Folgende Mail des Wiesenbesitzers erreichte uns:
„Sehr geehrter Herr […],
zur künftigen Inanspruchnahme meiner Parzelle für den Tagebau sowie zu deren etwa vorzeitig erforderlicher Inanspruchnahme z.B. für Entwässerungsmaßnahmen (Brunnen-, Leitungs- und Wegebau) hatten Sie mit Ihrem vorbezeichnetem Schreiben das Interesse der RWE Power AG an der Grundstücksparzelle (im Folgenden: Wiese) zum Ausdruck gebracht.
Bekanntlich ist die Wiese zurzeit von Umweltaktivisten besetzt, deren Bleibeanspruch den Absichten der RWE Power AG zum Erwerb der Parzelle entgegensteht. Vorab wird daher um Auskunft darüber gebeten, ob der Erwerb der Parzelle auch in Betracht kommt, wenn zugleich das Bleiberecht der Umweltaktivisten auf der Wiese gesichert ist.
Bezüglich der Höhe des Kaufpreises wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem von Ihnen genannten Kaufpreis um eine Verhandlungsbasis handelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anschaffungskosten für die Wiese in ihrem jetzigen Zustand ganz weit über dem von der RWE Power AG in Bezug genommenen Richtwert liegen. Anschaffungskosten nicht nämlich nicht nur die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben, sondern auch die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, hier zum Betreiben eines Protest- und Widerstandscamps auf der Wiese (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB). Unter anderem infolge der Verfahren, die mir der Landrat des Kreises Düren, Herr Wolfgang Spelthahn, durch das von ihm geführte Bauamt „angehängt“ hat und die noch anhängig sind, sind mir Kosten entstanden und werden weitere Kosten entstehen, die den von Ihnen genannten Richtwert um ein Zigfaches übersteigen werden.
Dessen ungeachtet würde ich mich mit dem Verkauf des Grundstückes an die RWE Power AG der Beihilfe zur Begehung der schweren Umwelt- und sonstiger Straftaten u.a. gegen den Boden und das Grundwasser strafbar machen, die durch den Betrieb des Tagebaus begangen werden. Es ist nicht erkennbar, ob und inwieweit die RWE Power AG und das Land NRW rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, mir bei einem etwaigen Verkauf der Wiese bezüglich meiner Beihilfe zur langjährig fortgesetzten Begehung von Straftaten durch den Tagebau Hambach Straffreiheit zuzusichern.
Mit großem Interesse sehe ich Ihrer Rückmeldung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
“
Kurt Claßen, 12.Juni 2016