Warnhinweis an RWE!
Folgender Text erreichte uns: „Vorstand und Aufsichtsrat der RWE Power AG seien hiermit zur ordnungsgemäßen Feststellung des Jahresabschlusses der RWE Power AG zum 31.12.2016 angehalten.
Dazu ist die Berücksichtigung der Risiken erforderlich, die aus dem vorzeitigen Ende des Tagebaus Hambach entstehen könnten. Das vorzeitige Ende des Tagebaus Hambach an der alten Trasse der A 4 könnte dadurch veranlasst sein, dass ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren für die tagebaubedingte Verlegung der A 4 und zur Fortführung des Tagebaus Hambach südlich der A 4 nicht durchgeführt wurde, so der Beitrag auf dem Aktivistenblog vom 07.02.2017: Verlegung der A 4: Nicht planfestgestellt, nicht genehmigt!