Kommentar von Kurt Claßen zu den Verhaftungen des 21.11.2015

„In diesem RWE=NRW-Staat muss man sich über gar nichts mehr wundern!

Innenminister Ralf Jäger hat der NRW-Polizei wohl wieder Generalvollmacht und -absolution erteilt! Wie bei meiner eigenen seinerzeitigen Verhaftung! Das war zwar rechtswidrig, aber nach der Strafprozessordnung nicht strafbar!

Rechtswidrig, kriminell und strafbar sind indessen die Vorbereitung, Förderung und Unterstützung besonders schwerer Fälle von Umwelt- und anderer Straftaten rund um den Tagebau Hambach: Totaldevastation des Hambacher Forstes, Komplettliquidierung des bis zu 450 m tiefen Bodens und großräumige Grundwasserverseuchung.

Zurzeit ist Innenminister Ralf Jäger noch durch die Immunität vor Strafverfolgung geschützt, seine Gefährten im Immunitätsausschuss werden die Aufhebung seiner und ihrer eigenen Immunität vereiteln und ihn dadurch straffrei stellen. Danach ist er „dran“?!?

Mitnichten! Die NRW-Justiz hat die „Lizenz“ zum Rechtsbruch, da „nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege unter Strafe gestellt sein soll“ (vgl. BGH 47, 108 f.) und unterhalb dieser Schwelle der Richter „Narrenfreiheit“ hat.

Ganze Aktenregale derartiger Fälle füllen mein Archiv, unter anderem gegen die Verlegung der A 4: Das Bundesverwaltungsgericht hält in diesem Fall die Beiladung der RWE Power AG für notwendig, das Verwaltungsgericht Köln und das Oberverwaltungsgericht NRW sind anderer Auffassung und erklären sich darüber hinaus kurzerhand an Stelle des BVerwG für die Verlegung der A 4 als zuständig.

Auf diese Weise wird der RWE Konzern, die RWE AG, gedeckt. Wäre nämlich RWE bereits Ende letzten Jahres zu diesen Verfahren beigeladen worden, hätte RWE amtlich von diesen Verfahren Kenntnis erlangt, hätte dies durch milliardenschwere, verlustbringende Rückstellungen in ihrer Bilanz zum Ausdruck bringen müssen, eine Ausschüttung wäre unmöglich geworden, Insolvenzantrag möglicherweise geboten gewesen.

Dieses Jahr sieht dies anders auf. Der Druck der Wiese ist zu groß, als dass dies zur nächsten Hauptversammlung noch kleingeredet werden kann. Darauf hat RWE die Aktionäre auch bereits vorbereitet, indem eine Ausschüttung überhaupt in Frage gestellt wurde.

Dies könnte zugleich auch das geschilderte Vorgehen der Polizei erklären: Die Nerven von RWE/NRW liegen blank.

Möglicherweise ist RWE/NRW auch bereits auf dem Rückzug: Die Inbesitznahme der alten Trasse durch RWE mit Bauzäunen wurde rückgängig gemacht, die Bauzäune wurden komplett wieder entfernt, wovon ich mich persönlich gestern Abend überzeugen konnte.

Die vorgeschickten Platzhalter aller Parteien der Stadt Kerpen wollen urplötzlich mehr oder weniger deutlich die Kartbahn erhalten, das bedeutet zumindestens: Verkleinerung des Tagebaus Hambach.

Über die Basis der Parteien in Kerpen könnte damit der Totalrückzug aus dem Tagebau eingeleitet werden. Den Sieg der Wiese, des Rechtes und der Verfassung über NRW=RWE wird man wohl kaum anerkennen wollen, obwohl die Wende tatsächlich dadurch veranlasst ist.

Kurt Claßen
22.11.2015″

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. karl

    Interessanter Beitrag, danke!
    Ich bin gespannt.

    „Die vorgeschickten Platzhalter…“ Sehr schön! 😉

  2. Kurt Classen

    Der Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, CDU, sei aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die Ordnungsverfügung zur Räumung der Wiese zurückzunehmen.

    Die Wiese steht nicht nur unter dem Schutz des Art. 8 GG (Versammlungsfreiheit). Die Wiese steht zugleich auch unter dem Schutz des Art. 9 GG, Vereinigungsfreiheit, und dieses Grundrecht darf nach der Verfassung nicht durch das niederrangigere Baurecht ausgehebelt werden.

