„Der Schock sitzt tief…. Gestern musste ich feststellen, dass das Jahrhunderte alte Walddreieck hinter Morschenich dem Boden gleich gemacht wurde, das durch die Wegegabel ab dem Katharinenhof und der alten Trasse der A 4 gebildet wird. Die mit diesem Zerstörungswerk hemmungslos zur Schau gestellte kriminelle Energie hat mich maßlos aufgewühlt.
Schamlos könnte die Zeit zwischen den Feiertagen ausgenutzt werden, um das begonnene Zerstörungswerk am Hambacher Forst fortzusetzen und im Schutz der Feiertage notfalls mit Polizeigewalt vollendete Tatsachen zu schaffen.
Um dies rechtzeitig zu verhindern, sind Insolvenzanträge geboten. Hierzu seien die Vorstände der RWE Power AG sowie der RWE AG aufgefordert.
Weder das Vermögen der RWE Power AG noch das der RWE AG reicht aus, um die Grundwasserverseuchung, das Verbrechen am Hambacher Forst und weiterer Umwelt- und sonstiger Straftaten wiedergutzumachen. Das bedeutet: Überschuldung = Insolvenz.
Für die daraus entstehenden milliardenschweren Verluste der RWE Power AG hat die RWE AG (= Gesamtkonzern) in vollem Umfange einzustehen, da eine Gewinnabführungs- und ein Verlustübernahmevertrag besteht.
Sollte weder die RWE Power AG noch die RWE AG den gebotenen Insolvenzantrag bis zum 29.12.2015 gestellt haben, bleibt vorbehalten, den Insolvenzantrag diesseits noch vor Ablauf des Jahres zu stellen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die vor wenigen Tagen beschlossene Aufspaltung des Konzerns Vermögen der Haftungsmasse entzogen wird, die zur Beseitigung der entstandenen Schäden aus dem Tagebau Hambach benötigt wird.
Kurt Claßen
20.12.2015“
An dem nachfolgenden Auszug aus dem vorstehenden Beitrag ist nicht mehr uneingeschränkt festzuhalten, die Rechtslage ist zu komplex:
„Für die daraus entstehenden milliardenschweren Verluste der RWE Power AG hat die RWE AG (= Gesamtkonzern) in vollem Umfange einzustehen, da eine Gewinnabführungs- und ein Verlustübernahmevertrag besteht.“
Kurt Claßen
21.04.2016