wald hätten kein Grundrecht gemäß Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung):

    Es gibt dazu – nach kurzer Schlagwortrecherche – zwar noch kein explizites Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

    Derweil tummeln sich im Internet die Tutoren, die den Studenten und -innen nahelegen, dass die sog. „herrschende Ansicht“ – es kann sich hier aber nur um Literaturmeinungen handeln – den Hausbesetzer nicht unter den Schutzbereich des Artikel 13 GG fasst. Sie meinen, das sei doch „abzulehnen, dass einer, der sich unter Auflehnung gegen die Rechtsordnung eine Wohnung anmaßt“ auch noch verfassungsrechtlich geschützt sein solle….

    Jetzt habe ich aber eine Fundstelle entdeckt, die andeutet, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus dazu neigt, auch den sog. unrechtmäßigen Besitz, mit welchem eine Wohnung eingerichtet/ergriffen wird, zu schützen!

    Hier: BVerfG 2. Senat 3. Kammer
    Entscheidungsdatum: 27.06.2018
    Rechtskraft: ja
    Aktenzeichen: 2 BvR 1562/17

    Ich zitiere: „1b. Natürliche Personen, die Geschäfts- oder Amtsräume nutzen, ohne selbst Geschäftsinhaber oder Dienstherr zu sein, sind bzgl Art 13 Abs 1 GG nur dann beschwerdebefugt, wenn die genutzten Räume auch als individueller Rückzugsbereich fungieren und sie deshalb der persönlichen beziehungsweise räumlichen Privatsphäre der natürlichen Person zuzuordnen sind (vgl BVerfG, 16.04.2015, 2 BvR 2279/13 ; vorliegend nicht substantiiert dargelegt). (Rn.39) “

    Also habt Mut!

    Sapere aude!

    Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag!

  19. Baumfreundin

    Und noch etwas:

    Das Bundesverfassungsgericht darf nur auf Antrag tätig werden.

    Nur auf Antrag.

    Sonst können die dasitzen, voller Mitgefühl und blutenden Herzen ob der gravierenden Grundrechtsverletzungen, die sie beobachten, die Richter und Richterinnen da, aber sie können eben nicht von Amts wegen eingreifen. Das dürfen die nicht.

    Also los jetzt!!!!!!!

    Ihr könnt doch eigentlich nur gewinnen!

    Die Geschichte geht nur dann gut aus, wenn Ihr das hier gewinnt, und zwar für alle (Klima, Bäume, Tiere, Erde, unsere Enkel …) und sie wird gut ausgehen (= karmatechnische Gleichung), also werdet Ihr gewinnen.

    Aber Ihr müsst mutig sein …

  20. King Dingeling

    Wenn ihr wirklich was gutes für die Umwelt machen wollt dann fliegt nach China und protestiert da. Deutschland hat genügend andere Probleme als wichtige Steuergelder für Polizeieinsätze, alternative Energien, oder euch Arbeitslose aus dem Fenster zu schmeißen. Die Energie wird in D zu 10% aus Braunkohle gewonnen. Der CO2-Ausstoß ist bei 22% durch BK. Weltweit im CO2-Ausstoß verursacht D nur 2%. Den scheiß mit euren Enkeln und Klimawandel könnt ihr euch sparen. Klimaerwärmung gab es schon immer und die steigende Geschwindigkeit ist auf die steigende Bevölkerung zurückzuführen. In 300 Jahren kommt dann eine Eiszeit und tötet die meisten Bewohner. Dann beginnt das Spiel von vorne.

  21. Baumfreundin

    Zum Stand der Petition ans VG Köln und OVG Münster gegen die Räumungen im Hambacher Wald und gegen die weitere Abbaggerung des Bodens vor dem Hambacher Wald:

    Ich kopiere hier einfach mal mein Antwortschreiben an Herrn Maurer, Vorsitzender Richter am VG Köln, vom heutigen Tage hinein, da steht alles (das OVG hat noch nicht geantwortet, deshalb ist die Sache noch offen):

    „Herrn Maurer -Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Köln
    Postfach 103744 50477 Köln

    Nachrichtlich:
    OVG Münster
    11.Senat – den dortigen Richterinnen und Richtern

    Ihr Schreiben vom 08.11.2018 zur Petition betreffend das Verfahren 14 K3037/18

    Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Maurer,

    Ihre Antwort vom 08.11.2018 habe ich zur Kenntnis genommen. Sie beziehen sich leider nicht inhaltlich auf mein Vorbringen, wonach der Gegenstand der Hauptsache in Gefahr ist, sondern bitten lediglich um Mitteilung, wenn ich ein gerichtliches Verfahren anstrengen will.

