Ultimatum: RWE fordert die Wiese … sofort!

Folgende Mail erreichte uns:

„Zum freiwilligen Verkauf der Wiese hatte RWE eine Frist bis Donnerstag, den 31. August 2017, gesetzt. Sollte ein Verkauf der Wiese bis zu diesem Zeitpunkt nicht zustande kommen, werde RWE Zwang anwenden und die Enteignung der Wiese veranlassen.

Die Enteignung der Wiese ist indessen nur als Formsache anzusehen, denn faktisch dürfte gelten: „RWE ist die Regierung“. Über den ihren Weisungen als Arbeitnehmer unterworfenen Landtagsabgeordneten der CDU, Gregor Golland, hat RWE alle Fäden der Macht in der Hand, mit seiner Stimme steht und fällt die Schwarz/Gelbe Koalition in NRW.

Es wird nicht für ausgeschlossen erachtet, dass bereits vor seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im Sinne von RWE auf Armin Laschet eingewirkt und er „auf Linie gebracht“ wurde. Ansonsten ist nur schwer verständlich, warum der Ministerpräsident beim Weggang vom Rednerpult seine Antrittsrede zum Ministerpräsidenten mit den Worten abschloss: „Glückauf“, ein Treuschwur auf die Braunkohle, auf RWE und auf deren Absicht der Gewinnmaximierung, nicht aber auf das „Wohl des Landes NRW“!

Aus dem Schreiben der RWE Power AG:

Sollte bis zum 31.8.2017 eine gütliche Einigung über die Freimachung meiner Liegenschaft Flur 4, Nr. 118, groß: 2.500 qm, nicht erreicht oder nicht zumindest in greifbare Nähe gerückt sein, sähe die RWE Power AG sich mit Blick auf den Zeitablauf zu ihrem Bedauern gezwungen, behördliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die RWE Power AG werde dann bei der Bezirksregierung Arnsberg die Einleitung eines Grundabtretungsverfahrens (= Bezeichnung des Enteignungsverfahrens nach dem BBergG) beantragen.

30.08.2017

Kurt Claßen“

Dieser Beitrag hat 3 Kommentare

  1. Maggy

    Unverschämtheit, dass die Regierung immer noch den braunkohleabbau fördert. Wir haben nur eine Erde!! Außerdem ist die Wiese für viele ein Zuhause geworden, das man ihnen nicht einfach so nehmen kann. Braunkohleabbau sollte nicht als dem Allgemeinwohl dienend abgestempelt werden.

  2. Mike

    Lässt sich eine ungefähre Dauer des Enteignungsverfahrens abschätzen?

  3. Kurt Claßen

    Zur Dauer des Enteignungsverfahrens:

    Soweit bekannt, soll es „im Rheinischen Braunkohlenrevier“ bislang noch keinen einzigen Fall eines Enteignungsverfahrens gegeben haben, so dass Erfahrungen über die Dauer eines solchen Enteignungsverfahrens nicht vorliegen.

    Nach eigenen Angaben sieht RWE sich indessen „mit Blick auf den Zeitablauf gezwungen“, die „Freimachung des Grundstücks zu erreichen“. Aus Sicht von RWE und nach der Natur der Sache muss das Enteignungsverfahren spätestens dann abgeschlossen sein, wenn die Wiese für die Fortführung des Tagebaus in Anspruch genommen werden muss. Der genaue Zeitpunkt der erforderlichen Inanspruchnahme der Wiese für den Tagebauist hier nicht bekannt.

    Nach Lage der Wiese liegt der Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Wiese vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme der ersten Häuser von Manheim und Morschenich. Wann die ersten Häuser von Manheim und Morschenich für den Tagebau in Anspruch genommen werden sollen, entzieht sich meiner Kenntnis. Danach richtet sich die maximale Dauer des Enteignungsverfahrens, die RWE für das Enteignungsverfahren der Wiese angenommen hat.

    06.09.2017
    Kurt Claßen

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