Verlegung der A4: Nicht planfestgestellt, nicht genehmigt!

Folgender Text erreichte uns: „Nach dem Planfeststellungsbeschlusses für die Verlegung der A 4 (= Plan-FB) soll über die Verlegung der alten A 4 bereits im Bedarfsplan für den Ausbau der A 4 auf sechs Spuren entschieden worden sein. Aus diesem Grunde sei im Plan-FB über die Verlegung der A 4 darüber gar nicht mehr zu entscheiden gewesen, dies sei bereits im Bedarfsplan für den Ausbau der A 4 geschehen.

Wegen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2004 „… kommt der sechsspurige Ausbau der A 4 in der heutigen Lage als zweite Form der Nullvariante nicht in Betracht.“ Zitat aus Plan-FB, Seite 116, untere Mitte.

Und weiter: Das Bedürfnis für die Verlegung der A 4 ergäbe sich bereits daraus, dass der (Aus-) „Bau der A 4“ mit sechs Spuren im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 gemäß Fernstraßenausbaugesetz „mit einer neuen, wenn auch groben Linie in der Karte dargestellt“ sei, dies soll ausreichen. Zitat aus Plan-FB, Seite 99, unten.


Der Plan-FB für die Verlegung der A 4 enthält somit weder eine Entscheidung noch eine Abwägung darüber, ob die A 4 mit sechs Spuren auf der alten Trasse der A 4 bleiben und ausgebaut werden kann oder nicht, über den zentralen Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens zur Verlegung der A 4 ist in diesem Verfahren gar nicht entschieden worden. Ist die Verlegung der A 4 aber nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens geworden, kann der Plan-FB auch keine Genehmigung zur Verlegung der A 4 enthalten.

Fazit: Die Verlegung der A 4 ist nicht planfestgestellt, nicht genehmigt, ein „Schwarzbau“.

Wie geht es weiter? Neues ordnungsmäßiges Planfeststellungsverfahren für die Verlegung und den Ausbau der A 4, wodurch zugleich über die Fortführung des 2. Rahmenbetriebsplanes Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus zu entscheiden ist!

Vollständigkeitshalber ist darauf hinzuweisen, dass die Verlegung der A 4 auch nicht durch die Zeichnung einer Linie im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 rechtswirksam festgestellt worden sein kann, die schlichte Zeichnung einer Linie ist kein Planfeststellungsverfahren.

07.02.2017

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Ink

    Interessant (und für mich auch schwer) zu lesen. Es steckt sicher sehr sehr viel Schreibtischarbeit darin. Vielleicht wird die weitere Naturzerstörung verhindert und der Wald-Rest gerettet. Ich „drücke weiter die Daumen“! Und sage vielen Dank!!!

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