Raubsteuern in Höhe von 800.000 Euro: … so sollen die Wiese und das Protestcamp am Hambacher Forst liquidiert werden!

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Folgende Mail erreichte uns:

„Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sehr geehrter Herr Justizminister,

sehr geehrter Herr Finanzminister,

… Raubsteuern von 800.000 Euro, dieses steuerliche Schwergeschütz haben die Steuerrichter und Finanzbeamten des Landes NRW in Stellung gebracht, indem sie jahrzehntelang anerkannte Abrechnungen und Steuerberaterverträge zwischen mir und der GmbH meines Vaters für ungültig erklärt haben und die erbrachten Leistungen in Schenkungen umgedeutet haben.

Auf diese Schenkungen entfällt eine Schenkungssteuer von rd. 800.000 Euro, für die ich persönlich mit meinem gesamten Vermögen einzustehen habe (vgl. § 20 Abs. 1, Satz 2 ErbStG). Die daraus resultierende Zwangsvollstreckung betrifft mein gesamtes Vermögen, die Wiese und das Protestcamp werden dann gleich mitkassiert.

Dagegen sind zwar Klagen anhängig, mit fairen Richtern ist indessen beim Finanzgericht Köln nicht zu rechnen getreu dem Motto: „Ist der Ruf (durch Rechtsbeugung) erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“

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Prozessbericht zweiter Verhandlungstag in Böblingen am 12.06.

Erster Prozesstag: https://hambacherforst.org/2017/05/26/prozess-gegen-umweltaktivisten-am-12-05/

