Weg mit dem Protestcamp: Der Geheimplan!

Folgende Mail erreichte uns:

„Dies hier dürfte der Geheimplan von RWE, NRW, und dem OVG NRW sein:

1.) Das OVG NRW untersagt am 27.10.2016 die Errichtung weiterer Gebäude auf der Wiese.

2.) Aufgrund der zwischenzeitlich von RWE erlangten Eigentümerstellung an den beiden Nachbargrundstücken weist daraufhin NRW das Bauamt Düren an, sämtliche Grenzüberbauungen zu den beiden zwischenzeitlich von RWE erworbenen Nachbargrundstücken beseitigen zu lassen. Diese Grenzüberbauungen sind durch das Versammlungsrecht nicht geschützt.

Etwa ein Drittel bis die Hälfte der Gebäude des Protestcamps wären auf diese Weise weg. Ersatzbauten könnten nicht mehr errichtet werden, dem stünde die zwischenzeitlich ergangene Untersagungsentscheidung des OVG NRW entgegen.

3.) Entsprechend der Abstandsflächenregelung in Gebieten mit Bebauungsplan weist NRW das Bauamt Düren des Weiteren an, sämtliche Gebäude (Holz- und Lehmhütten sowie Bau- und Wohnwagen) zu beseitigen, die sich innerhalb einer Abstandsfläche von 3 m zu den beiden Nachbargrundstücken von RWE befinden, auch insofern könnte der Schutz des Versammlungsrechts nicht greifen. Die sinngemäße Anwendung dieser Regelung auch im Außengebiet ist zwar unklar.

Wie bei der seinerzeitigen Weisung des Landes NRW an das Bauamt Düren, die Verfüllung des Blockadetunnels mit tonnenschwerem Fertigbeton zu verlangen, ist davon auszugehen, dass das Land NRW das Bauamt Düren im Zweifel wiederum zum Bruch des Bau- und Strafrechts anweisen wird, um die Abstandsflächenregelung durchzusetzen, ggf. unter hinlänglich bekannter Androhung von Zwangsgeld bis zu beliebiger Höhe.

Etwa 70-80% der Gebäude des Protestcamps wären auf diese Weise weg. Ersatzbauten könnten nicht mehr errichtet werden, dem stünde die zwischenzeitliche Untersagungsentscheidung des OVG entgegen. Das endgültige Aus für das Protestcamp.

Auf Anfrage hat das Katasteramt Düren bestätigt, dass Eigentümer der Parzelle rechts der Wiese in Blickrichtung Wald (= Parzelle jenseits der Zufahrt und des Eingangs zum Protestcamp) die RWE Power AG ist.

Die Verhandlungen der RWE Power AG zum Erwerb der Parzelle mit dem Hochstand (= links der Wiese in Blickrichtung Wald = Parzelle diesseits der Zufahrt und des Eingangs zum Protestcamp) stehen nach unbestätigten Berichten unmittelbar vor dem Abschluss. Unterstützer der Wiese hatten versucht, diese Parzelle (Breite: 45 m) zu erwerben, um die Entwicklungsmöglichkeiten der – „aus allen Nähten platzenden Wiese“ – zu erhalten. Mit den „Traumangebot“ von RWE an den Eigentümer dieser Parzelle konnten die Unterstützer leider nicht mithalten: „Geld regiert die Welt“.

In offener Form soll RWE dem Eigentümer der Parzelle mit dem Hochstand für seine Parzelle bereits einen Preis geboten haben, der weit über dem üblichen Preis von 4,50 Euro je qm liegt. Ob und ggf. in welcher Höhe RWE weitere Gegenleistungen für die Nachbarparzelle in verdeckter Form geleistet hat, ist unklar. In Anbetracht der Gesamtumstände der Angelegenheit liegt dies aber nahe. Gegenleistungen in verdeckter Form könnten geleistet worden sein durch überhöhte Zahlungen für andere, weit größere landwirtschaftliche Flächen des Wiesennachbarn. Der Preismanipulation sind „Tür und Tor“ geöffnet.

Der Eigentümer der Parzelle mit dem Hochstand wird sich allerdings nicht lange seines Profites erfreuen können. Unter Verstoß gegen die guten Sitten (Nötigung, Erpressung) zustande gekommene Preise erzielen nämlich keine Rechtswirkung, RWE kann später die Überzahlung des Kaufpreises vom Eigentümer der Parzelle zurückverlangen. Auf Antrag eines beliebigen Aktionärs kann RWE jederzeit zur Rückforderung der Preisüberzahlung veranlasst werden, da RWE sich ansonsten dem Vorwurf der Untreue aussetzen würde.

Der RWE-Konzern muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob es ihm weniger um den Erwerb der beiden Nachbarwiesen ging, als vielmehr um die „kalte“ Zerschlagung des nach dem Grundgesetz (Art. 8 GG) und dem Bundesberggesetz (§ 79 BBergG) geschützten Protestcamps.

Der Wiesenbesitzer

14.10.2016″

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