Folgender Text von Kurt Claßen erreichte uns:
„… so hat Rot-/Grün zur Rücknahme der Klage vor dem BVerwG gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach über die alte Trasse der A 4 hinaus genötigt: Aufrollen von 15 und mehr Jahren zurückliegenden Steuerfällen… allesamt gegen meine Person gerichtet … Steuern auf Null-Gewinne und Null-Umsätze … Drohung mit Vollstreckung und Insolvenz… sechs erforderliche Schutzklagen. Auf diese Weise hat Rot-/Grün die ordnungsmäßige Fortführung der Klage vor dem BVerwG unmöglich gemacht, unter diesem Druck musste die
Klage zurückgenommen werden.
Die Klagebefugnis ist dadurch aber nicht erloschen, die Klage kann jederzeit wieder neu erhoben werden. Das hat zur Folge, dass die Genehmigung des Tagebaus Hambach für einen etwa 300 breiten Waldstreifen südlich der alten Trasse der A 4 zweifelhaft bleibt, unter Vorbehalt steht. Das Damoklesschwert des sofortigen Endes des Tagebaus Hambach schwebt so lange über dem Tagebau Hambach, solange die jetzt zurückgenommene Klage – im Übrigen mit wesentlichen Erweiterungen – nicht erneut eingereicht und vom BVerwG entschieden ist.“