Wiesenprozess: Stand der Sache!
Folgender Text erreichte uns:„Fristgerecht wurde gestern die Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde umfasst 25 Seiten. Das Wiesenurteil des OVG NRW wird mit allen verfügbaren Rechtsmitteln angegriffen:
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1.) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache,
2.) wegen Abweichung des OVG-Urteils von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts,
3.) wegen Verfahrensmängeln.
Die Beschwerde ist beim OVG NRW eingereicht worden, um diesem Gelegenheit zu geben, der Beschwerde abzuhelfen und die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. Dieser Fall kommt allerdings in der Praxis eher selten vor.
Hilft das OVG NRW der Beschwerde nicht ab, und hält weiterhin daran fest, die Revision gegen das Wiesenurteil nicht zuzulassen, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Zulassung der Revision.