    Sie wissen viel besser als ich, dass das Verwaltungsgericht der Herr des Verfahrens 14 K 3037/18 ist und somit es keiner Anträge von Verfahrensbeteiligten oder Dritter bedarf, um zum Schutz der Hauptsache tätig zu werden. Sie wissen ebenfalls viel besser als ich, dass das Verwaltungsgericht dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt und daher eigene Untersuchungen vornehmen darf und muss, wenn es Anhaltspunkte dafür sieht, dass die Hauptsache in Gefahr ist.

    Gleichzeitig zu Ihrer eher abwehrenden Antwort, die ich leider vom Sinn und Zweck her nicht ganz nachvollziehen kann, habe ich von einer der Unterstützerinnen der Online-Petition erfahren, dass die Plattform-Manager von „We-Act“ (die Petitionsplattform) die Unterzeichner seit gestern warnen:

    Sie sagen, dass Petitionen an Gerichte dem Grundsatz der Gewaltenteilung widersprechen und dass Gerichte nur an Recht und Gesetz gebunden sind.

    Das kommt für mich sehr überraschend. Hat hier jemand beim WeAct-Team angerufen, sich als Richter ausgegeben und genau diese These dort angebracht?

    Da war ich einfach nur sprachlos. Zum Glück konnte ich meine anfängliche Schockstarre überwinden und habe sogleich eine Antwort-E-mail ans WeAct-Team wie folgt verfasst:

    „Natürlich: Gerichte sind nur dem Recht und dem Gesetz verpflichtet.

    Aber das sind sie auch wirklich!

    Und wenn wir, die BürgerInnen, sehen, dass ein Gericht nicht das tut bzw.
    untätig bleibt, obwohl es im eigenen Zuständigkeitsbereich
    und von Amts wegen tätig werden müsste, weil es Anhaltspunkte dafür gibt, dass
    der Gegenstand der Hauptsache in Gefahr ist,

    dann ist es nur recht und billig, wenn wir, die Bürger und Bürgerinnen, das
    Gericht mit einer Petition darauf aufmerksam machen.

    Wir sind hier im Verwaltungsgerichtsverfahren. Da das Gericht der Hauptsache hier der Herr des Verfahrens ist, kann und muss es von Amts wegen tätig werden, wenn der Gegenstand der Hauptsache in Gefahr ist. Es muss. Das habe ich im Kopp/Schenke, VwGO, zu § 123 gelesen.

    Das Gericht kann doch sagen: „Das sind mir noch nicht genug Anhaltspunkte.“ oder
    „Wir untersuchen den Sachverhalt bereits.“ oder „Wir haben Ihre Auffassungen zur
    Kenntnis genommen und beziehen das in unsere Überlegungen zum weiteren Vorgehen mit ein.“

    Dass die Menschen sich an ihre eigenen Gerichte wenden dürfen, ist mehr als
    selbstverständlich.

    Ich bin Juristin und habe schon in meinem ersten Semester im Öffentlichen
    Recht/Verfassungsrecht bei Prof. Häberle in Bayreuth gelernt,
    dass die Institutionen nicht über den Menschen stehen, sondern neben ihnen. Auf
    demselben Boden des Rechts. Das hat er mehrmals gesagt, es war ihm besonders wichtig.

    Auch das hier hat er gesagt:
    Institutionen sind Menschen, die öffentliche Aufgaben für und mit anderen
    Menschen wahrnehmen. Auch Gerichte sind genau das. Es sind Menschen, die
    öffentliche Aufgaben haben. Die Rechtsprechung ist auch eine
    öffentliche Aufgabe.