Der zweite Prozesstag ging schon turbulent los. Mal wieder gab es Eingangskontrollen und es war ziemlich viel Polizei da. Schon hier gab es massive Einschüchterungsversuche gegen den Angeklagten. Ein Freund des Angeklagten, der den Prozess verfolgen wollte, wurde direkt in Polizeigewahrsam genommen und weggeschleift, die offizielle Begründung war, dass die Zigaretten, die er für nach dem Prozess bei sich trug zu lang waren. Einem weiteren Freund des Angeklagten wurde der Zugang zum Gerichtssaal verweigert, die Begründung war nicht ganz klar, hing aber eventuell mit einem augenscheinlich benutzten Tampon zusammen das es bei sich trug. Als es versuchte durch das Fenster des Saales den Prozess zu verfolgen wurde es auf äußerst brutale Art in Gewahrsam genommen und ebenfalls weggetragen. Währenddessen wurde dem Angeklagten schon wieder ein Wahlverteidiger verweigert, er wurde aber als zweiter „Beistand“ zugelassen, darf also auf der Anklagebank sitzen und sich flüsternd mit dem Angeklagten beraten. Einer der beiden Rechtsbestände kritisierte daraufhin mit einer recht deutlichen Wortwahl die Einschüchterungsversuche der Justiz und wurde dafür ebenfalls gewaltsam aus dem Saal entfernt und in Polizeigewahrsam genommen.
Beschwerden gegen die Ablehnung des zweiten Wahlverteidigers durften nicht verlesen werden. Richter Vieweg sagte dazu, sie würden eh nicht bearbeitet werden.
Kurz darauf begannen die Zeugenbefragungen mit dem Lokführer einer der verhandelten Aktionen. Er konnte wie alle RWE-Zeugen nichts zu möglichen Beteiligungen des Angeklagten sagen, aber offenbarte interessante Details zu Betriebsabläufen. Der Richter äußerte sich auch während der Zeugenbefragungen mehrfach äußerst problematisch. Zum Einen sprach er von dem Angeklagten gegenüber Zeugen konsequent mit dem grammatikalisch weiblichen, also falschen, Pronomen und Anrede, während er bei direkter Anrede des Angeklagten teilweise die gewünschte Anrede verwendete. (Das absichtliche Missgendering von transgeschlechtlichen Personen gilt als beleidigend und abwertend. Ob ein offensichtlich transfeindlicher Richter dazu geeignet ist einem Verfahren gegen einen transgeschlechtlichen Angeklagten zu urteilen sei mal dahingestellt.)
Mit dem Polizeizeugen, der den Angeklagten identifiziert haben will, sprach er länger darüber, dass es „hier nicht vorkommen“ könne, dass Menschen freigelassen werden, ohne identifiziert worden zu sein. Er behauptete, dass der Gewahrsam zur Identitätsfeststellung in BaWü bis zu zwei Wochen dauern könne.
Er fragte den Polizisten auch, ob er den Angeklagten erkenne, „obwohl sie (sic!) heute besser gewaschen ist.“
Während auf den letzten geladenen Zeugen gewartet werden musste, wurde das Vorstrafenregister verlesen. Danach erzählte die Jugendgerichtshilfe, dass sie bisher keinen Kontakt zum Angeklagten gehabt habe. Sie begründete ihre Forderung, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden, mit dem Verhalten im Prozess und einem vorherigen Urteil, von dem der Richter meinte, er hätte es auch gerne.
Der Richter fragte außerdem, ob sie über einen Prozess des Angeklagten in Düren informiert wurde. Sie antwortete, dass die Jugendgerichtshilfe in Düren von „Löwen und Paradiesvögeln“ berichtet hätte, was aber „für Düren nichts ungewöhnliches“ sei.
Dann begann der Angeklagte, Beweisanträge zu stellen, durfte aber schon ab dem zweiten nur noch die zu beweisende Tatsachen und die Beweismittel (teilweise nicht einmal das) verlesen, bevor er vom Richter unterbrochen wurde: „Geben Sie das zu den Akten, wird abgelehnt, da für das Verfahren ohne Relevanz.“ Eine Chance, die in allen Anträgen erläuterte Relevanz zu verlesen, gab es nicht.
Zwei Ablehnungen stachen jedoch besonders hervor. Als bewiesen werden sollte, dass ziviler Ungehorsam wirkungsvoll ist, meinte der Richter nur „Vergessen Sie`s, im Gerichtssaal gibt es keine Demokratie.“ Er erklärte später: „Das ist ein Strafverfahren und kein politisches Verfahren.“
Gleich der nächste Antrag, der mit Verweis auf den tragischen Unfall von Sébastien Briat beweisen sollte, dass es einem Güterzug nicht schadet, über einen angeketteten Menschen zu fahren, wurde vom Richter mit den Worten kommentiert, er würde das gern „selbst per Augenschein überprüfen“ und rechne damit, dass ein entsprechendes Verfahren gegen einen Lokführer schnell eingestellt würde.
Ein aufgrund dieser Einschüchterungen gestellter Befangenheitsantrag wurde vom Richter selbst zurückgewiesen, einigen Leuten stellt sich jetzt die Frage, was für Gründe, wenn nicht eine ausgesprochene Totschlagsfantasie des Richters gegenüber dem Angeklagten, den Verdacht einer Befangenheit begründen.
Ein Zuschauer, der laut seine Empörung äußerte, wurde gewaltsam aus dem Saal entfernt und in Gewahrsam genommen.
Der dann eingetroffene letzte Zeuge war dem Angeklagten vorher nicht bekannt und auch nicht in der Ladung angekündigt worden. Nachdem der Richter dies eingesehen hatte, ging er gern auf das Angebot der Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren zu der zweiten verhandelten Aktion, zu der dieser Zeuge hätte aussagen sollen, einzustellen, um ihn nicht nochmals laden zu müssen.
Somit wurde nur noch über eine Blockade geurteilt.
Trotz Protest des Angeklagten wurde dann die Beweisaufnahme geschlossen und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erhielt das Wort zum Plädoyer.
Sie verneinte einen rechtfertigenden Notstand und legte dem Angeklagten auch einen am selben Tag auf die Oberleitung der Hambachbahn geworfenen Wurfanker zur Last. Aufgrund der Vorstrafe forderte sie sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage, 80 Sozialstunden zu leisten.

