des Grundstückes der Wiederbesetzung
Und so klingt das Ganze dann in der Polizeimitteilung. Wie sagte der Oberstaatsanwalt Willuhn heute: „Die Pressestelle Rhein-Erft-Kreis sollte (dennoch( über ihre Informationspolitik nachdenken“. Selten einem Oberstaatsanwalt recht gegeben, aber in diesem Fall kann mensch schwer wiedersprechen.