    Und ich schließe daraus:
    Und wenn die Menschen erkennen, dass ihre eigenen Institutionen nicht richtig
    arbeiten, dann ist es richtig, dass sie diese deutlich und mit vielen
    Unterschriften darauf aufmerksam machen.
    Es mag sein, dass dies im Einzelfall über eine subjektive Meinung nicht hinaus
    geht, weil der Petent objektiv betrachtet nicht Recht hat. Aber auch dafür sind
    Petitionen da und sie sind zulässig.
    Die Petitionsempfänger haben bis jetzt noch nicht erkennen lassen, dass sie die vorgebrachten Argumente in ihre Überlegungen zum weiteren Vorgehen einbeziehen werden. Ich bitte daher dringend darum, der Petition weiterhin ihren Lauf zu gewähren.“
    Es ist ja eigentlich überflüssig, darauf hinzuweisen. Aber was soll’s:
    Die drei Gewalten, die laut dem Grundsatz der Gewaltenteilung einander nicht ins Handwerk pfuschen dürfen, sind folgende:
    1. Gewalt: Die Gesetzgebung, 2. Gewalt: Die Verwaltung, 3. Gewalt: Die Gerichte
    Wo sind hier die Bürger und Bürgerinnen? Na also. Wir sind diejenigen, die neben den Institutionen stehen und ab und an aufpassen müssen, dass alles richtig läuft. Wir dürfen uns irren, aber solange wir nur unsere Meinung per Petition sagen und ansonsten friedlich bleiben, ist alles in Ordnung.
    Zu dem Angriff auf unser Petitionsrecht, wie er wahrscheinlich per Anruf beim We-Act-Team geschehen ist: Ich bleibe auch hier friedlich und halte es mit Mahatma Ghandi:
    „Zuerst ignorieren sie Dich. Dann lachen Sie über Dich. Dann bekämpfen Sie Dich. Und dann gewinnst Du.“
    In diesem Sinne,
    mögen wir alle gewinnen, indem der Hambacher Wald w i r k l i c h erhalten bleibt und auch die Richter und Richterinnen sich als Menschen begreifen, als unsere Mitmenschen, die eine Zukunft für unsere Kinder und ein wirklich funktionierendes Rechtssystem wollen,
    Hochachtungsvoll,“

    Lassen wir uns nicht entmutigen. Auch Richter sind nur Menschen, und die brauchen auch ihre Zeit zum Nachdenken …. mal sehen, wie es hier weitergeht…. das OVG hat sich noch nicht positioniert.

    Eure Baumfreundin

    1. Silke

      Liebe Baumfreundin!
      Ich hatte leider ein paar Tage lang keine Zeit hier reinzuschauen und hab daher erst jetzt deine Infos der letzten Tage hier gelesen.
      Ein extrem wichtiger Hinweis: da du schreibst, du hast zwar vom VG eine Antwort bekommen,,die aber wohl nur in der Frage besteht, ob du ein gerichtliches Verfahren einleiten willst. SEHR WICHTIG: mache dem,VG deutlich,,dass es sich bei deinem eingereichten Schreiben um eine PETITION handelt. !! Wenn das Gericht dein Schreiben(Petition) als Antrag zur Einleitung eines (eigenständigen) gerichtlichen Verfahrens wertet, musst du mit Gerichtskosten rechnen !! Und wahrscheinlich würde es als eigenständiges Verfahren deinerseits vom VG als unzulässig abgewiesen werden. Die Frage vom,Vorsitzenden des VG finde ich allerdings durchaus etwas „link“ (hinterhältig),,ausserdem musst du beachten, dass gerade das VG ja ursprünglich den Eilantrag des BUND (für Umwelt und Naturschutz) zum,Rodungsstopp abgelehnt hatte. Also dieser Vorsitzende Maurer scheint wohl eher zu den Kohlelobbyisten zu gehören. Und wird auch dementsprechend mit deiner Petition umgehen. Korrekt wäre eigentlixh gewesen,,dass er es an den Petitionsausschuss des Landtages weiterleitet.
      Ich kann dir nur nochmals den gutgemeinten Tip geben:schicke eine Kopie deiner Petition schnelltsmöglichst auch an den BUND NRW,am besten z.Hd. Dirk Jansen. Der Bund kann dein Schreiben wahrscheinlich rechtswirksam bei seiner eigenen bereits anhängigen Sache/Klage mit verwenden.
      Und denke bitte unbedingt an folgendes: was du hier schreibst,ist für jeden öffentlich mitlesbar. Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit werden hier wahrscheinlich auxh Gegner des hambi, also jedenfalls RWE uä.mitlesen. und es kann auch sein, dass we-act hier mitgelesen hat und vielleicht daher die Warnung rausgeschickt hat (bezüglich Petition und Gericht). Wenn du den hambi-schützern Hinweise geben willst, wie z. Bsp. Mit der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht oä dann solltest du das lieber intern tun..es gibt ja eine mail-adresse, unter der du die hambi-leute erreichen kannst..steht hier irgendwo auf dieser Website.
      Beste Grüße Silke

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