Waldspaziergang Sonntag 2 September 11.30am

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Waldspaziergang Sonntag 2.9.18 11.30 Uhr Treffpunkt Collas Kies zw. Buir u Morschenich. teilt mit, es werden keine großflächigen Personenkontrollen durchgeführt.

 

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Kurt Claßen

    Das bedeutet: Selbst heute werden Kontrollen durchgeführt!

    Rechtsgrundlagen: § 12 Polizeigesetz NRW sowie Verwaltungsvorschrift (VVPolG NRW) zu § 12 mit umfassenden Einzelnachweisen, was die Polizei darf und was sie nicht darf.

    Vgl. im Einzelnen zu VVPolG zu § 12 PolZNRW: http://www.rodorf.de/01_polg/11.htm.

    Neu (gestern festgestellt): Auf der sogenannten Werkstraße (L 276, von Buir kommend am Abzweig nach Morschenich geradeaus, ehemaliger Autobahnzubringer) ist eine abschließbare Schrankenanlage angebracht worden.

    02.09.2018
    Kurt Claßen

  2. Kurt Claßen

    Nachtrag zu soeben übersandtem Kommentar (Veröffentlichung anheimgestellt): Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu § 12 PolZ NRW:

    02.2 Aushändigung von Ausweispapieren

    TOP

    Die Befugnis zur Identitätsfeststellung ermächtigt Polizeibeamte dazu, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit dazu aufzufordern, Ausweispapiere zu Kontrollzwecken auszuhändigen. Das bedeutet, dass von einer Person mit deutschen Ausweispapieren verlangt werden kann, diese Papiere dem kontrollierenden Polizeibeamten auszuhändigen.

    Aushändigen heißt:

    Das Ausweispapier in fremde Hände (in die Hände der Polizei) zu geben.

    § 12 Abs.2 PolG NRW (Identitätsfeststellung) heißt es:

    »Sie (die Polizei = AR) kann die betroffene Person insbesondere anhalten, sie nach ihren Personalien befragen und verlangen, dass sie Angaben zur Feststellung ihrer Identität macht und mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt.«

    [Wichtiger Hinweis:] Diese Regelung geht über die Verpflichtung hinaus, die im Personalausweisgesetz enthalten ist.

    § 1 PAuswG (Ausweispflicht; Ausweisrecht) heißt es, dass ein Personalausweis auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen ist. Vorlegen im Sinne dieser gesetzlichen Regelung bedeutet, dass ein Ausweis nicht mitgeführt werden muss. Es reicht aus, wenn er auf Verlangen zeitnah vorgelegt werden kann (innerhalb eines Zeitraums von mehreren Tagen). Eine Verpflichtung zur »Aushändigung« besteht jedoch dann, wenn Ausweispapiere mitgeführt werden, siehe § 12 PolG Abs. 2 PolG NRW (Identitätsfeststellung).

    [Ausländer innerhalb der EU:] Im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern ist geregelt, welche Papiere von EU-Bürgern kontrollierenden Polizeibeamten auf Verlangen vorzulegen sind, siehe § 8 FreizügG/EU (Ausweispflicht).

    Dort heißt es, dass Unionsbürger und ihre Familienangehörigen dazu verpflichtet sind, bei der Einreise in das Bundesgebiet oder bei der der Ausreise aus dem Bundesgebiet einen Pass oder anerkannten Passersatz mit sich zu führen und einem zuständigen Beamten auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen hat. Für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet muss dieser Personenkreis lediglich im Besitz des erforderlichen Ausweispapieres sein.

    Familienmitglieder von EU-Bürgern, die selbst diesen Status nicht besitzen, müssen im Besitz einer Aufenthaltskarte sein. »Besitz« heißt auch im Zusammenhang mit dem FreizügG/EU nicht, dass diese Papiere stets mitzuführen sind. Auch diese Dokumente sind lediglich in angemessener Zeit vorzulegen.

    [Ausländer mit türkischer Staatsangehörigkeit:] In einem Assoziierungsabkommen der EWG (heute EU) mit der Türkei aus dem Jahre 1963 und dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei in der Fassung vom 2. Mai 2002 heißt es:

    »Der Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit eines (…) türkischen Staatsangehörigen sind somit ohne weiteres erlaubt, selbst wenn der türkische Staatsangehörige eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis tatsächlich nicht oder nicht mehr besitzen sollte«. Dieser Personenkreis ist folglich genauso zu behandeln wie EU-Bürger, soweit dieser Personenkreis nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen sollte.

    02.09.2018
    Kurt Claßen

  3. Frau Heinrich

    liebe Hambis,Waldmenschen – lieber Alf – Vater,

    es war sehr schön, so viele von euch gesund und munter, manchmal ein bisschen erschöpft, aber dennoch gut gelaunt anzutreffen.