Das Plädoyer des Angeklagten halten wir für so interessant das wir es hier komplett zitieren:

„Aus meiner Sicht kommt nur ein Freispruch in Frage, die Gründe dafür werde ich nun ausführlich erläutern.
Erstens liegt rein juristisch gesehen keine „Störung öffentlicher Betriebe“ vor, da die Hambachbahn von den blockierenden Personen nicht zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar gemacht wurde und ihr auch nicht die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzogen wurde.
Auch die Tatsache, dass ich bei beiden Blockaden überhaupt anwesend war halte ich für nicht eindeutig erwiesen, ein übereinstimmendes Tattoo ist kein einzigartiges Personenmerkmal, im Gegenteil ist es nicht unüblich, dass Tattoomotive andere Leute zu ähnlichen Motiven inspirieren.
Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen, dass die minimalen Ansprüche an ein faires Verfahren hier nicht erfüllt wurden, da es mir verwehrt wurde mich von einem Verteidiger meiner Wahl verteidigen zu lassen. Allerdings muss man anmerken, dass mir ein Beistand gewährt wurde.
Darüber hinaus möchte ich noch darauf hinweisen, dass selbst wenn ich die hier vorgeworfenen Taten begangen hätte, hier, wie in der Beweisaufnahme bereits ausführlich dargelegt, ein rechtfertigender Notstand vorliegen würde. Das begründe ich unter anderem mit den vielen Menschen, die durch den Klimawandel sterben. Durch das CO², das RWE und andere Firmen freisetzen, bekommen nämlich erstmal nicht die Menschen in Europa den Schaden ab, sondern die im globalen Süden. Dort kommt es zu Dürren oder aber starken Regenfällen, was unter anderem zu Ernteausfällen führt. So entzieht der Klimawandel vielen Menschen die Lebensgrundlage. Aber auch andere Naturkatastrophen werden durch ihn ausgelöst, die noch weiteren Menschen das Leben kosten. Und ich bin mir nahezu sicher, dass sie mir darin zustimmen, dass das Leben eines Menschen im globalen Süden genauso viel wert ist wie das eines Europäers. Falls der vorsitzende Richter das anders sieht, kann er den rechtfertigenden Notstand hier selbstverständlich ignorieren.
Zuletzt möchte ich noch etwas zum „Namen des Volkes“ sagen auf das sich der Richter in seinem mutmaßlichen Urteil vermutlich beziehen wird. Denn wer oder was ist dieses „Volk“ denn überhaupt? Letztendlich ein völlig fiktives Gedankenkonstrukt zum Zweck der Durchsetzung von Interessen die entgegen den Interessen des Individuums stehen, aber angeblich im Interesse der „Volksgemeinschaft“. Mit der Phrase „im Namen des Volkes“ beruft sich eine privilegierte Einzelperson auf eine fiktive Autorität um ihre Meinung durchzusetzen. Diese wird im Zweifelsfall auch mithilfe von Gewalt durchgesetzt. Dabei sind die moralische Legitimität und die Sinnhaftigkeit von Strafe höchst zweifelhaft. Die Tatsache, dass Gewalt zwischen Menschen zunimmt je autoritärer und repressiver das Umfeld ist, wurde mehrfach bewiesen. Ganz allgemein stell ich mir die Frage wie ein Mensch sich überhaupt herausnehmen kann über einen anderen Mensch zu richten und ihn zu bestrafen.
Von all den Punkten abgesehen kann ich mir vorstellen, dass die nächsten Instanzen besseres zu tun haben als sich mit diesem Verfahren zu befassen.“

Es folgte als letztes Wort der rätselhafte Satz: „Dies ist ein Antiterroranschlag des asozialen Netzwerks!“

Das Urteil lautete am Ende auf 120 Tagessätze zu je 10 Euro, was das bisher höchste Urteil für eine vergleichbare Schienenblockade ist.
Dabei ist interessant, dass der Richter meinte, er hätte nach der Akte auf etwa ein Jahr verurteilt und würde nur wegen der hehren Ziele auf die Geldstrafe reduzieren, was nach seinem Verhalten während der Verhandlung ziemlich überraschend klingt.

