Prozess UPIII am 24.7.2018 Kurzbericht vom ersten Prozesstag

Folgender Bericht erreichte uns:

„Vieles war gewohnt aus anderen Prozessen aus dem Umfeld der Hambacher-Forstbesetzung. Starkes Polizeiaufgebot, Eingangskontrollen, diesmal sogar Hamburger Gitter vor dem Gerichtsgebäude.

Richter Königsfeld zeigte sich sowohl von einer strengen als auch von einer väterlichen Seite.

Zu Beginn gab es einen Platzverweis für 2 ZuhörerInnen, die sich beim Eintritt von Richter Königsfeld nicht erheben wollten. Es folgte eine eindringliche Ansprache an UPIII, doch endlich die Personalien anzugeben. Sie habe viel Aufmerksamkeit gehabt. Sie habe alles erreicht, was sie wollte. Das sei eine goldene Brücke in die Freiheit. Sonst drohe eine längere Gefängnisstrafe, die nicht mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da die Einhaltung der Auflagen nicht kontrolliert werden könne.

Im Prozess selbst ging es mit einigen Zeugenvernehmungen immer wieder um das gleiche Thema: Wer hat wann welche Böller geschmissen, wer hat das gesehen und dokumentiert (und warum nicht), wie weit standen die AktivistInnen in welcher Anzahl wie weit auseinander, wie weit von der Polizei entfernt gingen welche Böller nieder. Wurde einwandfrei die Angeklagte als Mitwerferin identifiziert, wo sie doch vermummt gewesen sein soll? Reicht da die Tatsache, dass sie einbestimmtes Kleidungsstück getragen haben soll, genau wie angeblich eine der Personen , die geworfen haben soll?

Irgendwann wird Richter Königsfeld sich hinsetzen und beurteilen, ob da tatsächlich Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorliegt. Er wird dies (unter anderem) tun anhand von Personenzählungen und Abstandsmessungen auf Polizeivideos. Er wird entscheiden, ob ein junger Mensch, der bereits jetzt über 4 Monate im Gefängnis sitzt, für weitere Monate oder Jahre im Gefängnis bleibt. Vielleicht für ein paar Böllerwürfe, die niemanden auch nur im entferntesten getroffen oder gar verletzt haben (wenn sie denn passiert sind, was nicht dokumentiert wurde). Vielleicht für die reine Tatsache, dass die Personalien immer noch verweigert werden. Das liegt alleine in seiner Verantwortung.

Vielleicht ist es an der Zeit, auch ihm eine goldene Brücke zu bauen, UPIII endlich freizulassen.

Der Prozess wird fortgesetzt am Dienstag, 31.7., wieder 8:30 Uhr, mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen. Zwei Zeugen, die aus Urlaubsgründen heute nicht erscheinen konnten, stehen erst Mitte August wieder zur Verfügung. Ob die Angeklagte so lange in Haft bleiben muss oder ob auf diese Aussagen verzichtet werden kann, wird noch geklärt, ebenso, wann das Urteil gesprochen wird.

 

 

https://www.r-mediabase.eu/index.php?view=category&catid=1196&option=com_joomgallery&Itemid=519

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Elmo Elbrecht

    Dokumentation finde ich super. Die Frage die sich mir stellt ist wie schaut’s denn mit ProzessBerichterstattung aus, wenn doch noch nicht mal die Beweisaufnahme abgeschlossen ist? Es sind noch gar nicht alle Zeugen befragt und schon jetzt sind hier auszugsweise Zeugenaussagen wiedergegeben. dass Zeugen sich gegeneinander absprechen ist … aber in diesem Fall können sie sich ja sogar anhand dieser Publikationen auf den weiteren Prozess vorbereiten und gezielt Aussagen in eine andere Richtung lenken. Z.B. dass das WerferIx ein [bestimmtes Kleidungsstück] trug. Am Ende ist die genaue Farbe ja gar nicht entscheidend und es reicht das markante Unterscheidungsmerkmal „Mütze“, da sonst niemand eine Mütze trug?

    auf rein rechtlicher Schiene habe ich jetzt nichts gefunden was gegen eine Berichterstattung spricht.

    ich überlege selbst gerade, einen Artikel zu schreiben, in dem ich (begründet) über ein mögliches -positives- Urteil spekulieren würde, frag mich aber doch inwiefern das dem Angeklagten AktivistIx zugute kommt, da weitere Zeugen am Fortsetzungstermin gezielt genau diese Punkte angreifen könnten. Was denkt Ihr?

    Liebe und Grüße
    Elmo Elbrecht

  2. Kurt Claßen

    Danke sehr! Das fehlte mir noch in meiner Sammlung:

    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2018-07-19_climate-change_18-2018_beschaeftigte-braunkohleindustrie.pdf

    Leider lässt das Zahlenwerk weder die Anzahl noch die Struktur der Beschäftigten erkennen, die bei einem Sofortende der Kohleförderung im Tagebau Hambach betroffen sind.

    Die genauen Auswirkungen eines Sofortendes der Kohleförderung im Tagebau Hambach auf die dort Beschäftigten ist auch ansatzweise nicht zu erkennen wie unter anderem: Anzahl der betroffenen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie der Auszubildenden und der Leiharbeitnehmer jeweils gesondert für die Kraftwerke Niederaußen, Neurath und Frimmersdorf sowie jeweils gesondert für die Tagebaue Hambach und Garzweiler.

    Die RWE Power AG und die Bezirksregierung Arnsberg seien aufgefordert, die entsprechenden Zahlenwerke zur Entscheidung über den Antrag auf Enteignung der Wiese am Hambacher Forst zur Verfügung zu stellen.

    Die RWE Power AG und die Bezirksregierung Arnsberg seien des Weiteren zur Stellungnahme aufgefordert, warum dies bei dem Antrag auf Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes Hambach und dessen Genehmigung bislang noch nicht geschehen ist.

    26.07.2018
    Kurt Claßen

  3. Ard Sierhuis

    „Die sich beim Eintritt von Richter nicht erheben wollten.“

    GROßARTIG!

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