„Braunkohle ist die Ursache der Konflikte“

Eine Pressemitteilung der Buirer für Buir zu Forderungen nach Räumung der Wiesenbesetzung findet sich hier.
Ein entsprechender Artikel im Kölner Stadtanzeiger findet sich hier.
Die Stellungnahme von BvB zum Artikel findet sich auf deren facebookseite.
Der Wiesenbesitzer Kurt Claßen meint dazu:

„Lieber … ,

mit dem Betreiben ihrer tageszeitungsaktuellen Facebook-Seite macht die Initiative einen verdammt guten Job und gibt mir persönlich immer wieder wertvolle Hinweise, wie unter anderem der Hinweis zu dem Interview von Peter Terium in der FAZ-Net vor einer Woche und auch die heutige Stellungnahme zu dem im Betreff genannten Artikel im KStA.

Als Rechtsmittel gegen den heutigen Beitrag im KStA lege ich nahe die grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Gegendarstellungsanspruch, der – trotz seiner rechtlich gebotenen Kürze – für die Reputation des KStA ein wesentlich empfindlicheres Übel darstellt als das auf der Facebook-Seite geforderte „Zurückziehen“ des Artikels. Zur Einführung in die Thematik sei z.B. nahegelegt: Seitz/Schmidt, Der Gegendarstellungsanspruch,, Presse, Film, Funk, Fernsehen und Internet, 4. Auflage, NJW Praxis, 2010, meine eigene Ausgabe, die ich bestimmt für kleines Geld gebraucht bei Amazon gekauft habe, seinerzeitiger Neupreis: 48,– Euro.

Der (gesetzlich vorgesehenen und nur äußerst knapp bemessenen) Gegendarstellung kann der KStA – weniger spektakulär und weniger rufschädigend auch Genüge tun, indem er auf andere als die gesetzliche Weise „Gegendarstellung“ gewährt, erstrebenswert und Maximalforderung dürfte im Streitfall die komplette Veröffentlichung der Pressemitteilung der Initiative sein. Was sich dann tatsächlich durchsetzen lässt, bliebe dem Verhandlungsgeschick und der Durchsetzungskraft der Initiative überlassen.

Gruß

Kurt

P.S.: Auf meinen Kommentar in der FAZ.Net zu dem Interview mit Peter Terium wird verwiesen. Nach meinem Kommentar wurde nur noch ein – inszenierter ??? – Kommentar zu dem Interview zugelassen, dann wurde die Kommentarseite geschlossen.

Unter Berücksichtigung aller Umstände gibt es zunehmend gewichtigere Anhaltspunkte, die auf eine „beschlossene Sache“ darauf hindeuten, dass Richter Redeker – wie galant und freundlich er bei der Ortsbesichtigung auch gewesen sein mag – und seine Richterkollegen beim OVG NRW im Rahmen der Ihnen grundgesetzlich obliegenden Rechts- und Amtshilfe für das Land NRW (ich ergänze: und für RWE) die Räumung der Wiese beschließen werden. Die mündliche Verhandlung war zunächst bereits für Mitte Juli vorgesehen, auf meinen Hinweis wurde der Termin auf Mitte September (vor Beginn der Rodungssaison) verlegt. Es ist davon auszugehen, dass die Ladung zu dem Termin spätestens Mitte August hier eingehen wird (in meiner Urlaubsabwesenheit).

Kurt Claßen“

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