Kurz nach Prozessende wurden Rechtsmittel eingelegt, aber noch nicht als Berufung oder Revision spezifiziert.

Bis die vier Menschen, die während des Verfahren festgenommen wurden alle frei waren, verging noch einige Zeit. Sie wurden in einer Polizeiwache festgehalten, ihnen wird mit verschiedenen Anzeigen gedroht:

– Beleidigung in zwei Fällen
– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (wegen zwei angeblich zu langen Zigaretten) und Urkundenfälschung (wegen einem verschönerten Personalausweis)
– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (wegen einer zu langen Zigarette und einer Packung mit zerkleinerten, nicht verschreibungspflichtigen Hustenpastillen), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung (scheinbar hatte eine Polizistin einen kleinen Kratzer, das der festgenommene Mensch zu dem Zeitpunkt bereits gefesselte Hände hatte wurde ignoriert)
– Beleidigung und versuchter Totschlag (wegen angeblich strengem Körpergeruch)

Etwa zwei Stunden nach Ende des Prozesses wurde der letzte festgenommene Mensch freigelassen und vor der Polizeiwache mit einer Zigarette und einem Hopfen-Smoothie begrüßt.

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Wiesenprozess: Verfassungsbeschwerde!

Folgender Text erreichte uns:

„Am 3. Mai 2017 hat der Kreis Düren die vom Bundesverwaltungsgericht angeforderte Stellungnahme zum „Wiesenurteil“ des OVG NRW abgegeben. Vor diesem Hintergrund muss jetzt täglich mit einer Entscheidung gegen die Wiese gerechnet werden. Dagegen ist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geboten, da das Wiesenurteil des OVG konstruiert, widersprüchlich und falsch ist.

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Prozess gegen Umweltaktivisten am 26.05.

Prozessbericht:
Vor Prozessbeginn gab es massive Kontrollen durch Polizei und Justiz. Normalerweise gibt es bei diesem Amtsgericht keine Kontrollen. Die Kontrollen beinhalteten auch die Abnahme von persönlichem Eigentum der Zuschauer*innen und des Angeklagten (z.B. Handys, Essen, Geld, …). Menschen, die sich nicht ausweisen konnten, durften den Gerichtssaal nicht betreten, die Öffentlichkeit wurde also teilweise ausgeschlossen.

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Prozess in Düren am Mittwoch den 24.5.2017, ab 9:15 Uhr

https://abcrhineland.blackblogs.org/2017/05/22/prozess-in-dueren/

Ergebnis: Der Prozess wurde nach einigen Stunden vertagt. Das Gericht befand die momentanen Zeug*innenaussagen für zu vage für eine Verurteilung (einE Zeug*in war heute verhindert), der Staatsanwalt war aber mit einer Verfahrenseinstellung nicht einverstanden. Wir melden uns, wenn der nächste Termin feststeht.

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Prozesse, Haft und weitere Aktionen: Anti-Atom-Widerstand lässt sich nicht einschüchtern

Folgende Pressemitteilung erreichte uns:

„Am morgigen Mittwoch wird vor dem Amtsgericht Harburg der dritte Verhandlungstag gegen eine Anti-Atom-Aktivistin stattfinden, der
vorgeworfen wird an einer Ankettaktion beteiligt gewesen zu sein. Am Donnerstag tritt eine andere Aktivistin, die wegen einer vergleichbaren Blockade zu einer Geldstrafe verurteilt wurde ihre Haft in Hildesheim an. Was beide verbindet ist die Überzeugung, dass es der Repression nicht gelingen wird, sie von weiteren Aktionen abzuhalten.

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