    Die Ordnungsverfügung zur Räumung der Wiese hätte der Landrat zudem seinerzeit gar nicht erlassen dürfen. Als Aufsichtsratsmitglied der RWE Power AG war er damals genauso befangen, wie er sich jüngst für befangen erklärt und sein Mandat als Aufsichtsmitglied der RWE Power AG niedergelegt hat.

    Die ihm und dem Landrat des Kreises Bergheim, Michael Kreuzberg, unterstehenden Polizeibeamten seien aufgerufen, ihre Bedenken gegen etwaige gegen die Wiese gerichteten Anordnungen gegen Ihre Vorgesetzten geltend zu machen – vgl. § 59 Abs. 2, Satz 1 Landesbeamtengesetz – und ggf. die Ausführung derartiger Anordnungen zu verweigern, soweit sie damit Hilfe leisten zu den schweren Umweltstraftaten rund um den Hambacher Forst und Tagebau sowie zu anderen gemeinschaftswidrigen Straftaten in diesem Zusammenhang, vgl. § 59 Abs. 2 Satz 3 LBG.

    Die Regelung des § 59 Abs. 2 LBG konkretisiert das Widerstandsrechts im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG, nach dessen Maßgabe jeder Deutsche das Recht zum Widerstand hat gegen jedermann, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

    Die Ausführungen gelten entsprechend für die Landräte Wolfgang Spelthahn und Michael Kreuzberg, soweit sie entsprechende
    Anordnungen des Innenministers von NRW, Ralf Jäger, erhalten sollten. Soweit sie Hilfe bei Straftagen gegen die Umwelt oder bei anderen gemeinschaftswidrigen Straftaten leisten, haben sie im Übrigen nicht den Immunitätsschutz des Innenministers und können unmittelbar zur Verantwortung gezogen werden.

    Nach diesen Grundsätzen steht die Wiese zugleich unter dem Schutz des Grundgesetzes, so jedenfalls Art. 20 Abs. 4 GG.

    Kurt Claßen
    23.11.2015

  3. Nöll

    Es ist weniger umständlich, demnächst einfach von NRWE zu reden.

  4. Nöll

    Liebe Polizei- und andere Beamte,
    vor siebzig Jahren haben sich viele Ihrer Vorgänger gerne darauf berufen, Befehl sei Befehl, als ihnen die Mittäterschaft an allerhand Verbrechen vorgeworfen wurde. In vielen, aber leider nicht in allen Fällen kamen sie damit NICHT durch, nachdem sich die Zeiten geändert hatten. Für NRWE ändern sie sich auch gerade. Es wird nicht mehr lange dauern, da bricht das N vorne wieder ab. Die dicken Fische werden es verstehen, ihre Westen rein zu waschen. Das kennen wir ja schon. Die unteren Ränge werden nicht so leicht weg kommen. Dann wird man auch SIE fragen, warum Sie geprügelt haben, warum Sie Fahrräder geklaut haben, warum Sie Frauen von unten beim Pinkeln zusahen, Leute grundlos ihrer Freiheit beraubt haben etc.
    Und glauben Sie mir: der Strom wird zwar weiterhin aus der Steckdose kommen, aber dahinter stecken immer mehr Erneuerbare. Und den Katholiken unter Ihnen sei daran erinnert, was der Papst schrieb (in Absatz 13 der Enzyklika »Laudato si’«):

    Besonderen Dank verdienen die, welche mit Nachdruck darum ringen, die dramatischen Folgen der Umweltzerstörung im Leben der Ärmsten der Welt zu lösen. Die jungen Menschen verlangen von uns eine Veränderung. Sie fragen sich, wie es möglich ist, den Aufbau einer besseren Zukunft anzustreben, ohne an die Umweltkrise und an die Leiden der Ausgeschlossenen zu denken.

    Hervorhebung von mir. Es scheint, als hätte er damit ausdrücklich die Leute von der Wiese gemeint!

  5. anuk

    mir scheißen eh auf recht und gesetz weil der gesetzgeberauch tut unt nur die sich dran halten wo auf ire eltern hörn weil die ankst vor schläge hapen

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