Sehr geehrter Herr Kruse,
mit Interesse habe ich Ihren Artikel über die Waldbesetzer gelesen und war sehr erstaunt, dass Sie das Verursacherprinzip geltend machen wollen. Seit Jahren pochen wir auf das Verursacherprinzip bei den Schäden und Auswirkungen durch den Tagebau Hambach bzw. RWE. Dieses Recht nach dem Verursacherprinzip wird uns gerade durch den Landtag NRW verwehrt.
Als Grubenrandbewohner am Tagebau Hambach in Elsdorf müssen wir mit den Auswirkungen des Tagebaus leben. Ich möchte Ihnen einige aufzählen:
- Um den Tagebau herum wird bis auf 800 Meter Tiefe gesümpft. Dadurch sacken die Orte ab. Elsdorf-Berrendorf ist bereits um 4,30 m abgesackt. Dabei entstehen natürlich Bergschäden. Verursacher RWE ?
- Täglich bekommen wir durch die Sophienhöhe und den Tagebau Sand und Dreck in und um unsere Häuser geweht. Terrassen lassen sich bereits nicht mehr reinigen durch den im Schmutz enthaltenen Kohlestaub. Verursacher RWE ?
- Wir haben Tag und Nacht (also rund um die Uhr) Lärm, er liegt nachts bei ca. 50 db. Verursacher RWE ?
- Wir müssen täglich Feinstaub einatmen, der unsere Gesundheit gefährdet (der Tagebau emittiert täglich 130 Tonnen Feinstaub).Verursacher RWE ?
- Wir haben erhöhte Radioaktivitätswerte durch den Tagebau. Verursacher RWE ?
- Unser Lebensraum wird vernichtet, es wird einfach alles abgebaggert und abgeholzt. Verursacher RWE ?
- Wir Anwohner fordern seit Jahren rückhaltlose Aufklärung und Entschädigungen von RWE genau nach Ihrem
Verursacherprinzip.
Herr Kruse, urteilen Sie mit zweierlei Maß? Ist das Ihr Grundsatz, bei RWE das Verursacherprinzip nicht geltend zu machen sondern nur bei der Bevölkerung?
Übrigens, der Polizeieinsatz mit 5 Hundertschaften für 22 friedliche Waldbesetzer war unverhältnismäßig.
Wann müssen denn die Fußballvereine für den regelmäßigen Polizeieinsatz zahlen?
Diese unterschiedliche Meinung hätten wir gerne von Ihnen erklärt.
Mit freundlichen Grüßen, Karl Heinz Ochs
Vorsitzender Initiative Bergbaugeschädigter 50189
www.ib50189.de
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