Gefunden auf abgeordnetenwatch.de. Ein interessanter Artikel zu möglicherweise von RWE bezahlter Lobbyarbeit eines Landtagsabgeordneten.
Die Lokalpresse bezeichnet ihn als „Diener zweier Herren“, es hagelt Leserbriefe, und selbst Parteifreunde sind entsetzt: Ein abgeordnetenwatch.de-Bericht zu seiner hochbezahlten Nebentätigkeit bei einer RWE-Tochter hat den NRW-Landtagsabgeordneten Gregor Golland in arge Erklärungsnot gebracht. Anstatt zu den vielen offenen Fragen Stellung zu nehmen, geht der CDU-Politiker in Deckung und belehrt Journalisten.
Anmerkung: Der Name taucht zufälligerweise häufig auf, wenn es darum geht, gegen den Braunkohlewiderstand zu hetzen.
Weiter zum Artikel: abgeordnetenwatch.de/-90.000 Euro von RWE: Wie abgeordnetenwatch.de-Recherchen einen Politiker in Erklärungsnot bringen
Kleine Anfrage an den „Diener zweier Herren“:
Hat er seine kleine Anfrage vom 19.10.2016 zur schärferen Verfolgung von Straftaten im Hambacher Forst während seiner Dienstzeit bei der RWE Power AG oder während seiner Arbeitszeit als Abgeordneter der CDU verfasst?
Stimmt es, dass er für eine Halbtagstätigkeit im RWE-Konzern tatsächlich ein Gehalt von bis 120.000 Euro erhält? Warum hat er keinen Arbeitsvertrag mit der RWE Power AG, in deren Interesse die vorgenannte kleine Anfrage erfolgte, sondern statt dessen mit einer anderen Gesellschaft im RWE-Konzern? Dies legt arbeitsrechtlich bereits ein Scheinarbeitsverhältnis nahe.
Welche Gegenleistung genau erbringt er zum Preis von bis zu 120.000 Euro? Hat er einen unkontrollierten bzw. unkontrollierbaren Heimarbeitsplatz? Halten Leistung und Gegenleistung seines Arbeitsverhältnisses einem Fremdvergleich stand?
Als Arbeitnehmer von RWE muss er Weisungen seines Arbeitgebers unterliegen, ansonsten ist er nicht Arbeitnehmer, welcher Art sind diese Weisungen? Hat er einen oder mehrere Vorgesetzte, die die Durchführung seines Arbeitsvertrages überwachen? Wie ist dies konkret gestaltet?
Gibt es nach Form und Inhalt überhaupt einen ordnungsmäßigen Arbeitsvertrag? Schriftlich oder mündlich? Von wann? Hat er feste oder freie Arbeitszeiten? Wieviel Arbeitsstunden hat er pro Woche laut Arbeitsvertrag? Wieviel Stunden arbeitet er tatsächlich?
Wird sein Lohn fortgezahlt, wenn sein Arbeitgeber ihn oder er selbst sich für seine Abgeordnetentätigkeit, wie z.B. für seine oben aufgeführte Anfrage, freistellt? Hat er einen Vorgesetzten? Übt er überhaupt eine Arbeitnehmertätigkeit aus oder ist er freier Mitarbeiter? Vergütet RWE etwaige Überstunden?
Hat er ein Arbeitszeitkonto, das zugänglich gemacht werden kann? Hat er – wie alle anderen Mitarbeiter der RWE Power AG – die Stechuhr zu drücken? Wieviel Tage Urlaub hat er im Jahr? Muss er Urlaubsanträge stellen? Liegen diese zur Einsicht für jeden seiner Wähler vor?
Hat er als Abgeordneter der CDU in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer von RWE möglicherweise Anspruch auf bis zu 110 Arbeitstage (=Halbtagstelle) einen bezahlten Freistellungsanspruch für seine „Vollzeittätigkeit“ als Landtagsabgeordneter? In diesem Falle würde die Vergütung für seine Halbtagsstelle bei der RWE Power AG bis zu 100% aus Urlaubsentgelt bestehen, er würde für Urlaub = Nichtstun bezahlt.
Nur eine kleine Anfrage an die beiden Gollands, auf eine ebensolche Anfrage im Landtag am 19.10.2016!
24.02.2017
Kurt Claßen
P.S.: Kleine Anfrage 5254 des CDU-Abgeordneten Gregor Golland am 19.10.2016: „Werden Straftaten (im Hambacher Forst)unabhängig von den ideologischen Motiven der Täter verfolgt?“
Unglaublich, dass solche grob kaschierten Zuwendungen zur politischen Einflussnahme nicht geahndet werden!