Ausgang (?) der Prozesstermine im März

3 GerichtsprozesseWie sind die Fortsetzungstermine von Bergstedt, „Mr. Blue“ und Basti verlaufen und wie gehts weiter?

03.03.16 – Zweiter Prozesstermin wegen angeblicher Beleidigung des Richters Witzel

Es wurden Richter Witzel (ca. 2 Stunden) und weitere Gerichtsangehörige vernommen. Richter in diesem Verfahren war Königsfeld. Am Ende äußerte sich das Gericht sowohl hinsichtlich dessen, dass der Prozess, den Richter Witzel damals durchführte, wohl nicht so abgelaufen ist, wie das vorgeschrieben sei. Ob das alles bereits Rechtsbeugung* sei, sah Königsfeld nicht als erwiesen an.
Er regte eine Einstellung ohne Auflagen an. Das konnte nicht gleich beschlossen werden, weil der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nicht befugt war, das zu tun. Das wird also in den nächsten Tagen geklärt.
Sollte die StA nicht zustimmen, dann käme es am 22.3. um 11 Uhr zum Fortsetzungstermin.

*) Durch dieses Wort fühlte sich Richter Witzel anscheinend beleidigt.
Weitere Informationen über diesen Fall

04.03.16 – 3. Prozesstermin gegen „Mr. Blue“

Im Namen von RW€ und der Gesellschaft, die diese lebensfeindlichen Technologien und Verhältnisse möglich machen, wurde „Mr Blue“ in sechs Fällen schuldig gesprochen (u.a. Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch). Erstmalig war von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht die Tat, sondern die Motivation im Vordergrund. Hierbei versuchte der Staatsanwalt den Widerstand gegen den Raubbau in „Gut“ und „Böse“ zu spalten. Er erwähnte, dass es in der Region allgemein bekannt sei, von welchen Auswirkungen die lokale Bevölkerung betroffen ist und dass es gut und richtig ist dagegen vorzugehen.
So hatte die Waldbesetzung seiner Ansicht nach anfänglich auch gute Absichten. Nun aber reisen, nach Meinung der StA, Menschen bundesweit zum Zwecke einer motivlosen Randale an. Noch schlimmer ist es in den Augen der StA, dass diese Menschen sogar aus anderen Ländern kommen. Hiermit versucht er einzelne Menschen in Schubladen aufzuteilen und einzukategorisieren. Die „Schublade“ gesetzestreuen lokalen Widerstand zu legitimieren und die „Schublade“ Menschen, die auch die globalen Auswirkungen im Blicke haben und ihre Widerstandsformen ausweiten, zu kriminalisieren.
Die von der StA geforderten 190 Tagessätzen wichen vom Richterspruch nicht weit ab. Die anwesende Richterin verurteilte Mr. Blue zu 150 Tagessätzen zu je 10€ plus 1000€ Schmerzensgeld an einen RWE-Mitarbeiter. Der RWE-Mitarbeiter selbst forderte nur 600€.
Zum Abschluss begründete die Richterin noch ihren Urteilsspruch, wobei über den Hausfriedensbruch eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung auftauchte: Sie meinte, wenn der Beschuldigte durch eine Lücke das Gelände betreten habe und somit dieses nicht ganz umfriedet war, sei es aus ihrer Sicht dennoch ersichtlich, dass er an diesem Ort nichts zu suchen hätte. Doch der Paragraf für Hausfriedensbruch schreibt genau vor, dass das Grundstück komplett umfriedet sein muss. Somit reicht auch eine Lücke um den Tatbestand des Hausfriedensbruch nicht zu erfüllen. Daher ist es möglich, dass dieser Prozess in die nächste Instanz geht.

Wir lassen uns nicht spalten! Unser Widerstand bleibt bunt und vielfältig! Wir denken global und handeln lokal!

