„Guten Tag zusammen,
vor etwa zwei Wochen habe ich meinen „Appell an RWE und die Politik – Rettet den verbliebenen Hambacher Wald“
verschickt. Knapp 48 Stunden später kam die Antwort. Sie ist so bezeichnend, entlarvend, erschütternd, traurig und rückwärtsgewandt, dass ich sie Ihnen nicht vorenthalten möchte:
Danke, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, es ist mir eine Ehre, dass Ihr Brief auf Ihrer Firmen-Website veröffentlicht wurde, dem Thema scheint Ihr Konzern doch eine gewisse Bedeutung zu geben.
Danke, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, für die Belehrung. „nicht weiter zu roden, würde sehr bald einen Stillstand des Tagebaus Hambach nach sich ziehen“. Richtig, deshalb fordern ich und ein breites gesellschaftliches Bündnis genau diesen Rodungsstopp.
Bravo, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, Sie meinen das mit der Rekultivierung wirklich ernst?
„Ausserdem käme die Rekultivierung zum Erliegen, da der Abraum ja quasi direkt zur Wiedernutzbarmachung der ausgekohlten Tagebauflächen genutzt wird“. Viel kläglicher kann man nicht argumentieren. Ein einmaliger schützenswerter 12000 Jahre alter Stieleichen-Hainbuchen-Maiglöckchen-Wald, der unter die Kriterien der FFH Richtlinie fällt, wird komplett vernichtet, um auf der anderen Seite des Tagebaus kleine Bäume pflanzen zu können?
Nein, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, die Stromversorgung ist weder in NRW noch in Deutschland gefährdet, angesichts der Kapazität der stillstehenden Gaskraftwerke könnten sofort alle deutschen Kohlekraftwerke abgeschaltet werden. Der Blackout kommt nicht, auch durch ständiges Wiederholen der Drohung nicht.
Schade, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, in der Antwort auf meinen Appell finde ich all die bekannten Textbausteine aus den vergangenen Jahren. Dafür aber kein Wort zu Klimakatastrophen, zu Gaskraftwerken, zur Klimakonferenz in Bonn, zu dem aufgeschobenen Rodungsbeginn bis nach COP23, zum wachsenden Widerstand gegen die Braunkohleverstromung.
Aktuell, Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter, hat der Sachverständigenrat der Bundesregierung erneut auf einen schnellen Ausstieg aus der Braunkohle gedrängt. Mit dem Weiterbetrieb der größten CO2-Produzenten Europas sind die überlebenswichtigen Klimaziele nicht zu erreichen. Richtungsweisende politische Entscheidungen stehen an, nicht zuletzt in Berlin. Schaffen sie keine vollendeten Tatsachen, lassen Sie bitte keinen weiteren Baum fällen, ein Moratorium ist überfällig. Auch dazu warte ich auf Ihre Stellungnahme.
Herr Schmitz und Herr Eyl-Vetter und sehr geehrte Verantwortliche bei RWE, ich appelliere nochmals an Sie: Setzen Sie ein glaubwürdiges Zeichen für eine wirkliche Energiewende. Stoppen Sie die Rodungssaison 2017/2018, retten Sie den verbliebenen Hambacher Forst, nutzen Sie den dringend erforderlichen Strukturwandel als Chance, auch für Ihre Mitarbeiter. Aber vor Allem für das Wohl aller Menschen, unserer Kinder und Kindeskinder, für Millionnen von Menschen weltweit.
Mit freundlichen Grüßen und ohne GLÜCKAUF,
Michael Zobel, Naturführer und Waldpädagoge aus Aachen
p.s.: die Einladung zu den Waldspaziergängen am 15. Oktober, 12. November, 10. Dezember, 14. Januar, 28. Februar, 18. März… gilt natürlich weiterhin, auch an die Presse…
Michael Zobel
Naturführer und Waldpädagoge
www.naturfuehrung.com
info@nullzobel-natur.de
0171-8508321
0241-73684″
Nachfrage an Herr Diplom-Ingenieur Michael Eyll-Vetter zu seiner Stellungnahme an Michael vom 29.09.2017 Absatz 5:
Danach habe die neue NRW-Landesregierung mit der Leitentscheidung zur Braunkohle die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Braunkohleabbaus und damit auch die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Tagebaus Hambach im Koalitionsvertrag bestätigt.
RWE mag dazu Stellung nehmen, ob die neue Landesregierung ausdrücklich tatsächlich die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Tagebaus Hambach bestätigt habe oder ob RWE dies in seiner Stellungnahme lediglich geschlussfolgert und hinzugedacht habe.
Konkret mag RWE dazu Stellung nehmen, welchen genauen Wortlaut die Leitentscheidung der neuen Landesregierung tatsächlich hat:
Hat die neue NRW-Landesregierung nur die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Braunkohleabbaus überhaupt bestätigt
oder
hat die neue Landesregierung die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Braunkohleabbaus und zugleich die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Tagebaus Hambach im Koalitionsvertrag bestätigt?
09.10.2017
Kurt Claßen
Ich bin in der Politik jetzt nicht gerade sehr bewandert.
Aber dass man aus so einem Koalitionsvertrag keinen einzigen Rechtsanspruch ableiten könnte, soviel weiß ich schon.
Ich kann mich bei der folgenden Aussage auch sehr gut irren, aber ich meine sogar mich dunkel zu erinnern, dass ein Koalitionsvertrag nicht einmal unterschrieben wird. Rechtlich gesehen ist es auch glaube ich kein Vertrag. Spricht man nicht auch offiziell von Koalitionsvereinbarung?
Sicher ist jedenfalls, dass jeder Abgeordnete rechtlich in seinen Entscheidungen vollkommen frei ist. Er kann ja sogar auch jederzeit aus seiner Partei austreten, ohne dadurch sein Parlamantsmandat zu verlieren.
Natürlich ist so eine Koalitionsvereinbnarung auch nicht reiner Nonsense und stellt einen Leitfaden dar, an dem sich die Parteien orientieren wollen. Summa summarum würde ich sagen eine Willensbekundung ohne rechtliche Relevanz.
Ich möchte auch gar nicht wissen, was alles schon in einer Koalitionsvereinbarung alles gestanden hat, und dann doch nicht umgesetzt wurde.
Wenn man Fragen zum Koalitionsvertrag hat, dann muss man aber schon bei den Parteien nachfragen. Wie RWE den Koalitionsvertrag interpretiert, ist nun wirklich absolut nicht von Interesse.
Auch als Normalbürger darf ich mich natürlich auch jederzeit zum Koalitionsvertrag äußern.
Wenn also wie oben angegeben drinstehen sollte, dass die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Braunkohleabbaus und damit auch die energiewirtschaftliche Erforderlichkeit des Tagebaus Hambach bestätigt wird, dann stünde das nicht im Widerspruch zum Vorgehen, dass man den Rest des Hambacher Walds erhält.
Ich habe jetzt zum zweiten Mal die weibliche Form vergessen.
Jetzt bei Abgeordneter, in einm vorigen Beitrag bei Aktivist.
Entschuldigung.
Auszug aus der Leitentscheidung:
„In Leitentscheidungen werden (lediglich) … Erfordernisse der Raumordnung … festgelegt.“
Die Entscheidung über die Erforderlichkeit des Tagebaus Hambach selbst für die Zeit von 2020-2030 ist mit dieser Leitentscheidung noch nicht gefallen. Diese Entscheidung trifft auch nicht die Regierung, diese Entscheidung treffen die Gerichte und das Volk.
… alles andere ist Augenwischerei.
09.10.2017
Kurt Claßen