    Auch herzlichen Dank für das Chili- Angebot !!!

    gibt es jetzt zu jedem Spaziergang ein „lecker Mittagessen“ ? Ja ? ich bring dann nicht nur Leute, sondern auch Geschirr mit 😉

  4. sir raja,trini und antiknutozän

    die sache ist rechtsbrechend gegen übergeordnete rechte.
    der wald hätte unter artenschutz stehen müssen..weltnaturerbe.
    es hat nie eine bvlkerungsabstimmung nach gg-art.20 satz 2 gegeben.
    die klimaerwärmung wird mir der braunkohle weiter angeheizt.
    das ist ein beitrag zum geozid. öko und soziozidär ist die sache sowieso.
    es nimmt mich wunder dass die verfassungsjustiz zumindest des landes nrw nicht vorbehalte anmeldet.ist die korrupion und die menschen.-u.grundechtsmissachtung schon dort gänzlich eingezogen.? HAMBI ZEIGT GRUNDSÄTZLICH EIN WEITERS MAL
    das justiz undparteipolitik sich des staates bemächtigt haben und ihn missbrauchen..anders ausgedrückt diese „wohlstandsetaisten“ okkupieren den staat um ihn gegen den souverän zu instrumentalisieren.
    hier liegt ein sehr sehr fettes grund und menschenrechtsproblem vor.alle die sich an de räumung und der rodung beteiligenden personen und untenehmen sowiedie politisch verantwortlichen sollten mit menschen und grundrechtsklagen belegt werden..vor dem eu-gerichtshof.die brd verfassungsjustiz ist anschenend befangen.dokumentirt festnahmen und haft.bereitet entschädigungsklagen wegen grund und menschenrechtsbrüchen vor.
    es hat gegen derartig klimaverbrechrische handlungen des staates ein gültiges widerstandsrecht in dr verfassung und inder urfassung der menschenrechte.nicht der staat ist der souverän sondern die menschenrechtsbevölkerung.

    aber wo sind diese grünen und andere oppositionellen parteienvertreter…wo die menschen die dort vertrieben wurden und werden.
    wegen dieer impertinenz des staates bzw.des landes nrw und des staates ist es zwingend notwendig eine ausreichend begleitende
    strucktur der souveränsbeteiligung zu formen.etwa ein sozialökolog.menschenrechtsrätesystem.zur struckturierung einer menschenrechtsdemokratie die den ggart.20 nicht auf diese entmündigenden wahlen reduziert und dem parlamentarischen despotismus seine menschen und grundrehtsratsbeschlüsse entgegenhält.direkte souveränitäts menschenrechtspolitik ist nicht verboten sondern grundrechtlich vorgesehen.alles andere also die nur parlametarische demokratie ist nicht vorgesehen.
    sie würde auch die würde unddenkantischen freiheitbegriff erheblich negieren.dieses gesamte politische system ist seit 1949 menschen und grundrechtsunterdrückend.die intrinische würde des menschen und des gesamten souveränes wirdseit dem permanent und kontinuierlich unterdrückt.
    die dortigen polizisten sollen mal den artikel 20 gg lesen
    und den art.1…und den bgriff abstimmungen nicht auf die parlamente sondern,wie den begriff wahlen auf die souveräne bevölkerung zu beziehen.ihr einsatz dort ist nur vom bgb gedeckt verfassungsrectlich mehr als bedenklich und unhaltbar.
    der staat ht sich nicht zum handlanger klimavebrecherischer handlungen ,schon garnicht mit unterdrückung der besonders zu schützenden grundrechte.
    veteilt menschenrechtsbroschüren und grundrechte von 1-20
    weistauf das vebrecherische vorgehen auf die staatliche kolaboration an den klimaverbrechen hin.auch die volkswirtschaftliche niedertracht dieser politik…
    die grudechtsbrüche und missachtung..diese landesregierung sollte sich vor dem eu-menschenrechtgerichtshof veantworten müssen.tut sie das nicht baucht es auch kein europa.
    sondern eine grosse verweigerung gegen alle diese verwaltungs und herrschaftsstuckturen und den aufbau eigener menschenrechtsstruckturen.
    der bocksollte nicht länger menschenrechte missbrauchen können.plakative menschenrechte hat es nicht.die menschen dann wieder für die karre im dreck benutzenum sichzuschauen in weiche herrschaftssessel zusetzen und den gutgläubigen das geld und di lebenszeit zu klauen..der rwe konzern gehört vor den eu gerichtshof.nicht nur wegen dr braunkohle auch wegen dr atomkraftbetreibung.der verfassungsrichterliche beschluss ist wissenschaftlich unhaltbar und parteiideologisch.das gehört ebenso vor den eu-menschenrechtsgerichtshof.

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