08.03.16 – Zweiter Prozesstermin im Zusammenhang mit der Grubenblick- und Haufenräumung von 2014

Die Richterin hielt unseren Compa Basti für schuldig im Zuge der Räumung einer lebenden Barrikade zum Nachteil der RWE-Mitarbeiter Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung begangen zu haben.
Das Urteil lautet ein Jahr Knast auf drei Jahre Bewährung.
Wobei zu beachten ist, dass hier keine konkrete Aussage gegen Basti vorlag. Die Beweislast stützte sich viel mehr auf Vermutungen. Es gibt keine konkreten Beweise, trotz langer Videosequenzen, dass Basti den Vorwurf der Körperverletzung erfüllt hat, lediglich den Beweis, dass er sich vor der Barrikade aufhielt.
Die Aussagen der Mitarbeiter_innen von RWE und Sicherheitsfirmen und der als Zeugen vorgeladene Bullerei widersprachen sich häufig und waren teilweise offensichtlich gelogen, was vorliegendes Beweismaterial in Form von Videos bestätigte. Ein Zeuge von der Sicherheitsfirma verweigerte die Aussage in Bezug auf eine Frage, da er sich sonst selbst belasten würde. Teilweise fehlten auch Erinnerungen, ein „Personenschützer“ konnte sich angeblich nicht einmal erinnern, dass er bei der Polizei verhört wurde.
Es fand ein gegenseitiges Beschuldigen statt, wer mit „der Rangelei“ angefangen habe beziehungsweise durch wen und wodurch diese ausgelöst wurde. Dies schien wohl notwendig zu sein, um herauszufinden, ob im Falle einer Körperverletzung diese womöglich gerechtfertigt und damit straffrei sei durch Notwehr oder Nothilfe. Ein rechtswidriges Fixieren beziehungsweise Freiheitsberaubung von Aktivistis durch Securitys, welches als Rechtfertigungsgrund gelten könnte, hat laut der Richterin nicht stattgefunden. Nach Ansichten der Richterin sei die Freiheitsberaubung rechtens gewesen, da durch eine Rauchentwicklung von Feuerwerkskörpern die Arbeiten von RWE vor Ort genötigt wurden für diesen Zeitpunkt eingestellt zu werden.
Doch ob es legitim war hierfür Kabelbinder zu verwenden, wurde nicht näher darauf eingegangen. Ebenso wenig wurde darauf geschaut, was die Securityleute noch so alles bei sich trugen, wie z.B. ein Teleskopschlagstock. Selbst nach dem Notwehrgesetz wäre es erlaubt sich mit Waffengleichheit im Notfall zu wehren.
Es zeigt sich also wieder einmal, für wen die Gesetze geschrieben sind: Die profitgierigen, ausbeuterischen und zerstörerischen Unternehmen wie RWE und ihre Helfer*innen und Helfershelfers werden rechtlich geschützt unter Umwelt und Menschen missachtenden Bedingungen Gewinne einzufahren.

Die Vorgeschichte

Leider waren jeweils alle zweiten Prozesstermine weniger solidarisch begleitet, als die ersten Prozesstermine, was dazu führte, dass in einem Verfahren weitaus mehr Bullerei im und vor dem Sitzungssaal und Gerichtsgebäude anwesend war, als solidarische Mitstreiter*innen. Dieses Kräfteverhältnis muss sich wieder ändern!!!

SOLIDARITÄT MUSS PRAKTISCH WERDEN!!!!

Weitere Informationen: https://abcrhineland.blackblogs.org

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Jörg B.

    Zum Prozess wegen Richterbeleidigung: Der Richter, der die Verhandlung leitet (und urteilen wird) hat angerufen und mitgeteilt, dass der Richter (der sich beleidigt fühlte und Zeuge war) seinen Strafantrag zurückgezogen hat. Damit wird am 22. März nur noch ein Einstellungsurteil verkündet. Der Angeklagte braucht nicht mehr zu erscheinen.

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