In die Mühlen der Behöden und Verwaltungen, Bürokratiehihi

Dass das Sündenwäldchen gerodet wurde soll nicht einfach ohne Konsequenzen bleiben! Die Rodung hat den Biotopverbund in der Jülich-Zülpicher Börde faktisch unterbrochen, das Baggern an der „Manheimer Bucht“, all die wüste Zerstörung von Obstwiese bis Fließ und was alles noch folgen soll…

Eigentlich müsste doch mittlerweile klar sein, dass das mit dem Hambacher Loch so nicht weiter gehen kann. Die Pläne sind veraltet, es gab zu Genehmigungszeiten viele Naturschutz und Klimaschutz relevanten Erkenntnisse noch nicht. Es gibt doch jetzt sogar schon Abkommen und Richtlinien und alles mögliche. Nichts davon wurde in die aktuelle Rahmenplan-Genehmigung einbezogen.
Also! Eventuell hat sich da eine Schwachstelle aufgetan! Einfach mal bei den Behörden beschweren.
Hier also wird eine Möglichkeit beschrieben, auf juristischem Weg Einfluss zu nehmen.
Jede Person, Initiative, Verband, egal ob mit oder ohne eigener Betroffenheit kann bei einer dieser Behörden etwas „anzeigen“ auf Grundlage von BNatSchG §17 Abs.8 und §21
und dem allgem. Verwaltungsrecht.

Es ist keine Klagebefugnis notwendig.
Die Behörde muss das prüfen und entscheiden.
Wenn sie ablehnen kann Widerspruch eingelegt werden und es ist eine Klage möglich!

Los gehts!

Stadt Kerpen, Amt 25.1
MSalewski@nullstadt-kerpen.de
APal@nullstadt-kerpen.de

Bezirksregierung Köln (höhere Naturschutzbehörde)
marco.schlaeger@nullbezreg-koeln.nrw.de
Tel: +49 221 147-2373

http://www.lanuk.nrw.de/
Servicenummer Öffentlichkeitsarbeit und Bürgertelefon:
Fon: 02361 305 1214
Fax: 02361 305 1641
buergeranfragen@nulllanuk.nrw.de

So kann es gehen:

Mail Empfänger: …

Betreff: Antrag auf behördliches Einschreiten (Naturschutzrecht)

Beispieltext:

Guten Tag,

ich/wir möchte Ihnen folgende Naturschutzfrevel bekannt machen:
Ein 6 ha großes Waldstück bei Manheim-Kerpen wurde am 30. und 31.1.2025 und der Rest am 18.11.2025 gerodet. Dies passierte im Auftrag von RWE unter Hilfeleistung der Polizei.
Weiter wird am Tagebau Hambach eine Schneise in Richtung Manheim gebaggert, die nicht für den weiteren Betrieb des Tagebaus, also zur Kohlegewinnung notwendig ist.
Die Biotopvernetzung zwischen Steinheide und Hambacher Wald wurde und wird damit zerstört. Auch die Rodung der Vegetation entlang des Manheimer Fließes, die die Trittsteinvegetation unter anderem für Fledermäuse, Vögel und Haselmäuse ist, stellt ein artenschutzrechtliches Vergehen dar.
Das wichtige, diverse, funktionierende Ökosystem des Sündenwaldes mit über 100 Fledermaus-Habitatbäumen ist vernichtet worden. Das waren Quartiere der Bechsteinfledermaus, einer streng geschützten Fledermausart, die unter besonderem Schutz in der EU steht und für die Deutschland eine besondere Verantwortung hat.

Diese Naturshutzrechtlichen Vergehen werden hiermit bekannt gegeben und beinhalten auf folgender Rechtsgrundlage die Pflicht der Behörde tätig zu werden.

§17 Abs.8 BNatSchG
§21 BNatSchG
allgem. Verwaltungsrecht

Ein Zitat: „Das vorliegende integrierte Biotopverbundkonzept für das Rheinische Revier der drei Naturschutzverbände ergänzt das vorliegende Biotopverbundkonzept des Landes NRW. Es soll damit konkret helfen, die Biodiversitätsstrategie NRW, die Braunkohle-Leitentscheidung für das Rheinische Revier, die Klimaanpassungsstrategie des Landes NRW, die UN sustainable development goals sowie die internationale Vereinbarung zum Schutz der Natur („Kumming-Montreal Global Biodiversity Framework“ , 30% Ziel) umzusetzen.
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/im-fokus/biotopverbund-rheinisches-revier/

Sie werden hiermit dazu aufgefordert im beschriebenen Sachverhalt tätig zu werden und mir/uns darüber Bericht zu erstatten.

MfG

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