Anfang September – mitten im Wahlkampf – erklärte das VG Köln die Räumung des Hambacher Forsts für rechtswidrig, eine schwere Schlappe für NRW-Ministerpräsident Armin Laschet. Die offizielle Begründung, Brandschutzmängel, war nach Ansicht des Gerichts offensichtlich nur vorgeschoben.
Das Aktivisti, das die Klage geführt und erstinstanzlich gewonnen hat, ist am Donnerstag selbst angeklagt – ihm wird vorgeworfen, an einem Baumhaus angekettet gewesen zu sein. Es muss es sich nun auch schon in der zweiten Instanz gegen diesen Vorwurf verteidigen. Aber nun, nach dem VG-Urteil zur Räumung, stehen die Chancen besser – Widerstand gegen rechtswidrige Polizeimaßnahmen ist nach § 113 II StGB nicht strafbar.
Dass die Verhandlung kurioserweise am Geburtstag des Angeklagten stattfinden soll, wird die Aktivistis nicht vom Feiern abhalten. Das Angeklagte meint dazu: „Denn wir haben Spaß, alles was die haben, sind Knarren – und solange du mehr Spaß als die hast, solange hast du nicht verloren.“
Die Verhandlung findet statt am Landgericht Aachen, 21.10.2021 ab 11:30 Uhr. Eine Kundgebung vor dem Gericht ist in Planung.
Für Rückfragen und Interviews stehen Angeklagtes und Verteidigung bereit unter legalsupporthambi@nullriseup.net, ab 19.10. auch telefonisch unter 015212895619.