„Mündlicher Richterlicher Beschluss“

  • Beitrags-Kategorie:Allgemein
  • Beitrags-Kommentare:2 Kommentare

Jetzt reicht’s!
Die Polizei, die mit 9 Wannen auffuhr, riss die gebauten Hütten der neuen Besetzung ab, mit der Begründung, sie müsste das Material für die Beweissicherung mitnehmen, da der Verdacht bestünde, dass das Holz geklaut sei. Ob sie es wieder aufbauen wird, wenn sie feststellt, dass es nicht geklaut ist? Der Abriss der Hütten geschah mit einem RWE-Fahnrzeug. Und wohlgemerkt: Das Ganze geschah auf einem Privatgrundstück. Auf die Frage nach der Rechtsgrundlage mit der diese Maßnahme geschehe, sagte die Polizei es handele sich um einen „mündlichen richterlichen Beschluss“. Vermutlich verwechselt die Polizei im Rhein-Erft Kreis die Führungsebene von RWE mit dem Richter.
Dieses Vorgehen zeigt, dass nun mit allen Mitteln versucht werden soll, die Besetzer_innen einzuschüchtern und zu vertreiben. Bisher hatten diese Versuchen nicht geklappt, sondern wir sind dadurch immer mehr geworden. Die Polizei macht hier keine Werbung für sich, sondern verdeutlicht was ihre Rolle ist: Die Profite gegen alle anderen Interessen zu schützen.
Wir rufen jetzt dazu auf der Polizei das nicht durchgehen zu lassen. Zeigt eure Solidarität indem ihr vorbeikommt und hundert Hütten aufbaut, und über alle Kanäle verbreitet was RWE und Polizei als ihr Handlanger gerade abziehen.
Auch die Presse muss jetzt zeigen, ob sie noch einen restlichen Anspruch darauf hat, als seriös wahrgenommen zu werden.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Thomas Feldt

    Kämpft weiter, es lohnt sich, irgendwann werden die anderen auch noch wach, Ihr habt schon viel bewegt. Meine Unterstützung habt Ihr!!!!!

  2. Klugscheißer

    Wichtig ist es immer, nach der Ermächtigungsgrundlage Die richterliche Ermächtigung ist nämlich die Rechtsgrundlage) und Namen des Einsatzleiters zu fragen. Oft gibt es nämlich keine richterliche Ermächtigung für betreffende Maßnahme, solange es theoretisch möglich wäre diese zu bekommen muss der Einsatzleiter diese Vorweisen sonst bekommt er Probleme wenn man Dienstaufsichtsbeschwerde einlegt.

Schreibe einen Kommentar