Vorankündigung: Räumung? Schadensersatz!
Während die Stadt Kerpen und das Bauministerium täglich neues Popcorn produzieren und das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Köln doch noch nicht sofort rechtskräftig wird, bereiten wir schonmal den nächsten Schritt vor:
Wenn die Räumung rechtswidrig war, dann haben wir Anspruch auf Schadensersatz für durch die Räumung zerstörten oder verlorenen Hausrat/Equipment und zerstörte Gesundheit. Wir, Teile des HambiEA, sind derzeit noch am recherchieren, wie das am Besten eingefordert wird, aber wir haben nicht viel Zeit:
Die Frist für Schadensersatzklagen ist der 31.12.2021. Dieses Jahr.
Wir müssen für jeden Schaden nachweisen, dass er durch die Räumung entstanden ist, und wie hoch er war.
Deshalb jetzt und hier der Aufruf an alle Aktivistis: Während wir uns mit der Rechtslage beschäftigen, sammelt schonmal alles, was euch Schäden durch die Räumung nachweisen könnte. Rechnungen für Equipment, Gedächtnisprotokolle und Fotos, wie es zerstört wurde, Arztrechnungen und -befunde. Platzverweise. Gewahrsamsprotokolle. Sowas. Was davon brauchbar ist, können wir dann gemeinsam mit Anwält*innen entscheiden. Der HambiEA wird demnächst an gleicher Stelle eine Anleitung zum Geldzurückkriegen veröffentlichen, dann solltet ihr das schon parat haben. Und dann werden wir probieren, so viel wie möglich zurückzukriegen.
Ach ja, und meldet euch auch gern schonmal, wenn ihr versuchen wollt, Schadensersatz einzuklagen, unter legalsupporthambi@nullriseup.net