Nachdem seitens der Wiesenbesetzer_innen in einer Pressekonferenz und in einem Video über die Polizeigewalt gegen die KohlegegnerInnen der besetzten Wiese im Allgemeinen, und gegen einen englischsprachigen Aktivisten, im Besonderen, geschildert wurde, legt die Dürener Polizei nach, indem sie gegenüber dem KSTA sagt: „Die jetzt in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen, die das Einschreiten der Polizei diskreditieren, werden darüber hinaus zu einer Prüfung führen müssen, ob dadurch der Anfangsverdacht für den Straftatbestand der falschen Verdächtigung gegeben sein kann“
Wir halten fest: Wenn das RWE widerholt absurde Vorwürfe gegen die Aktivist_innen erhebt, wird alles für bare Münze genommen, und ein Einsatz gestartet, wie man ihn normalerweise aus dem Fernsehen bei „Terroristenjagden“ kennt. Wenn aber von seiten der AktivistInnen Vorwürfe gegenüber Polizeibeamten erhoben werden, ist der Polizei von vornherein klar, dass die Vorwürfe falsch sind, und es wird ebenfalls gegen die AktivistInnen ermittelt.
Bei einer Polizeibehörde dessen oberster Dienstherr bei RWE sechsstellige Beträge kassiert ist nichts anderes zu erwarten. Auserdem ist es bei der deutschen Polizei Tradition bei Vorwürfen gegen Beamten nicht den Vorwürfen nachzugehen, sondern die Ermittlungen umzudrehen und neue Vorwürfe zu erfinden.
Eine Dokumentation wie ZeugInnen der Polizei immer gegenüber anderen ZeugInnen bevorzugt werden gibt es hier.
Auserdem wollen wir an das Verhalten der Kripo Köln erinnern, nach dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße, der gegenüber die Opfer, die von der Polizei zu Tätern gemacht wurden, äußerten, dass sie die wirklichen TäterInnen in der rechten Szene vermuten. Die Kripo bedrohte die Opfer der Keupstraße massiv und sagte, damit diese mit der Vermutung nicht an die Öffentlichkeit gehen:
http://www.wdr.de/tv/westpol/sendungsbeitraege/2012/1125/keupstrasse.jsp
Kommentar von http://www.parkschuetzer.de/statements/157238 :
„(…) Wer etwas schlechtes über Polizeibeamte, Politiker, Richter und Staatsanwälte im Internet schreibt, riskiert eine Gefängnisstrafe. China lässt grüßen.
§ 164 Falsche Verdächtigung http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html sagt ja aus wider besseren Wissens. Dann wird wahrscheinlich dem Angeklagenten das bessere Wissen unterstellt, er hätte sich aus der Zeitung (irgendein liberalkonservative gefärbtes Schmierblatt wird zitiert) informieren können.
Ja sie versuchen es mit allen Mitteln, der Bevölkerung der letzen Funken Lebensfreude zu rauben und Angst zu schüren. „